Austrittserklärung
Ehemaliger Ministerpräsident Kemmerich tritt aus FDP aus
Thomas Kemmerich wurde 2020 zum Ministerpräsidenten von Thüringen gewählt. Seither galt das Verhältnis zu seiner Partei als schwierig. Nun tritt er aus der FDP aus.

Thomas Kemmerich (FDP) am 29.01.2024.
Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Der langjährige Thüringer FDP-Landesvorsitzende Thomas Kemmerich verlässt seine Partei. Das teilte er am Freitag über seine Accounts in mehreren sozialen Netzwerken mit.
Er sei nach 20 Jahren Mitgliedschaft in der FDP „zu der Überzeugung gelangt, dass sich meine Vorstellungen von der Zukunft unseres Landes und die inhaltliche Ausrichtung der Partei auseinanderentwickelt haben“, hieß es in einem von ihm dort veröffentlichten Austrittsschreiben an FDP-Bundeschef Christian Dürr.
Kemmerich war bundesweit bekannt geworden, als er im Februar 2020 im Thüringer Landtag mit Stimmen von CDU und AfD zum Ministerpräsidenten gewählt wurde.
Angesichts der Empörung und des Drucks aus der Bundespartei tat er nach wenigen Tagen wieder zurück. Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich ebenfalls zu der Wahl geäußert und wohlmöglich dazu beigetragen, dass Kemmerich zurückgetreten ist.
Trotz der Diskussionen um seine Person im September vergangenen Jahres bestätigten die Liberalen Kemmerich im Oktober erneut als Landesvorsitzenden im Amt. Den Landesverband seiner Partei leitete der Politiker seit 2015.
Nähere Angaben zu den Gründen seiner Entscheidung nannte der 60-Jährige in den Posts und dem von ihm veröffentlichten Brief nicht.
Reaktion vom Fraktionschef
Die FDP-Spitze reagierte auf Kemmerichs Austritt. „Die FDP will eine starke freiheitliche Reformpartei sein und kein Nischenangebot“, sagte Bundeschef Dürr in Berlin.
„Dass Thomas Kemmerich diesen Weg nicht mitgehen wollte, respektiere ich“, sagte er weiter.
Merkel und Kemmerich beim Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 21. Juli in Karlsruhe darüber, wie neutral sich Regierungsmitglieder äußern müssen. Es geht um zwei Klagen der AfD, die sich gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bundesregierung richten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Die AfD findet, dass Merkel mit einer Aussage zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten im Februar 2020 ihre Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf verletzt habe.
Kemmerich wurde am 5. Februar 2020 überraschend mit Unterstützung von CDU und AfD in Erfurt zum Ministerpräsidenten gewählt. Einen Tag später äußerte sich die Bundeskanzlerin während einer Dienstreise zu der Sache. Am 8. Februar trat der FDP-Politiker zurück.
Sie sagte unter anderem, dass die Wahl Kemmerichs „mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen“. (dpa/afp/dts/red)
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