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EU verhängt Milliardenstrafen gegen US-Konzerne: Kommt der nächste Handelsstreit?

Die EU-Kommission hat Apple und Meta wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den Digital Markets Act mit Strafzahlungen von fast 800 Millionen Euro belegt. Das Weiße Haus sieht im Vorgehen der EU als eine „neuartige Form der wirtschaftlichen Erpressung“.

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Die EU-Kommission verhängt Strafen gegen Apple und Meta. (Archivbild)

Foto: Meng Dingbo/XinHua/dpa

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Lesedauer: 7 Min.

Die am Mittwoch, 23. April, verkündeten Strafen der EU-Kommission gegen die US-Tech-Konzerne Apple und Meta nach dem sogenannten Digital Markets Act (DMA) könnten den derzeitigen Handelskonflikt verschärfen. Die Geldbußen von etwa 570 Millionen Euro gegen den iPhone-Hersteller und von 228 Millionen gegen den Betreiber von Facebook und Instagram stoßen in den USA auf scharfe Kritik.

Digitalgesetze der EU als nichttarifäre Handelshemmnisse gegenüber den USA?

Beide betroffenen Konzerne haben angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Dennoch wird der Unmut über die EU-Strafen schon jetzt deutlich. Joel Kaplan, verantwortlich für die globale Unternehmenspolitik von Meta, sprach von einem „milliardenschweren Zoll“, den die EU den US-Unternehmen auferlege. Gleichzeitig wolle man Meta „aufzwingen“, seinen Kunden minderwertigen Service zu bieten.
Die EU behindere durch ihre Vorgaben gezielt US-amerikanische Unternehmen, während europäische oder chinesische anders behandelt würden. Von Apple hieß es wiederum, Brüssel zwinge das Unternehmen de facto, seine Technologie „kostenlos“ abzugeben.
Konkret wirft Brüssel Apple vor, App-Entwickler zu behindern, die Nutzer auf Angebote jenseits des eigenen App-Stores hinweisen wollten. Der Konzern weist auf hunderttausende Entwicklungsstunden und dutzende Änderungen hin, die man vorgenommen habe, um diesem Gesetz zu entsprechen. Die Kommission bleibe trotz zahlreicher Treffen intransparent bezüglich der Zielvorgaben.

Meta hat Abo-Modelle bereits angepasst – Brüssel prüft

Bei Meta reichte es der EU nicht aus, Kunden zwischen einem werbefreien, aber kostenpflichtigen Abo und dem herkömmlichen kostenfreien Modell wählen zu lassen. Dieses ist mit einer weitreichenden Ermächtigung zur Nutzung der eigenen Daten durch Meta verbunden.
Beide Unternehmen haben nun zwei Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Meta hat bereits erste Schritte unternommen. Im November 2024 führte der Konzern eine alternative Version eines kostenlosen, personalisierten Werbemodells ein. Dabei sollen Dienste wie Facebook oder Instagram weniger personenbezogene Daten verwenden.
Während Politiker und NGO-Vertreter in der EU das Urteil als Signal an die US-Konzerne sehen, dass diese „nicht über dem Gesetz“ stünden, zweifelt man in den USA an den Absichten hinter dem Gesetz. Aus dem Weißen Haus heißt es, das Vorgehen der EU stelle eine „neuartige Form der wirtschaftlichen Erpressung“ dar und eine „Bedrohung für die freie Zivilgesellschaft“.

Kritik aus dem Justizausschuss des Repräsentantenhauses

Bereits im Februar hatte der Vorsitzende des Justizausschusses im Repräsentantenhaus, Jim Jordan (R-Ohio), die Digitalgesetze der EU als „versteckte Steuer“ kritisiert. Die EU, die selbst über keine vergleichbaren Digitaldienste verfügt, wolle die US-Technologiekonzerne gezielt benachteiligen, argwöhnt Jordan in einem Brief an EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera.
Im Jahr 2023 hatte Brüssel sechs große Digitalkonzerne als sogenannte Gatekeeper eingestuft. Fünf davon – Alphabet, Apple, Amazon, Meta und Microsoft – kommen aus den USA, der Sechste ist TikTok vom chinesischen Anbieter ByteDance. Dessen amerikanischer Zweig steht vor einem möglichen Verkauf an einen US-Anbieter. Im Gespräch ist Amazon.
Der seit 2022 in Kraft befindliche Digital Markets Act (DMA) soll der EU zufolge „die Marktmacht großer digitaler Plattformen regulieren“ und „faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Binnenmarkt schaffen“.

