Dieselfahrverbote: Deutsche Umwelthilfe will Erzwingungshaft gegen bayerische Landesregierung durchsetzen

Der Deutschen Umwelthilfe reicht es nicht mehr, nur gegen die Gemeinden zu klagen. Wer sich weigert, die Fahrverbote durchzusetzen, soll in Erzwingungshaft genommen werden.
Von 26. November 2018

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage auf Erzwingungshaft gegen die bayerische Landesregierung erhoben, da diese die Fahrverbote in Bayern nicht durchsetzen will.

Nach deutschem Recht ist die Erzwingungshaft in einem solchen Fall nicht möglich. Jetzt lässt der VGH beim EU-Gerichtshof prüfen, ob das nach europäischem Recht möglich wäre.

Die DUH bejubelte diesen Entschluß, da „sich Gerichte in Deutschland gegen die Umwandlung unseres Staates in eine von Industriekonzernen gesteuerte Bananenrepublik wehren“, der ganz nach ihrem Plan zur Entindustrialisierung und Demobilisierung Deutschlands ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat gegenüber solchen Versuchen, konkurrierendes europäisches Recht durch den EU-GH durchzusetzen, schon mehrfach Vorbehalte geäußert.

Verdient die deutsche Legislative diesen Namen noch?

Letzten Endes geht es auch darum, wer für Deutschland über Straf- und Verwaltungsrecht das letzte Wort hat. Das deutsche Parlament und die deutsche Justiz? Oder die durch keinerlei Wahlen legitimierte Bürokratie in Brüssel und deren EU-Gerichtshof?

Das europäische Parlament kann es jedenfalls nicht sein, denn so wie es eingerichtet ist, hat es mit dem im Englischen gebräuchlichen Begriff für Parlamentsabgeordnete „lawmaker“= Gesetzesmacher nichts zu tun. Außer abnicken oder ablehnen, was die EU-Kommissare ihm vorschlagen, hat das EU-Parlament keine eigenen Gesetzgebungsbefugnisse. Wahrscheinlich ist deswegen die Wahlbeteiligung auch so gering, wenn es um das EU-Parlament geht.

Was hat es für Folgen, wenn der EU-GH staatliches Recht durch EU-Recht „überschreibt“?

Sollte der EU-Gerichtshof entscheiden, dass eine Erzwingungshaft statthaft wäre und der deutsche Staat dem folgen, können wir den Bundestag abschaffen, denn dass hieße, die EU als vorrangige Legislative anzuerkennen. Allein, dass die Verwaltungsrichter überhaupt darüber nachdachten, den EU-Gerichtshof dazu zu befragen, stimmt bedenklich.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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