Deutschland holt erstmals erwachsene IS-Anhängerin aus Syrien zurück

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wird erstmals eine erwachsene IS-Anhängerin aus Syrien nach Deutschland zurückgeholt. Ursprünglich war nur eine Rückholung ihrer Kinder geplant.
Titelbild
Muslimin in Afrika (Symbolbild)Foto: SIA KAMBOU/AFP/Getty Images
Epoch Times22. November 2019

Erstmals wird eine erwachsene Anhängerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aus Syrien nach Deutschland zurückgeholt. Die Frau und ihre drei Kinder seien bereits in den Irak ausgereist, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus dem Auswärtigen Amt in Berlin. Von dort sollen sie nach Deutschland ausgeflogen werden. Zuvor hatten die „Bild“-Zeitung und der „Spiegel“ über den Fall berichtet.

Nach Angaben des „Spiegel“ holte das Auswärtige Amt in Zusammenarbeit mit einer US-Hilfsorganisation die Hessin Laura H. und ihre drei Kinder aus dem Gefangenenlager Al-Hol in Nordsyrien. Demnach soll die Rückführung nach Deutschland aus der nordirakischen Stadt Erbil „in den nächsten Tagen“ erfolgen. Der „Bild“-Zeitung zufolge wird zudem ein weiteres Kind ausgeflogen, bei dem es sich um die Tochter des ersten Mannes von Laura H., einem US-Bürger, handeln soll.

Dem „Spiegel“ zufolge hatte sich Laura H. im März 2016 aus dem Raum Gießen mit zwei Kindern auf den Weg nach Syrien gemacht, wo sie sich den IS-Extremisten anschloss. Demnach wird in Deutschland gegen die 30-Jährige schon länger wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe sowie wegen Verletzung der Fürsorgepflicht für ihre Kinder ermittelt.

Rückholung nur mit Mutter

Die Rückholaktion erfolgt rund zwei Wochen, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem anderen Fall die Rückführung einer IS-Anhängerin und ihrer drei Kinder aus dem Flüchtlingslager Al-Hol nach Deutschland angeordnet hatte. Eine Beschwerde der Bundesregierung gegen die einstweilige Anordnung aus früherer Instanz hatte das OVG zurückgewiesen.

Das Auswärtige Amt hatte zuvor bereits die Rückholung der zwei, sieben und acht Jahre alten Kinder der Frau in die Wege geleitet. Eine Rückkehr der Mutter lehnte das Ministerium hingegen aus Sicherheitsgründen ab. Dem widersprach das OVG: Die Rückholung der Kinder könne nur gemeinsam mit ihrer Mutter erfolgen, da die Minderjährigen „zwingend auf den Schutz und die Betreuung ihrer Mutter angewiesen“ seien, hieß es in dem unanfechtbaren Gerichtsbeschluss.

Das von der kurdischen YPG-Miliz betriebene Flüchtlingslager Al-Hol in Nordsyrien ist völlig überfüllt, dort sind tausende mutmaßliche IS-Anhänger inhaftiert, die Bedingungen gelten als katastrophal. Bislang holte die Bundesregierung nur wenige Kinder von deutschen mutmaßlichen IS-Anhängern aus Al-Hol.

Laut einer aktuellen Statistik der Sicherheitsbehörden sitzen in Syrien derzeit noch etwa 80 deutsche IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger in Lagern oder Gefängnissen. (afp)

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