Keine EU-Konzerne unter den „Gatekeepern“

Als sogenannten Gatekeeper definiert die EU Plattformen mit einem Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro und einer Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro. Zudem müssen sie mindestens 45 Millionen monatliche Endnutzer sowie 10.000 gewerbliche Nutzer in der EU haben. Dadurch sind die Big-Tech-Konzerne aus den USA und ByteDance erfasst. Europäische Unternehmen wie SAP oder Spotify zählen nicht dazu.
Nicht als Gatekeeper zählt X, das mit Erfolg darauf hingewiesen hat, dass ihm aufgrund der großen Konkurrenz durch alternative Kurznachrichtendienste keine marktbeherrschende Stellung zukommt. Allerdings ist das von Elon Musk aufgekaufte Unternehmen dennoch im Fokus der EU-Kommission. Sie geht gegen den Anbieter auf der Grundlage des Digital Services Acts (DSA) vor.
Der DMA will nach eigenem Verständnis „Wettbewerb und Innovation durch Verhinderung missbräuchlicher Praktiken“ fördern. Zu diesen zählt er unter anderem Selbstbevorzugung oder die Einschränkung von App-Zugängen. Darüber hinaus soll er Verbrauchern durch Interoperabilität und die Möglichkeit zur Deinstallation vorinstallierter Apps Wahlfreiheit schaffen.

Strafen gegen Big Tech als Strategie „europäischer digitaler Souveränität“?

Die Anforderungen erhöhen jedoch in jedem Fall die Compliance-Kosten, die US-Unternehmen zu tragen haben, um allen Vorgaben zu entsprechen. Dies kann die Wettbewerbsfähigkeit belasten, während europäische Anbieter aufgrund ihrer begrenzten Größe nicht unter den Geltungsbereich des DMA fallen.
Befürworter des Vorgehens sehen das Vorgehen aufgrund der faktischen Marktstellung der US-Konzerne als gerechtfertigt an. Dass der DMA vorwiegend US-amerikanische Unternehmen treffe, liege an deren Größe. Neben den US-Tech-Konzernen und ByteDance würde unter anderem auch der chinesische Konzern Tencent aufgrund seiner Größe potenzieller Gatekeeper nach dem DMA sein. Allerdings spielen dessen Dienste wie QQ, QZone oder WeChat in der EU keine tragende Rolle.
Offen bleibt, wie sich die EU-Strafen gegen US-Techkonzerne auf die Zollverhandlungen mit den USA auswirken – und ob es möglicherweise Gegenmaßnahmen geben wird. Für die EU gilt ebenso wie für andere Länder außer China derzeit eine 90-tägige Zollpause. Damit bleiben nur die bislang bestehenden Zölle und ein Satz von 10 Prozent aufrecht.

USA hätten mehrere Optionen zum Aufbau von Gegendruck

Als mögliche Druckmittel der USA, um Benachteiligungen eigener Digitalkonzerne entgegenzuwirken, dienen nicht nur Strafzölle. Die USA könnten im Gegenzug unter anderem auch die Anerkennung europäischer Patente verweigern oder europäische Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen.
Die USA könnten zudem den Cloud Act aus dem Jahr 2018 anpassen und den Zugang europäischer Akteure zu Diensten einschränken oder Datenweitergabe erzwingen. US-Unternehmen wie Amazon, Microsoft und Google dominieren den europäischen Markt für Cloud-Dienste. Einschränkungen würden massive Störungen in Europa nach sich ziehen, da es keine europäischen Alternativen mit vergleichbarer Skalierung gibt.
Weitere potenzielle Hebel der USA wären Exportbeschränkungen für US-Technologie wie Chips von Nvidia oder AMD. Zudem kennen die USA Reexportbestimmungen, die Produkte mit hohem Anteil an US-Technologie betreffen. Dies würde es den USA ermöglichen, Tech-Entwicklungen in Europa zu erschweren.
Reinhard Werner schreibt für die Epoch Times zu Wirtschaft, gesellschaftlichen Dynamiken und geopolitischen Fragen. Schwerpunkte liegen dabei auf internationalen Beziehungen, Migration und den ökonomischen Folgen politischer Entscheidungen.

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