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Täterjustiz: 2 Jahre auf Bewährung für Überfall auf Berliner Joggerin

"Die Befindlichkeiten des Täters werden höher bewertet als die des Opfers", erklärt Ulrike Trebesius, Mitglied des EU-Parlaments zum aktuellen Urteil zu dem Überfall auf eine Berliner Joggerin.

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Ulrike Trebesius, Mitglied des EU-Parlaments.

Foto: Screenshot/https://www.youtube.com/watch?v=X7U6vs5jLv8

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Lesedauer: 2 Min.

Vor einem Jahr wurde in Berlin eine Joggerin brutal überfallen, sie erlitt einen Kieferbruch. Nun wurde das Urteil gesprochen: 2 Jahre auf Bewährung für den zur Tatzeit 17-jährigen Görkem A, der mit einem Ziegelstein noch weiter auf den Kopf der Frau einschlug, als sie bereits am Boden lag.
Begründet wurde das milde Urteil mit dem „Erziehungsgedanken“, der im Vordergrund stünde. Ein fatales Signal gerade an Frauen, Urteile wie dieses werden potentielle Täter sicherlich nicht abschrecken.
 

Hintergrund

Am Sonntagabend, 19. März 2017 wurde eine 40-jährige Joggerin Opfer eines brutalen Überfalls. Als die Frau gegen 21.35 Uhr auf dem Hauptweg im Mauerpark in Berlin-Prenzlauer Berg unterwegs war, griff ein Mann sie von hinten an und schlug der Frau mit einem Ziegelstein auf den Kopf, die hier am Wegesrand lose herumliegen. Auch als das Opfer zu Boden ging, schlug der Täter weiter mit dem Ziegelstein auf die 40-Jährige ein und trat ihr gegen den Kopf und die Schultern.
Dabei zerrte er an ihrer Jacke und erbeutete sie schließlich, wie die „B.Z.“ berichtet. Die blutverschmierte Frau konnte sich losreißen und rettete sich in die nahe Gleimstraße. Während ihrer Flucht sieht sie, wie der Fremde die Taschen der Jacke durchwühlte und ihr Smartphone findet.
Die schwer verletzte Joggerin musste im Krankenhaus operiert werden. Sie erlitt einen Kieferbruch und mehrere Brüche an den Händen.
Sollte das Video bei Youtube nicht funktionieren, kann es bei politikstube.com angeschaut werden.

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