Wenn nicht wir, wer dann?Wenn nicht jetzt, wann dann?

Titelbild
Still, bescheiden und friedlich: Mahnwache gegenüber dem chinesischen Konsulat in München fordert Einhaltung der Menschenrechte und Menschlichkeit. (Foto: Minghui.de)
Von 25. Januar 2007

Sie meditieren vor einem Spruchband, das an einer Gartenmauer in der Münchner Romanstrasse hängt. Ein ruhiges Villenviertel, wenige Passanten. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich das Konsulat der Volksrepublik China.

Am 20. Juli 2006 gedachten einige Münchener Bürgerinnen und Bürger der seit genau sieben Jahren in China verfolgten Praktizierenden der Falun Gong Bewegung. Sie weisen darauf hin, dass nicht nur gefoltert wird in China, sondern dass Falun Gong-Praktizierende wie lebende Organbanken in Lagern bereitgehalten werden, damit ihnen bei lebendigem Leib Organe für Transplantationen entnommen werden können. Die Opfer sterben dabei und werden sofort verbrannt. Unabhängige Juristen aus Kanada, David Kilgour und David Matas, haben längst die Indizienkette zu diesem unglaublichen Verbrechen geschlossen und das auch veröffentlicht (DNE berichtete).

… selbst wenn Behauptungen Tatsachen wären …“

{Q}Der Software-Ingenieur Gang Chen aus München hatte diese Versammlung wie schon viele zuvor angemeldet und er hatte mit der Genehmigung einen Auflagenbescheid über „die diplomatischen Achtungsrechte“ erhalten. Es ist darin die Rede von Diplomaten, die „ein Recht darauf haben, dass in unmittelbarem Umgang diskriminierende Tatsachenbehauptungen und Werturteile unterbleiben. Dies gilt selbst dann, wenn die Werturteile berechtigt und die Tatsachenbehauptungen zutreffend sein sollten.“ Das Konsulat befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Polizei entfernt nach und nach alle Spruchbänder und Plakate mit der Aufschrift „Organ-Raub an lebendigen Falun Gong-Praktizierenden“ (Original in Englisch: „China’s Final Solution for Falun Gong: kill the practioners and take their Ogans for sale“)

Wenige Wochen später findet Gang Chen einen Strafbefehl in seinem Briefkasten über 30 Tagessätze
zu 20,- Euro, ersatzweise 20 Tage Freiheitsentzug.

Die Staatsanwaltschaft München wirft Herrn Gang Chen vor: „Gegen die Auflage haben Sie verstoßen, indem Sie Plakate als Kundgebungsmittel einsetzten, auf welchen Ihrer Ansicht nach rechtswidrige Organentnahmen in marktschreierischer Art und Weise thematisiert wurden.“

Erinnerung an 1989 Platz des Himmlischen Friedens

Gang Chen, der als junger Student 1989 auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking gesehen hat, wie die von Panzern überrollten Studenten auf den Straßen lagen, „flach, wie Briefmarken“, ist sich keiner Schuld bewusst. Er kann es nicht fassen, dass der „lange Arm“ Pekings auch noch hier in München eine friedliche Versammlung verhindern kann.

Er versichert sich der Hilfe des bekannten Rechtsanwalts Hartmut Wächtler vor der Verhandlung vor dem Münchner Amtsgericht in der Nymphenburger Straße am 29. Januar (um 9:00 Uhr im Sitzungssaal BZ 64). Seine Freunde sagen: „Unzählige Menschen in China, die in dieser Zeit zum Zweck des Organhandels ausgeschlachtet werden, warten auf ihre Errettung. Wenn wir im Westen kein Vorbild in puncto Menschenrechte sein wollen, haben wir sie dann nicht im Stich gelassen?“



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