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Regelung in EU ab Verspätung von 3 Stunden

Keine automatische Entschädigung bei Flugverspätung: Trump-Regierung kippt Bidens Plan

Kurz vor Ende der Amtszeit Joe Bidens hatte dessen Regierung ein Gesetzespaket vorbereitet, das Passagieren in den USA bei Flugverspätungen feste Entschädigungen zusichern sollte. Nach dem Regierungswechsel in Washington hat die Trump-Administration das Vorhaben nun vollständig eingestellt – mit Verweis auf Bürokratie, Kosten und ihr Deregulierungsprogramm.

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Symbolbild: Flugzeug am Newark Liberty International Airport. In den USA wird es keine automatischen Entschädigungen für Fluggäste bei Verspätungen geben.

Foto: Andres Kudacki/FR170905 AP/AP/dpa

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Lesedauer: 5 Min.


In Kürze:

  • Trump-Regierung stoppt geplantes Ausbaupaket der Fluggastrechte
  • Airlines warnten vor Milliardenkosten und steigenden Ticketpreisen
  • Demokraten sahen in der Reform eine faire Entlastung für Verbraucher
  • EU-Regelungen bleiben im Vergleich deutlich strenger

 
In den USA hat die Regierung Trump ein Vorhaben gestoppt, das unter Amtsvorgänger Joe Biden noch gegen Ende seiner Amtszeit in Angriff genommen wurde. Im Dezember 2024 hatte dessen Kabinett begonnen, an einer Vorlage zur Erweiterung der Fluggastrechte zu arbeiten. Dabei ging es insbesondere darum, die Fluggesellschaften dazu zu verpflichten, Passagieren bei Verspätung Entschädigungen zu bezahlen.

Entschädigungen sollten bis zu 775 US-Dollar betragen

Bereits im September hatte das Verkehrsministerium Bedenken bezüglich des Vorhabens geäußert, das für Luftfahrtunternehmen vor allem Kosten und Bürokratie bedeuten würde. Am Freitag, 14. November, kam das endgültige Aus. Dies teilte die Trump-Regierung offiziell mit.
In den USA besteht eine Verpflichtung für Airlines, ihre Fluggäste für stornierte Flüge zu entschädigen. Im Fall von Verspätungen greift eine solche nicht. Die Regierung von Joe Biden hatte den Gesetzgebungsprozess in Gang gesetzt. Die Idee war, Fluggesellschaften dazu zu verpflichten, Passagieren bei Verspätungen je nach Dauer zwischen 200 und 775 US-Dollar zu bezahlen.
Die Vorlage befand sich in der Phase der Einholung von Stellungnahmen durch potenzielle Betroffene und die Öffentlichkeit, als der Wechsel im Weißen Haus stattfand. Über 60 Tage wurden diese gesammelt, allerdings gab es noch keinen ausgearbeiteten Vorschlag für ein entsprechendes Gesetzespaket.

Fluglinien befürchteten jährliche Mehrkosten in Milliardenhöhe

Die Regierung Trump erbte den noch offenen Gesetzgebungsvorgang. Sie musste die Entscheidung treffen, ob dieser fortgesetzt werden solle. In der Begutachtungsphase nahmen etwa 350 Personen oder Institutionen zu dem Vorhaben Stellung. Darunter befanden sich unter anderem Fluggesellschaften und Verbraucherschutzgruppen, aber auch Verbraucher selbst oder Behindertenrechtsgruppen.
Im Bericht des Verkehrsministeriums über die Stellungnahmen heißt es, dass sich Fluggesellschaften und deren Branchendachverbände einstimmig gegen das Vorhaben ausgesprochen hätten. Würde man den Fluggesellschaften zusätzliche Kosten und Anforderungen hinsichtlich Dienstleistungen und Entschädigungen aufbürden, wäre dies nicht nur mit Mehrkosten verbunden.
Auch die Passagiere müssten dann mit höheren Preisen rechnen. Die Verbände Airlines for America und International Air Transport Association gingen davon aus, dass ein entsprechendes Gesetz jährliche Mehrkosten von etwa 5 Milliarden US-Dollar verursachen würde.

Demokraten sprachen von „Vorschlag des gesunden Menschenverstandes“

In den Reihen der Demokraten betrachtete man ein Gesetz zur Erweiterung der Entschädigung von Fluggästen hingegen als einen „Vorschlag des gesunden Menschenverstandes“. Eine Gruppe von Senatoren wandte sich im Vormonat mit einem Brief an den Verkehrsminister Sean Duffy. In diesem hieß es:
„Wenn der Fehler einer Fluggesellschaft den Familien unerwartete Kosten auferlegt, sollte die Fluggesellschaft versuchen, die Situation zu verbessern. Dies kann etwa dadurch geschehen, dass sie den Verbrauchern Unterkünfte zur Verfügung stellt und zur Deckung ihrer Kosten beiträgt.“
Der Vorstoß der früheren Biden-Regierung wäre eine „einfache Lösung“ dafür gewesen. Sie hätte dazu beigetragen, „das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und das Problem unerschwinglicher Reisen für viele Familien anzugehen“.

EU sieht verpflichtende Entschädigungen vor – allerdings erst ab 3 Stunden

Ob tatsächlich eine gesetzliche Regelung erforderlich wäre, um die Betroffenen für Unannehmlichkeiten zu entschädigen, blieb umstritten. Immerhin gibt es noch marktwirtschaftliche Lösungen – etwa in Form von Reiseversicherungen.
Von dem Vorhaben Abstand zu nehmen, stand im Einklang mit der Direktive der Trump-Regierung, „Wohlstand durch Deregulierung zu entfesseln“. In diesem Kontext hatte der Präsident angeordnet, „rechtswidrige oder nicht autorisierte Vorschriften zu identifizieren und aufzuheben oder zu ändern“.
In der EU gibt es eine Regelung zur Entschädigung von Fluggästen bei Verspätungen in der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Eine solche ist dort ab einer Verspätung von 3 Stunden vorgesehen. Je nach Entfernung des Reiseziels kann diese bis zu 600 Euro betragen.
Zudem gibt es Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Essen oder Hotel – oder auf Ersatz für Mehrkosten durch alternative Transporte. Da nur wenige Flüge eine so große Verspätung aufweisen und Fälle höherer Gewalt wie Unwetter oder Fluglotsenstreiks ausgeschlossen sind, halten sich die Kosten bislang in Grenzen.
Reinhard Werner schreibt für Epoch Times zu Wirtschaft, gesellschaftlichen Dynamiken und geopolitischen Fragen. Schwerpunkte liegen dabei auf internationalen Beziehungen, Migration und den ökonomischen Folgen politischer Entscheidungen.

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