Discounter und Supermärkte müssen künftig Elektroschrott annehmen

Ob die ausrangierte elektrische Zahnbürste oder das Handy: Für Verbraucher wird es ab 2022 leichter, alte Elektrogeräte zurückzugeben. Nicht nur dort, wo sie gekauft wurden.
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Zwei Drittel der ausgemusterten Computer sowie von anderem Elektroschrott werden in der EU nicht ordnungsgemäß entsorgt, das heißt ins Ausland gebracht oder einfach weggeworfen. 2012 waren das 6,2 Millionen Tonnen.Foto: Stefan Sauer/Symbol/dpa
Epoch Times7. Mai 2021

Verbraucher können alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys künftig auch in Discountern und Supermärkten abgeben.

Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die Läden selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen. Die neuen Regeln treten im Januar 2022 in Kraft.

Geschäfte müssen kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder eine Powerbank auch annehmen, wenn sie anderswo gekauft wurden. Größere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird – etwa, wenn ein Supermarkt im Rahmen einer Aktion Fernseher anbietet. Auch Online-Händler müssen den Elektroschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln.

Hintergrund ist, dass in Deutschland bisher weniger alte Elektrogeräte eingesammelt werden als eigentlich von der EU vorgeschrieben.

Bürger sind verpflichtet, ihren Müll zu trennen – dazu gehört auch, dass Elektroschrott weder in den Restmüll noch in die gelbe Tonne oder den gelben Sack gehört. Allerdings kontrolliert niemand den Hausmüll, es droht keine Strafe. (dpa)



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