Frühestens nach 5 Jahren Aufenthalt
„Turbo“-Einbürgerung abgeschafft - Dobrindt: „Klares Signal“
Die sogenannte Turbo-Einbürgerung war ein Prestigeprojekt der Ampel. Die neue Bundesregierung kippt die Regelung nun wieder.

Der Bundestag hat die sogenannte Turbo-Einbürgerung nach etwas mehr als einem Jahr wieder abgeschafft.
Foto: Maja Hitij/Getty Images
In Kürze:
- Bundestag streicht Möglichkeit der Einbürgerung nach nur drei Jahren Aufenthalt
- Mindestwartezeit beträgt künftig wieder fünf Jahre
- Antrag der Linken zur Lockerung wirtschaftlicher Voraussetzungen scheitert
- Bisher nur wenige hundert Fälle von beschleunigter Einbürgerung registriert
Die von der Ampelkoalition eingeführte sogenannte Turbo-Einbürgerung soll wieder abgeschafft werden.
Am Nachmittag beschloss der Bundestag die Abschaffung der erst im vergangenen Jahr eingeführten Regelung – mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition und der AfD. Damit soll die seit Juni 2024 bestehende Möglichkeit wegfallen, sich bereits nach drei Jahren Aufenthalt einbürgern zu lassen.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, die Einbürgerung stehe am Ende eines Integrationsprozesses und nicht am Anfang: „Der deutsche Pass muss als Anerkennung für gelungene Integration zur Verfügung stehen und nicht als Anreiz für illegale Migration.“ Er hat die geplante Rücknahme der so genannten Turbo-Einbürgerungen gegen Kritik verteidigt.
„Wir senden damit ein klares Signal in die Öffentlichkeit: Von dieser Regierung aus werden Pull-Faktoren reduziert“, sagte Dobrindt am Mittwoch in der abschließenden Debatte des Bundestags über den Gesetzentwurf. Der Begriff „Pull-Faktoren“ bezeichnet Anreize, die Menschen zur Migration nach Deutschland ermuntern können.
Vorgesehen war dies in Fällen, in denen „besondere Integrationsleistungen“ nachgewiesen werden konnten. Zusätzlich mussten auch alle anderen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein – von der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit bis hin zur Verfassungstreue und Vorstrafenfreiheit.
Eine weitere Voraussetzung für die beschleunigte Einbürgerung waren Deutschkenntnisse mindestens auf C1-Niveau. Künftig beträgt die Wartezeit, bis ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden kann, wieder fünf Jahre.
Linke wollte Einbürgerung unabhängig von wirtschaftlicher Situation ermöglichen
Keine Mehrheit fand ein Antrag der Linksfraktion, das Erfordernis der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Einbürgerung abzuschaffen. Die Linke argumentierte, dass diese Bestimmung unter anderem Menschen mit Behinderung von der Möglichkeit der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft ausschließe.
In der Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, das Ende Juni 2024 in Kraft trat, ist eine zuvor vorhandene Ausnahmeregelung nicht mehr enthalten. So war eine Einbürgerung bei Bezug von sozialen Unterstützungsleistungen bis dahin noch möglich gewesen, wenn Betroffene den Bezug sozialer Leistungen „nicht zu vertreten“ hatten.
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gilt diese Regelung nur noch für Angehörige der sogenannten Gastarbeiter- beziehungsweise Vertragsarbeitergeneration in BRD und DDR. Auch Personen, die in Vollzeit erwerbstätig sind und zur Sicherung des Lebensunterhalts Aufstockungsleistungen beziehen, können noch eingebürgert werden. Auch hier müssen alle anderen Voraussetzungen erfüllt sein.
Missverhältnis zu Wartezeit für Niederlassungserlaubnis beseitigt
Die Abschaffung der sogenannten Turbo-Einbürgerung ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD verankert. Mit diesem Schritt, so heißt es im Antrag, will man „der grundlegenden Bedeutung der im Inland zurückgelegten Voraufenthaltszeit als integrativer Einbürgerungsvoraussetzung“ Nachdruck verleihen. Eine „nachhaltige Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse“ benötige Zeit.
Die einheitliche Mindestwartezeit von fünf Jahren trage dem Rechnung. Zudem solle die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung dem Abstandsgebot des Einbürgerungsrechts zum Aufenthaltsrecht genügen. Immerhin setze eine reguläre Niederlassungserlaubnis nach Paragraf 9 des Aufenthaltsgesetzes oder eine solche für Fachkräfte nach Paragraf 18c ebenfalls eine Mindestaufenthaltsdauer voraus.
Diese beträgt fünf Jahre beziehungsweise drei Jahre für Fachkräfte – dazu kommen nachgewiesene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von 60 beziehungsweise 36 Monaten. Damit wäre die Schnelleinbürgerung weniger strengen Voraussetzungen unterworfen gewesen als die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.
Bis dato war die sogenannte Turbo-Einbürgerung bedeutungsarm
Die praktische Bedeutung der beschleunigten Einbürgerung nach drei Jahren war gering. Bislang seien nur wenige hundert Fälle erfasst worden, in denen Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hatten. Seit dem Inkrafttreten im Juni 2024 sind offiziellen Zahlen zufolge in Berlin 573 Personen nach drei Jahren des Aufenthalts eingebürgert worden.
Das entsprach einem Anteil von 1,02 Prozent aller Eingebürgerten. Laut Senatsverwaltung ist die Zahl der Anträge im bisherigen Verlauf des Jahres 2025 noch geringer. In Bayern waren bis Ende April 78 Anträge, in Baden-Württemberg kam es 2024 zu 16 beschleunigten Einbürgerungen. Die Zahl der sogenannten Turbo-Einbürgerungen lag in allen anderen Bundesländern, die Zahlen vorlegten, jeweils bei weniger als zehn Personen.
Vor der Reform des Einbürgerungsrechts hatte die Mindestwartezeit für die beschleunigte Einbürgerung sechs Jahre betragen. Im Jahr 2022 hatten insgesamt 23.100 Personen davon Gebrauch gemacht. Im Jahr 2024 gab es insgesamt 291.955 Einbürgerungen. Der Anteil der Schnelleinbürgerungen, die teils noch nach dem alten System durchgeführt wurden, belief sich auf etwa 7 Prozent.
Reinhard Werner schreibt für Epoch Times zu Wirtschaft, gesellschaftlichen Dynamiken und geopolitischen Fragen. Schwerpunkte liegen dabei auf internationalen Beziehungen, Migration und den ökonomischen Folgen politischer Entscheidungen.
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