Dänemark macht sich frei von Corona-Beschränkungen

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Kopenhagen.Foto: istock
Epoch Times1. Februar 2022

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Dänemark hat sich von praktisch allen Corona-Beschränkungen freigemacht. Seit Dienstag gelten im nördlichsten deutschen Nachbarland bis auf vereinzelte Einreiseregeln keine Einschränkungen mehr.

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gehört bis auf Weiteres ebenso der Vergangenheit an wie Nachweise über Impfungen, Genesungen und negativen Tests. Großveranstaltungen sind ebenso erlaubt, wie der Besuch von Bars und Diskotheken.

All das geht damit einher, dass Covid-19 nicht mehr als „gesellschaftskritische Krankheit“ eingestuft wird. Ähnlich waren die Dänen schon einmal im vergangenen September vorgegangen. Dann stiegen die Corona-Zahlen aber wieder stark, weshalb auch die Beschränkungen wieder eingeführt wurden. Heute hat das EU-Land mit knapp sechs Millionen Einwohnern eine tägliche Neuinfektionszahl im mittleren fünfstelligen Bereich.

Kaum Auswirkung der Zahlen auf Intensivstationen

Die Zahlen wirken sich jedoch nicht so stark wie befürchtet auf die Lage in den Krankenhäusern und vor allem auf den Intensivstationen aus. Mildere Krankheitsverläufe und hohe Impfzahlen sind die wesentlichen Gründe, weshalb sich die Dänen zur umfassenden Lockerung entschieden. „Wir sind durch die kritische Phase durch“, so Ministerpräsidentin Mette Frederiksen. Die Zahl, auf die man nun schaue, sei jedoch die, wie viele Menschen nach einer Infektion ernsthaft erkrankten. Diese Kurve sei nun gebrochen.

Vereinzelte Einreiseregeln vor allem für Ungeimpfte bleiben bestehen. Geimpfte und genesene Reisende aus aller Welt müssen zwar nicht mehr länger zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Bürger des EU- und Schengenraumes ohne gültigen Impf- oder Infektionsnachweis müssen aber entweder in den Tagen vor oder spätestens bis zu 24 Stunden nach der Einreise einen Test machen. Krankenhäuser und Pflegeheimen werden darüber hinaus angehalten, von Besuchern weiterhin den Gebrauch von Masken und dem Corona-Pass zu verlangen, um Schutzbedürftige und Ältere zu schützen. (dpa/red)



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