Rechtsgrundlagen schaffen
Führerschein über App: Bundeskabinett befasst sich mit gesetzlichen Regelungen
Den Führerschein künftig über eine App im Smartphone nachweisen? Noch ist das Zukunftsmusik. Anderthalb Wochen vor der Wahl befasst sich die Regierung noch damit.

Bis ein digitaler Führerschein kommt, könnte es noch dauern.
Foto: Oliver Berg/dpa
Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode will das Bundeskabinett noch eine mögliche gesetzliche Regelung für digitale Führerscheine beschließen.
Bei dem von Verkehrsminister Volker Wissing vorgelegten Entwurf geht es um eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Allerdings müsste sich eine neue Bundesregierung wegen des sogenannten Diskontinuitätsprinzips neu mit dem Thema befassen.
Konkrete Pläne zum digitalen Führerschein
Bis ein digitaler Führerschein wirklich kommt, könnte es also noch dauern. In dem Ende 2021 vorgelegten Koalitionsvertrag der inzwischen gescheiterten Ampel hieß es, man wolle die Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten vorantreiben.
In dem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums heißt es, es seien Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein zu schaffen.
Der Kartenführerschein sei Voraussetzung für die Ausstellung des digitalen Führerscheins. Der digitale Führerschein entbinde jedoch den Inhaber von der Pflicht, den Kartenführerschein beim Führen eines Kraftfahrzeugs mitzuführen – also zum Beispiel bei Kontrollen durch die Polizei.
Bei Kontrollen mit der Führerschein-App ausweisen
Konkret soll das Straßenverkehrsgesetz geändert werden: Der Inhaber eines Führerscheins könne diesen durch einen digitalen Führerschein nachweisen. Der digitale Führerschein berechtige nur im Inland zum Nachweis des Führerscheins.
Der Inhaber eines gültigen Führerscheins soll laut Entwurf die Erstellung eines digitalen Führerscheins beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen können. Dazu soll das Amt eine App zur Verfügung stellen.
Der digitale Führerschein solle alle Daten eines deutschen Führerscheins enthalten, mit Ausnahme der Unterschrift. Der Gesetzentwurf liegt dpa vor. (dpa/red)
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