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EU fordert Compliance

Sanktionspaket: Immer mehr Finanzdienste kappen Verbindungen nach Russland und Belarus

Mit dem 19. Sanktionspaket hat die EU den Druck auf russische und belarussische Staatsangehörige deutlich erhöht. Mehrere in Europa tätige Zahlungs- und Kryptodienste blockieren seit Monatsbeginn ihre Nutzung – teils selbst dann, wenn die Betroffenen legal in der EU leben. Die Maßnahmen betreffen neben klassischen Finanzdiensten zunehmend auch den Kryptomarkt.

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Das 19. Sanktionspaket der EU gegen Russland trifft auch Zahlungsdienste. (Archivbild)

Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

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Lesedauer: 4 Min.


In Kürze:

  • Das EU-Sanktionspaket führt zu breiten Sperren bei Zahlungs- und Kryptodiensten.
  • Zugang nur mit EU-Aufenthaltsstatus möglich – einige Kryptobörsen blockieren vollständig
  • Stablecoin A7A5 verboten, Zusammenarbeit mit russischen Zahlungssystemen untersagt
  • Die Sanktionen betreffen zusätzlich zahlreiche Banken und Unternehmen aus Drittstaaten.

 
Mehrere in der EU ansässige Zahlungsdienste und Kryptowährungsdienste haben ihren Service für russische und belarussische Staatsangehörige mit Anfang des Monats ausgesetzt. Dies berichtet „Euronews“. Hintergrund ist das am 24. Oktober von Brüssel beschlossene 19. Sanktionspaket infolge des Krieges in der Ukraine.
In den meisten Fällen können die Betroffenen den Zugang zu ihren Diensten wiederherstellen, indem sie einen offiziellen legalen Aufenthaltsstatus in der EU oder der Schweiz nachweisen. Einige Kryptobörsen haben ihre Dienstleistungen für Staatsangehörige der Russischen Föderation und Weißrusslands jedoch vollständig eingestellt. Kryptotransaktionen galten bislang als verhältnismäßig wenig aufwendiger und effektiver Weg, EU-Sanktionen zu umgehen.

Russen und Belarussen oft mit EU-Aufenthaltsrecht

Der Zahlungsdienstleister Wise informierte seine Kunden Anfang des Monats über die vorübergehende Sperre von Karten für Nutzer aus Russland und Belarus. Hier kann die Sperre durch Nachweis einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder einer Aufenthaltsgenehmigung in einem EWR-Staat aufgehoben werden.
Gleiches gilt für die Dienste Paysera und Revolut. Der letztgenannte Dienst untersagt auch Karteninhabern die Nutzung, deren Karten in Russland oder den Staaten der GUS ausgestellt wurden. Die Unternehmen berufen sich darauf, an sämtliche Sanktionsbestimmungen von UNO, EU, Vereinigtem Königreich, USA und ihren Standortländern gebunden zu sein.
Wie viele Personen insgesamt von den Maßnahmen betroffen sind, ist ungewiss. In Deutschland lebten zum 31. Dezember 2024 insgesamt 302.315 Staatsangehörige der Russischen Föderation, von denen 286.140 im Ausland geboren sind. Was weißrussische Staatsbürger betrifft, spricht die Deutsch-Belarussische Gesellschaft von 28.835 Personen zum Ende 2022.
In den meisten Fällen ist von einem bereits längeren Aufenthalt und entsprechend einem legalen Aufenthaltsstatus auszugehen.

Verbot für Stablecoins und Zahlungsdienste

Die Kryptobörsen Bybit und Bitget sperren den Zugang allerdings auch für Nutzer, deren Herkunftsland Russland ist, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Namentlich umfasst die EU-Sanktionsliste gegen Russland mittlerweile mehr als 2.400 Personen und Organisationen. Zuletzt sollen etwa 75 Neulistungen dazugekommen sein. Hauptsächlich sollen sich diese gegen sogenannte Oligarchen, Energieunternehmen, Goldproduzenten und mutmaßliche Schattenflottenbetreiber richten.
In jüngster Zeit kamen auch mehrere chinesische Staatsunternehmen dazu. Dazu wird die Stablecoin-Kryptowährung A7A5 in der gesamten EU verboten. EU-Unternehmen ist es auch nicht mehr erlaubt, mit dem russischen Kartenzahlungssystem Mir und dem Zahlungssystem SBP zusammenzuarbeiten.
Betroffen sind auch acht Banken und Ölhändler aus Tadschikistan, Kirgisistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Hongkong. Weiter sind fünf zusätzliche Banken aus Russland und vier Banken aus Weißrussland betroffen, die russische Zahlungssysteme unterstützen.

Sanktionen belasten auch EU-Unternehmen im Ausland

Brüssel begründet die Sanktionen damit, dass die EU davon ausgeht, dass die betroffenen Firmen oder Personen auf irgendeine Weise den russischen Krieg in der Ukraine unterstützen könnten – etwa durch Geschäfte, Lieferketten oder andere Verbindungen.
Gleichzeitig erhöht die EU den Druck auf europäische Unternehmen: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Tochterfirmen in Drittländern wie der Türkei die bestehenden Restriktionen einhalten. Zusätzlich gilt für diese Auslandstöchter ein Kooperationsverbot mit Unternehmen, die nach Einschätzung der EU kriegswichtige Güter an Russland liefern.
Als wichtigstes Land zur Umgehung von EU-Sanktionen gegen Russland gilt China mit 80 Prozent aller bisher dokumentierten Fälle von Ausweichmanövern. Mehr als 20 Unternehmen aus Indien, der Türkei, Serbien und Kasachstan wurden ebenfalls bereits wegen behaupteter Umleitung von Dual-Use-Gütern sanktioniert.
Reinhard Werner schreibt für Epoch Times zu Wirtschaft, gesellschaftlichen Dynamiken und geopolitischen Fragen. Schwerpunkte liegen dabei auf internationalen Beziehungen, Migration und den ökonomischen Folgen politischer Entscheidungen.

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