Tarifsteigerungen deutlich unter der Inflationsrate

Die Tariflöhne kommen mit dem starken Anstieg der Verbraucherpreise nicht mehr mit. Daran wird sich so schnell nichts ändern, sagt eine gewerkschaftliche Studie.
Teilnehmer einer Verdi-Kundgebung Anfang August in Frankfurt.
Teilnehmer einer Verdi-Kundgebung Anfang August in Frankfurt.Foto: Hannes P. Albert/dpa
Epoch Times23. August 2022

In der ersten Jahreshälfte sind die Tarifgehälter längst nicht so schnell gestiegen wie die Verbraucherpreise. Laut der am Dienstag vorgestellten Analyse der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung stiegen die Tariflöhne durchschnittlich um 2,9 Prozent. Bei einem gleichzeitig sehr viel stärkeren Anstieg der Verbraucherpreise ergab sich daraus ein Reallohnverlust von 3,6 Prozent.

Vielen Beschäftigten drohe damit das zweite Jahr in Folge ein Reallohnverlust, erklärte der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. Trotz zuletzt steigender Abschlüsse rechnet der Experte nicht mit einem vollständigen Ausgleich der Inflation. „Angesichts der vollkommen ungewissen Entwicklung des Ukraine-Krieges und seiner wirtschaftlichen Folgen ist die Tarifpolitik allein in vielen Branchen überfordert, die Kaufkraftverluste der Beschäftigten auszugleichen. Hier sind zusätzliche Entlastungsmaßnahmen durch den Staat notwendig.“

Allerdings ist der Ukraine-Krieg nicht der Hauptgrund für die Preisanstiege, wie ein Chart zeigt. „Der jetzige Preisexzess nahm seinen Anfang drei Wochen nach dem Ausrufen der ‚Pandemie‘ durch die WHO am 11. März 2020. Seit Beginn des Ukraine-Kriegs hat er keine höhere Dynamik entwickelt als zuvor.“ So die Aussage von Börsenanalyst Axel Retz.

Die errechnete durchschnittliche Tarifsteigerung um 2,9 Prozent ist noch zu einem großen Teil von Abschlüssen mit einer durchschnittlichen Steigerung von 2,5 Prozent im Jahr 2021. Neuere Abschlüsse brachten den Beschäftigten im Schnitt 4,5 Prozent, blieben damit aber immer noch hinter der Teuerung zurück.

Höhere Abschlüsse gab es insbesondere in Branchen mit großen Beschäftigtengruppen knapp oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Hier wurden häufiger Tarifsteigerungen im zweistelligen Prozentbereich vereinbart, um sich auch weiterhin vom gesetzlichen Mindestmaß abzusetzen und Arbeitskräfte zu sichern. Als Beispiele nannte das WSI-Tarifarchiv das Gaststättengewerbe, die Gebäudereiniger oder die Leiharbeit. (dpa/mf)



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