Verstoß gegen EU-Regeln
EU-Beschwerde gegen Shein: Vorwurf irreführender Geschäftspraktiken
Der Billig-Onlinehändler Shein lockt Kunden mit extrem günstiger Kleidung. Verbraucherschützer werfen dem Unternehmen vor, illegale Techniken anzuwenden.

Eine Shein-Einkaufstasche
Foto: Yuichi Yamazaki/afp via Getty Images
Verbraucherschützer haben Beschwerde wegen „irreführender“ und illegaler Techniken gegen den Billig-Onlinehändler Shein bei der Europäischen Kommission eingelegt.
Shein soll sogenannte Dark Patterns verwendet haben
Die europäische Verbraucherorganisation Beuc und Mitgliedsorganisationen aus 21 Ländern werfen dem Onlinehändler vor, sogenannte Dark Patterns zu nutzen – also Designs, die „Verbraucher dazu bringen, mehr zu kaufen als ursprünglich beabsichtigt“, wie sie am Donnerstag mitteilten.
Auch „heizen diese Praktiken die Umwelt- und gesellschaftlichen Probleme an, die von der Fast-Fashion-Industrie verursacht werden“.
Unter den an der Beschwerde beteiligten Organisationen ist auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Laut Beuc soll das Vorgehen die Untersuchung der EU-Kommission zu den Geschäftspraktiken von Shein ergänzen.
Gegen die EU-Regeln verstoßen
Shein wurde in China gegründet und lockt mit extrem billigen Angeboten, vor allem mit Kleidung. In Brüssel laufen gegen Shein, aber auch den Internethändler Temu bereits Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen EU-Gesetze zum Verbraucherschutz und die Regeln für Online-Plattformen.
Die EU-Kommission hat zudem kürzlich eine pauschale Gebühr in Höhe von zwei Euro auf Päckchen aus Ländern außerhalb der EU angekündigt, die an private Haushalte gehen.
Brüssel hatte das erst Ende Mai gewarnt, dass Shein nach Einschätzung der europäischen Verbraucherschutzbehörden in zahlreichen Fällen gegen die EU-Regeln für Online-Marktplätze verstoße. Unter anderem täusche Shein seine Kunden mit falschen Rabatten und irreführenden Angaben zur Rückgabe von Produkten. (afp/red)
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