Urteil in Linz: Sechs Jahre Haft für Messer-Mord auf Kinderspielplatz

In Linz ist das Urteil gefallen. Der Angeklagte hatte einem 19-Jährigen mit brutaler Wucht das Messer in die Brust gestoßen, sodass die Klinge im Körper des Opfers abbrach.
Titelbild
Auf diesem Spielplatz in Linz geschah im September 2018 ein Mord.Foto: Screenshot Youtube/OE24.TV
Epoch Times27. November 2019

Mittwoch, 27. November, Urteil vor dem Landgericht Linz: Wegen Mordes an einem Landsmann (19) wurde nach drei Verhandlungstagen ein 17-jähriger Afghane zu sechs Jahren in Haft verurteilt.

Die Verteidigung versuchte vor Gericht das Bild von einem „armen Buben, der nichts dafür kann“ zu zeichnen, einem Analphabeten, der laut psychiatrischem Gutachter weder gefährlich noch geisteskrank oder unzurechnungsfähig sei.

Zumindest bis zu jenem Septemberabend im Jahr 2018 auf einem Spielplatz in Linz …

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Montag, 24. September 2018

Nach Schilderung der Verteidigung traf der 17-Jährige am Vormittag des 24. September auf das spätere Opfer. Der 19-Jährige soll den Jugendlichen bei dem Aufeinandertreffen mit einer Eisenkette „brutalst“ gedrosselt haben, so dessen Anwalt. Ein Gerichtsmediziner hatte entsprechende Verletzungen am Hals des Jugendlichen gefunden.

Nach seiner Behandlung im Krankenhaus ging der „völlig gewaltfreie Bursch“ nachmittags nochmals nach draußen. Zum „Selbstschutz“ habe er ein Messer mitgenommen. Zufällig sei er dann am Abend auf den 19-jährigen Schläger gestoßen, der „vollgepumpt mit Drogen“ seinen Mandanten attackiert habe.

Nur einmal zugestochen …

Aus Angst habe der Bursch dann „genau einmal zugestochen, nicht mehr“. Hätte er morden wollen, so die Logik des Anwalts, „hätte er mehrmals zugestochen“.

Tatsächlich hatte der 17-Jährige nur einmal zugestochen. Öfter hätte er auch gar nicht zustechen können, da der Angriff so heftig war, dass die Keramikklinge im Körper des Opfers abbrach, als der Jugendliche sie dem 19-Jährigen in den Brustkorb bis hin zur Wirbelsäule rammte.

Anschließend trat er laut Angaben des Staatsanwalts noch mehrfach gegen den Kopf des 19-Jährigen, der innerhalb kürzester Zeit innerlich verblutete, berichtet die „Krone“.

Eine von dem Angeklagten geschilderte Notwehrsituation im Rahmen seines Tatsachengeständnisses konnte die Geschworenen nicht überzeugen. Das Urteil erging einstimmig.  (sm)

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