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„Politisch links geneigt“

Weimer spricht von „Zwangsbeiträgen“ - und löst Empörung aus

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer steht wegen seiner Wortwahl in der Kritik. Der Journalist Georg Restle und mehrere Medienvertreter werfen ihm vor, Begriffe aus „rechtspopulistischen Kampagnen“ zu übernehmen. Auslöser war Weimers Aussage, Bürger zahlten „Zwangsbeiträge“ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

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Es gibt Streit um die Höhe des Rundfunkbeitrags.

Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

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Lesedauer: 7 Min.


In Kürze:

  • Kulturstaatsminister Wolfram Weimer nennt den Rundfunkbeitrag „Zwangsbeitrag“ – und löst Empörung aus.
  • „Monitor“-Moderator Georg Restle wirft ihm vor, Begriffe „ultrarechter Kampagnen“ zu übernehmen.
  • Auch der DJV und Ex-ARD-Moderatorin Anne Will kritisieren Weimers Wortwahl.
  • Das Bundesverwaltungsgericht urteilt am 15. Oktober über eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag.

 
Macht sich Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zum Sprachrohr einer „ultrarechten Kampagne“, die gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland gerichtet ist? „Monitor“-Moderator Georg Restle ist sich dessen sicher, seit seine Kritik an der Wortwahl Weimers in einem Zeitungsinterview in sozialen Medien Widerhall fand. Der Staatssekretär hatte im Kontext des Rundfunkbeitrags von „Zwangsbeiträgen“ gesprochen. Restle und mehrere Berufskollegen hatten daran Anstoß genommen.

Kulturstaatssekretär Weimer hat Rundfunkbeitrag selbst nicht infrage gestellt

Weimer hatte am Donnerstag, 2.10., im Gespräch mit dem „Rundfunknetzwerk Deutschland“ (RND) erklärt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei „politisch links geneigt“. Erst jüngst hatten das Ende der Moderation der NDR-Sendung „klar“ durch die Journalistin Julia Ruhs und damit verbundene Mobbing-Vorwürfe für eine bundesweite Debatte gesorgt.
Der Kulturstaatssekretär sprach von einem „Akzeptanzproblem“, das dadurch entstehe. In diesem Kontext äußerte er:
„Es ist nicht gut, wenn viele Millionen Deutsche zwar Zwangsbeiträge zahlen müssen, aber das Gefühl haben, dass sie dort nicht vertreten werden. Das sollte sich ändern.“
Restle hatte daraufhin auf X erklärt, dass „Zwangsbeitrag“ der „zentrale Kampfbegriff einer Kampagne“ sei, die „nichts anderes im Schilde führt, als den ÖRR abzuschaffen“. Dies sei Weimer bewusst – und er verwende diesen Begriff „trotzdem oder gerade deshalb“. Dies mache ihn „als Kulturstaatsminister untragbar“.

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Weimer selbst betonte in Bezug auf seine Aussage, er sei „ein Verfechter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, auch wenn er an ihm Kritik übe. Dieser sei wichtig für die politische Kultur und müsse über die Rundfunkbeiträge finanziell abgesichert bleiben.

Anne Will springt Restle zur Seite

Rückendeckung bekam Restle vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV), der Weimer vorwarf, „unkritisch Kampagnenbegriffe von Rechtspopulisten“ zu übernehmen. Er befeuere „faktenfreie Vorurteile“, wenn er von „Zwangsbeiträgen“ spreche. Das sei „verantwortungslos“.
Auch die frühere ARD-Moderatorin Anne Will, die nun ein eigenes Medienunternehmen betreibt, kritisierte die Wortwahl Weimers. Im Talkformat „Habeck live“ des früheren Bundeswirtschaftsministers im Berliner Ensemble verteidigte Will die „verlässlichen Angebote“ der Öffentlich-Rechtlichen. Diese seien der erforderliche Kontrapunkt zu den „emotionalisierten, personalisierten, empörungsgetriebenen Algorithmen“ der sozialen Medien.
Kritik an der Praxis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei zwar legitim und die dort Beschäftigten täten dies selbst reichlich. Allerdings müsse man das nicht „mit einem rechtspopulistischen, rechtsextremen Vokabular“ machen – was im Fall von Weimer jedoch der Fall sei.

Umgekehrtes Narrativ: Einordnung der Weimer-Äußerung ist „Regierungskritik“

Dass sogar der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen 2014 in einem Gutachten den zuvor eingeführten Haushaltsbeitrag als „Zwangsabgabe“ bezeichnet hatte, ließ Restle nicht gelten. Dies schließe nicht aus, dass dieser Terminus heute ein „Kampfbegriff“ sei.
Außerdem fühlt sich Restle durch die Reaktionen in den sozialen Medien in seiner Einschätzung bestätigt. X liefere „gerade massenhaft Bestätigung“ hinsichtlich einer „ultrarechten Kampagne gegen den ÖRR“.

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Darüber hinaus sieht sich der „Monitor“-Moderator als Opfer übergriffiger Politiker. Ein solcher sei der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Dieser hatte es als „anmaßend“ bezeichnet, dass Restle entscheiden wolle, wer als Minister tragbar sei oder nicht.
Restle hingegen sieht seine Äußerungen als „Regierungskritik“, die „Teil unserer Job-Beschreibung“ sei. Es sage „viel aus über das neue Verständnis von Presse- und Rundfunkfreiheit in Regierungskreisen“, wenn Aiwanger es beanstande, dass „Journalisten Regierungspolitiker kritisch unter die Lupe nehmen“.

Restle und der ÖRR: Opfer oder Täter?

Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel sieht Restle und den ÖRR demgegenüber nicht als Opfer, sondern als Täter. Auf X lässt er erkennen, dass er hinter den Äußerungen über die „Tragbarkeit“ Weimers den Ausdruck des Unwillens zu Reformen:
„Wenn Restle fordert, ein Minister müsse wegen des Wortes ,Zwangsbeitrag‘ zurücktreten, ist nicht der Minister das Problem, sondern das Demokratieverständnis des Journalisten. Das BVerfG hat klargestellt: Rundfunkfreiheit bedeutet keinen Bestandsschutz gegen Reform oder Abschaffung.“

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am 15. Oktober sein Urteil über eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag verkünden. Es geht darum, ob ein behauptetes „strukturelles Versagen bei der Gewährleistung der Meinungsvielfalt“ eine Zurückbehaltung des Rundfunkbeitrags rechtfertigt. (Az: BVerwG 6 C 5.24)
Die Unterinstanzen hatten dies verneint. Sie betonten, dass die einzige Gegenleistung der öffentlich-rechtlichen Medien zur Zahlung des Rundfunkbeitrags in der Möglichkeit bestehe, deren Angebote zu nutzen. Inwieweit die Sender ihre staatsvertraglichen Vorgaben erfüllen oder es dabei ein „strukturelles Versagen“ gäbe, hätten deren jeweils dafür zuständige Gremien zu beurteilen. Das Verwaltungsgericht München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sahen sich bezüglich einer solchen Beurteilung nicht zuständig.
Reinhard Werner schreibt für Epoch Times zu Wirtschaft, gesellschaftlichen Dynamiken und geopolitischen Fragen. Schwerpunkte liegen dabei auf internationalen Beziehungen, Migration und den ökonomischen Folgen politischer Entscheidungen.

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