Schweizerin in Spanien soll ihre Kinder sieben Jahr komplett isoliert haben

Auf den Fall gestoßen waren die Ermittler durch die heute 17-jährige Tochter, der es trotz strikten Verbots Ende August gelungen war, den spanischen Kinderschutzverein Anar per E-Mail zu kontaktieren.
Titelbild
Alicante .Foto: Manuel Lorenzo/Archikv/dpa
Epoch Times29. Oktober 2016

Die spanische Polizei hat nach eigenen Angaben bei Alicante zwei Jugendliche befreit, die von ihrer Schweizer Mutter sieben Jahre lang völlig von der Außenwelt isoliert worden waren. Wie die Guardia Civil am Samstag mitteilte, wurde die 49-Jährige kurzzeitig festgenommen, gegen sie laufen Ermittlungen unter anderem wegen Kindesmisshandlung.

Auf den Fall gestoßen waren die Ermittler durch die heute 17-jährige Tochter, der es trotz strikten Verbots Ende August gelungen war, den spanischen Kinderschutzverein Anar per E-Mail zu kontaktieren.

Demnach schirmten die Mutter und ihr ebenfalls aus der Schweiz stammender 30-jähriger Partner das Mädchen und dessen zwei Jahre jüngeren Bruder seit ihrer Ankunft in Spanien im März 2009 komplett ab. Sie durften nicht zur Schule gehen und keine sozialen Kontakte pflegen. Immer wieder drohte die Mutter, ihre beiden Kinder zu töten, sollten sie zur Polizei gehen.

Zudem sei die ältere Schwester immer wieder von der Mutter geschlagen, gegen Wände und Möbel gestoßen und mit allen möglichen Gegenständen beworfen worden, erklärte die Polizei. Ständig zog die Familie um, so dass es den Kindern nicht gelingen konnte, Fuß zu fassen. Bis heute sprechen sie nicht einmal Spanisch, und ihre Handschrift entspricht der von Grundschülern, wie ein Sprecher der Guardia Civil der Nachrichtenagentur AFP sagte.

Als die Polizei schließlich vor einigen Wochen bei der Familie klingelte, behauptete die Frau zunächst, bei ihr lebten keine Kinder. Doch konnte das Mädchen die Ermittler auf sich aufmerksam machen. Inzwischen lebt die 17-Jährige bei ihrem Vater in der Schweiz. Dort lebt auch ein mittlerweile volljähriger älterer Bruder.

Der jüngere Bruder bleibt auf Veranlassung eines Richters bei der Mutter und ihrem Partner, die beide unter gerichtlicher Aufsicht stehen. Laut Polizei war er im Gegensatz zu seiner Schwester keiner körperlichen Gewalt ausgesetzt.  (afp)

 

 



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