Europas Spekulationen zu Corona: EU will digitales Zertifikat verlängern

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Corona-Impfpass.Foto: iStock
Von 31. März 2022


Die Europäische Kommission will das digitale COVID-Zertifikat der EU um ein Jahr bis zum 30. Juni 2023 verlängern. Ein entsprechender Entwurf soll im Mai von den Gesundheitsministern der 27. Mitgliedstaaten unterschrieben werden.

Begründet wird der Antrag damit, dass das Corona-Virus in Europa immer noch auftrete und es derzeit nicht möglich sei vorherzusagen, welche Folgen eine steigende Zahl Infizierter oder das Auftreten neuer Varianten in der zweiten Hälfte dieses Jahres haben werde.

Durch die Verordnung sei sichergestellt, dass Reisende ihre digitale EU-COVID-Bescheinigung weiterhin verwenden können, wenn sie in der EU reisen und dass die Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit durchsetzen.

Weiterentwicklung der Impfstoffe fördern

Der Entwurf hält zudem weitere, ebenfalls bis Juni 2023 begrenzte Änderungen vor. So dürfen künftig auch Laborantigentests verwendet werden. Auf diese Weise soll das Angebot an diagnostischen Tests erweitert werden, wenn eine hohe Nachfrage dafür besteht.

Des Weiteren soll in den Impfpässen die Gesamtzahl der in allen Mitgliedsstaaten verabreichten Impfdosen angegeben werden. Auch sollen Impfungen, die in anderen EU-Ländern verabreicht wurden, im Impfpass aufgeführt werden.

Zudem sollen Personen, die an klinischen Studien für Impfstoffe gegen Corona teilnehmen, Zertifikate erhalten, die dann von den Mitgliedstaaten akzeptiert werden.

Damit soll die Weiterentwicklung von Impfstoffen gefördert werden. Werde den Probanden der Zugang zu den Zertifikaten verwehrt, könne dies die Studien verzögern, weil weniger Menschen teilnähmen. Dadurch bestünde die Gefahr, dass „die öffentliche Gesundheit im Allgemeinen“ beeinträchtigt würde.

Inländische Verwendung nicht vorgeschrieben

Die Nutzung der Zertifikate im jeweiligen Mitgliedsland bleibt laut Entwurf in der Verantwortung der Staaten. Die EU-Rechtsvorschriften zum digitalen COVID-Zertifikat enthalten keine Bestimmung, die die inländische Verwendung vorschreibt oder verbietet.

Nutzt ein Staat dies dafür, muss er sicherstellen, dass das Zertifikat uneingeschränkt akzeptiert wird. Die Kommission fordert ihre Mitgliedstaaten zudem auf, die Gültigkeitsdauer im Inland an die auf EU-Ebene anzugleichen.

Seit Inkrafttreten der ursprünglichen Verordnung 2021/953 habe sich die epidemiologische Lage der Corona-Pandemie „erheblich gewandelt“. So hätten zwar bis Ende Januar 80 Prozent der erwachsenen Bevölkerung innerhalb der EU den ersten „Impfzyklus“ abgeschlossen, mehr als 50 Prozent davon seien mittlerweile geboostert, doch bestünden „erhebliche Unterschiede“ zwischen den Mitgliedstaaten.

Eine Steigerung der Impfquote sei daher „nach wie vor ein wesentliches Ziel“ und spiele eine wichtige Rolle, wenn es darum gehe, dass die Reisebeschränkungen aufgehoben werden könnten.

RKI-Chef Wieler widerspricht Risikobewertung

Die SARS-CoV-2-Varianten „Delta” und „Omikron“ werden in der Verordnung als „besorgniserregend“ bezeichnet. Gleichzeitig wird allerdings eingeräumt, dass „Omikron milder verläuft“. Die Wahrscheinlichkeit eines „schweren klinischen Verlaufs, der einen Krankenhausaufenthalt oder die Aufnahme auf einer Intensivstation erfordert“, sei geringer.

Dies sei zum einen den Eigenschaften des Virus zuzuschreiben, doch spielten Impfungen eine „wichtige Rolle“ bei der Prävention. Dies hätte eine sogenannte Schnellrisikobewertung des „Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten“ (ECDC) von Ende Januar 2022 ergeben. Menschen, die drei Impfungen erhalten hätten, seien der Bewertung nach besser vor einer Infektion geschützt – zumindest für einen „bestimmten Zeitraum“.

Diese Beurteilung widerspricht jedoch beispielsweise den Aussagen von Lothar Wieler, Leiter des Robert Koch-Instituts. Er hatte in der vergangenen Woche im Verlauf der Bundespressekonferenz in Berlin Effektivität der Impfungen eingeräumt: „Sie schützt nicht sehr gut, das sehen wir ja, wir haben sehr viele Fälle bei Menschen, die geimpft sind.“

Die im Entwurf formulierten Maßnahmen basieren überwiegend auf Spekulationen. Neben den vermutlich „besorgniserregenden“ künftigen Varianten, sei auch „wahrscheinlich“ mit einem „erheblichen Druck“ auf die Gesundheitssysteme zu rechnen. Dadurch sei auch das „Funktionieren der Gesellschaft“ gefährdet – etwa durch personelle Ausfälle in Betrieben und Schulen.



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