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BGH bestätigt Verurteilung

Maskenaffäre: 48 Millionen legal kassiert - 7,9 Millionen illegal gespart

Die Politikertochter Andrea Tandler muss wegen Steuerhinterziehung in der bayerischen Maskenaffäre ins Gefängnis - allerdings kürzer als vom Landgericht München I entschieden. Der BGH reduzierte die Strafe auf drei Jahre.

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In der Maskenaffäre wurde eine Politikertochter wegen Steuerhinterziehung zu jahrelanger Haft verurteilt.

Foto: Daniel Karmann/dpa

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der sogenannten Maskenaffäre während der Corona-Pandemie bestätigt.
Das teilten die Richter am Freitag mit. Die Angeklagte Andrea Tandler und  ihrer Partner Darius N.  wurden wegen der Hinterziehung von Gewerbesteuervorauszahlungen zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt. Das Verfahren wegen weiterer Vorwürfe wurde dagegen auf Antrag des Generalbundesanwalts eingestellt. (Az. 1 StR 238/24)

Politikertochter kassiert Provisionen in Höhe von 48 Millionen Euro – legal

In der Maskenaffäre hatten Unternehmer im Zusammenspiel mit ihnen bekannten Politikern zu Beginn der Coronapandemie hohe Millionengewinne durch den Verkauf von Schutzmasken erzielen können. Tandler, die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs und bayerischen Finanzministers Gerold Tandler, gehörte zu den großen finanziellen Gewinnern der Coronakrise in Deutschland.
Wie das Landgericht München I im Dezember 2023 feststellte, erzielte sie mit einem Einzelunternehmen und einer Firma mit N. zusammen Provisionen in Höhe von 48 Millionen Euro. Dabei habe sie sich ihre guten Kontakte zu ranghohen CSU-Politikern zunutze gemacht. Das war aber legal, verurteilt wurde sie nur wegen Steuerhinterziehung.
Sie beantragte fälschlicherweise eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen und versteuerte die Provisionen nicht korrekt, was zu einem Steuerschaden von rund 3,7 Millionen Euro führte.

Wahrheitswidrige Angabe des Firmensitzes – Steuerschaden von knapp 4,2 Millionen Euro

Die Angeklagten hatten dem Urteil zufolge für den Sitz ihrer Firma den Münchner Vorort Grünwald gewählt, um von der dort im Vergleich zu München deutlich geringeren Gewerbesteuer zu profitieren. Tatsächlich arbeiteten die beiden aber nicht in Grünwald. So wurden deutlich niedrigere Gewerbesteuervorauszahlungen festgesetzt.
Es entstand ein Steuerschaden von knapp 4,2 Millionen Euro, den die Angeklagten später beglichen. Dafür verhängte das Landgericht drei Jahre Haft als Einzelstrafen. Der BGH überprüfte das und bestätigte die Verurteilung nun.
In München war es auch um den Vorwurf der Hinterziehung von Einkommensteuervorauszahlungen gegangen. Tandler und N. wurden deshalb ebenfalls schuldig gesprochen, das Landgericht verhängte als Gesamtstrafen vier Jahre und fünf Monate beziehungsweise drei Jahre und neun Monate Haft. In Bezug auf diesen zweiten Vorwurf stellte der BGH das Verfahren ein.
Die bisherigen Feststellungen trügen eine Verurteilung nicht, erklärte er. Eine neue Verhandlung würde einen beträchtlichen Aufwand bedeuten. Die dann möglicherweise noch zu erwartende Strafe falle mit Blick auf die nun rechtskräftigen Haftstrafen nicht besonders ins Gewicht. (afp/red)

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