Argentinischer Richter stellt chinesische Verfolger von Falun Gong unter Anklage

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Foto: Tim Sloan/AFP/GettyImages
Epoch Times21. Dezember 2009

Argentinischer Richter ordnet Anklage und Verhaftung ehemaliger chinesischer Beamter an, die für den Völkermord und Folter an Falun Gong-Praktizierenden verantwortlich sind.

In einer historischen Entscheidung für das Internationale Recht hat Richter Octavio Araoz de Lamadrid vom Bundesgericht Nr. 9  am 17. Dezember die Anklage gegen zwei ehemalige hochrangige chinesische Beamte angeordnet, weil sie für die derzeitige Verfolgung von Millionen Praktizierender der spirituellen Gruppe Falun Gong durch das chinesische kommunistische Regime verantwortlich sind. Durch den Beschluss wird auch angeordnet, dass die eben genannten Führer, die beide zur Zeit in China sind, zu verhaften seien.

Der Fall stellt nicht nur im Lande selbst, sondern weltweit einen historischen Präzedenzfall dar; denn es ist das erste Mal, dass die Prinzipien universeller Jurisdiktion (exterritorial – außerhalb des Landes) bei einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tragen kommen. Daraus resultiert, dass dieser Fall auf internationaler Ebene von historischer Bedeutung ist und Argentinien an die Spitze des Fortschritts stellt, der durch Internationales Recht hinsichtlich der Menschenrechte gemacht wurde.

Zu den Angeklagten, deren Verhaftung angeordnet wurde, gehört der ehemalige Führer des chinesischen Regimes Jiang Zemin, der die einseitige Entscheidung getroffen hat, eine Verfolgung einzuleiten, die zum Ziel hatte, „Falun Gong zu vernichten“. Diese Erklärung gab er selbst im Jahr 1999 vor den Anführern der KPCh ab. Sie wurde in der Klage zitiert.

Der andere Angeklagte aus der Partei ist Luo Gan, der für das Büro 610 verantwortlich ist. Laut gerichtlicher Anklage handelt es sich hierbei um eine Organisation, die die Verfolgung von Falun Gong in die Tat umsetzte. Die Strafanzeige, die im Beschluss des Richters zitiert wurde, lautet, dass das Büro 610 „mit dieser spezifischen Aufgabe betraut war und mit der Kontrolle der sogenannten ‚Falun Gong Fälle‘. Es brachte diese Fälle in das Büro 610 – und zwar de facto und unter der direkten Verantwortung und Supervision des Angeklagten Luo Gan – das dann die Befehle koordinierte, die alle darauf ausgerichtet waren, Falun Gong auf dem gesamten Territorium zu vernichten. Dieses stellt die gegenwärtige Schaffung einer Gestapo dar mit dem Ziel Millionen unschuldiger Menschen (dazu gehören auch Frauen, ältere Menschen und Kinder) zu vernichten. Und das alles unter der Kontrolle, Leitung und Koordinierung des Angeklagten Luo Gan, der als ‚chinesischer Exterminator‘ bekannt ist.

Für die angeklagten ehemaligen Beamten gilt Folgendes: Falls sie in Länder reisen, die mit Argentinien einen Auslieferungsvertrag haben, müssen sie festgenommen und nach Argentinien gebracht werden, um dort für eine unterschriebene Aussage vor den Richter gestellt zu werden.

Zu Beginn des Jahres 2006 ist die Strafanzeige vom Richter angenommen worden, der es als gegeben annahm, … „dass kein Zweifel darüber bestünde, dass dieses Vorgehen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden kann und als solches das internationale Recht (ius gentium) betrifft. So besteht die Möglichkeit, die argentinischen Kriminalstatuten auf einen Vorgang anzuwenden, der im Ausland stattfand und von Ausländern durchgeführt wurde. Diese Entscheidung basiert auf internationalen bindenden Verpflichtungen, die Argentinien übernommen hat und nach denen „das Prinzip des Territoriums weichen muss, um Opfern solcher Misshandlungen die Gelegenheit zu geben, einen Zugang zur Justiz zu haben“, wie es in der entsprechenden Resolution festgelegt ist.

Falun Gong ist eine traditionelle chinesische Bewegung für Meditation und körperliche Übungen, die Lehren beinhaltet, die auf den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht basieren, wie auf der offiziellen Webseite (www.falundafa.org) erklärt wird. Die Praktizierenden von Falun Gong auf der ganzen Welt werden seit 1999 verfolgt. Diese Verfolgung richtet sich gegen Millionen Praktizierender dieser Bewegung.

Auf Grund der Beweise, die durch die Ermittlungen in vier Jahren zusammenkamen, drückte Richter Araoz de Lamadrid in seiner richterlichen Entscheidung aus, dass „die Strategie des Völkermords, die angewendet wurde, eine breit gefächerte Auswahl von Handlungen umfasst, die eine totale Verachtung des Lebens und der menschlichen Würde offenbaren.“ Das angestrebte Ziel – die Vernichtung der Falun Gong – rechtfertigte alle Mittel, die eingesetzt wurden. Darum waren bei der Verfolgung der Praktizierenden Qualen, Folter, plötzliches Verschwinden, Todesfälle, Gehirnwäsche und psychischer Terror an der Tagesordnung.“

Die Staatsanwälte Dr. Alejandro Cowes und Dr. Adolfo Casabal Elia erklärten, dass zu den Beweisen, die der Richter vorlegte, mündliche Zeugenaussagen von 17 direkten Opfern von Folter und anderen Formen der Verfolgung gehören. Der Richter zog auch Berichte der Vereinten Nationen und von international anerkannten Menschenrechtsorganisationen in Betracht, wie zum Beispiel Amnesty International und Human Rights Watch.

„…Ich verstehe, dass im vorliegenden Fall angesichts der angegebenen Verbrechen die Prinzipien einer universellen Jurisdiktion zum Tragen kommen müssen. Auch wegen der Anzahl der betroffenen Opfer und der ideologischen Natur der Aktionen gegen die religiöse Gruppe Falun Gong“, sagte der Richter bei seiner Entscheidung.

In der Zwischenzeit sind Dutzende Gerichtsverfahren in mindestens 30 Ländern gegen die Verfolgung von Falun Gong eingeleitet worden. Kürzlich hat ein spanischer Gerichtshof einer Sammelklage wegen der gleichen Verbrechen gegen fünf führende chinesische Beamte stattgegeben. Der argentinische Fall jedoch setzt zum ersten Mal einen Beschluss fest, nachdem ein internationaler Haftbefehl für die Angeklagten gilt.

„Spuren“ der Verfolgung auf argentinischem Boden

Der Richterspruch von Dr. Araoz de Lamadrid erwähnt auch Ereignisse, die in Argentinien geschahen und die als „Spuren“ der Verfolgung von Falun Gong angesehen werden. Er bezieht sich dabei auf drei andere Gerichtsverfahren (Federal Nos 18.631/04, 18.o45/05 und 16.863), in denen auch von Attacken die Rede ist, die sich „mit Faustschlägen und Tritten“ gegen Falun Gong-Anhänger richteten. Diese sind argentinische Bürger und es geschah während des Besuches von Hu Jintao im Jahre 2004 und von Luo Gan im Jahre 2005. Die Präsidentin der Vereinigung von Falun Dafa in Argentinien erhielt Todesdrohungen.

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