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„6. Januar“-Ereignis

Oberstes Gericht soll Frage von Trumps Immunität klären

Kann Ex-Präsident Trump wegen versuchter Wahlbeeinflussung strafrechtlich verfolgt werden? Darüber soll jetzt der Supreme Court entscheiden. Einen entsprechenden Eilantrag hat Sonderermittler Smith beim Obersten Gerichtshof eingereicht.

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Links: Sonderstaatsanwalt Jack Smith am 1. August 2023 in Washington. (Foto: David Dee Delgado/Getty Images

Foto: Drew Angerer/Getty Images) Rechts: Der ehemalige US-Präsident Donald Trump.

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Lesedauer: 5 Min.

Sonderermittler Jack Smith hat das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten um zügige Klärung der Frage gebeten, ob Ex-Präsident Donald Trump Immunität bei der gegen ihn erhobenen Anklage wegen Wahlbeeinflussung genießt. Es sei von „vordringlicher öffentlicher Bedeutung“, dass der Supreme Court über die von Trump beanspruchte Immunität entscheide, erklärte Smith in seinem am Montag eingereichten Antrag.
Nach bisheriger Planung soll der Prozess vor einem Bundesgericht gegen Trump wegen mutmaßlicher Wahlmanipulation am 4. März beginnen und damit inmitten der Präsidentschaftsvorwahlen der Republikaner. Smith erklärte nun in seinem Antrag beim Supreme Court, sollte das Gericht Trumps Anspruch auf Immunität zurückweisen, solle es mit dem Prozess „so zügig wie möglich vorangehen“.
Der Sonderermittler hob hervor, dass der Fall „eine fundamentale Frage im Kern unserer Demokratie“ betreffe. Es gehe darum, ob ein früherer Präsident „absolut immun“ sei gegen Verfolgung durch die Bundesjustiz bei Verbrechen, die er im Amt begangen habe.
Smith bat das Oberste Gericht, die Frage der Immunität Trumps mit Priorität zu klären. Der Supreme Court, an dem sechs der neun Richter dem konservativen Lager angehören, stimmte einer dringlichen Prüfung der Frage zu, ob er den Fall annehmen wird. Das Gericht rief zugleich Trumps Anwälte auf, bis zum 20. Dezember eine Stellungnahme einzureichen.
Sonderermittler Smith hat beim Thema Immunität selbst klar Position gezogen: „Niemand in diesem Land, nicht einmal der Präsident, steht über dem Gesetz“, schrieb sein Team im Oktober an die Bundesrichterin Tanya Chutkan.
Chutkan teilt die Argumentation des Sonderermittlers und wies den Antrag von Trumps Anwälten am 1. Dezember ab. Trumps vier Jahre als Präsident „haben ihm nicht das göttliche Recht der Könige verliehen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu umgehen, der seine Mitbürger unterliegen“, befand sie.

Trump-Anwälte legen Berufung ein

Gegen Chutkans Entscheidung legten Trumps Anwälte wiederum Berufung ein. Sie argumentieren, Trump sei durch seine damalige Immunität als Präsident vor Strafverfolgung geschützt. Sonderermittler Smith will nun, dass die Frage direkt vom Supreme Court als oberste juristische Instanz der USA geklärt wird und nicht erst durch ein Berufungsgericht. Das würde eine endgültige Klärung der Frage beschleunigen.
Ein Trump-Sprecher erklärte dazu, Smith wolle sich lediglich in die Präsidentschaftswahl 2024 einmischen, bei der der Ex-Präsident erneut antreten will. Es gebe in dem Verfahren keinen Grund zur Eile, außer um Trump zu „schaden“. Der Republikaner hat wiederholt gefordert, dass der Prozess gegen ihn erst nach der Präsidentschaftswahl im kommenden November beginnen dürfe.
Trump war Anfang August von der Bundesjustiz wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und sich damit an der Macht zu halten. Der konservative Politiker hat alle Vorwürfe zurückgewiesen und auf nicht schuldig plädiert. Wegen ähnlicher Vorwürfe wurde der 77-Jährige auch in Atlanta im Bundesstaat Georgia angeklagt.
Trump hatte sich nach der Wahl vom November 2020 geweigert, seine Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden anzuerkennen. Er erhob Vorwürfe des massiven Wahlbetrugs, zu denen aktuell immer noch Ermittlungen in den USA laufen.

Prozess würde während Wahlkampf laufen

Chutkan ist als Vorsitzende Richterin des Prozesses gegen Trump vor einem Bundesgericht in Washington vorgesehen. Der Prozess würde während des Wahlkampfes um das Weiße Haus stattfinden. Trump will erneut antreten und hat den Umfragen zufolge beste Chancen, von seiner Republikanischen Partei erneut als Präsidentschaftskandidat nominiert zu werden.
Trump wurde in diesem Jahr bereits in vier Strafverfahren angeklagt. In New York läuft außerdem derzeit ein Zivilprozess wegen des Vorwurfs, der Immobilienunternehmer habe über Jahre den Wert seiner Immobilien zu hoch angegeben, um günstige Bankkredite zu erhalten.
Mitarbeiter der Deutschen Bank widerlegten jedoch die Vorwürfe und bezeichneten Einschätzungen ihrer Kunden als „subjektiv“. Eine unabhängige Schätzung sei auch nicht explizit gefordert. Die Banken würden ihre eigenen Einschätzungen über die Vermögenswerte machen. Der Fall wird nun vom Richter überprüft.
Die Prozesse haben Trump bislang nicht geschadet. Er sieht sich als Opfer einer parteipolitisch gelenkten Justiz. (afp/nh)

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