Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Masernimpfpflicht ab – Hauptsachenentscheid steht noch aus

Mit Verweis auf eine Folgenabwägung, das Bundesverfassungsgericht sollte die Rechtmäßigkeit der Maser-Impfpflicht bestätigen, lehnte das BVG zwei Eilanträge auf vorläufige Aussetzung der Masern-Impfpflicht ab.
Titelbild
In Sachen Verfassungsmäßigkeit der Masern-Impfpflicht gibt es noch keine abschließende Entscheidung.Foto: Tom Weller/dpa/dpa
Epoch Times18. Mai 2020

Die seit März geltende Pflicht zur Masernimpfung bleibt vorerst bestehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss Eilanträge auf eine vorläufige Außerkraftsetzung der Neuregelungen ab. Zwei Elternpaare wollten erreichen, dass ihre jeweils einjährigen Kinder bis zu einer endgültigen Entscheidung auch ohne Impfung eine Kita besuchen dürfen. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Kinder in Kitas und auch Schulen gegen die Virusinfektion geimpft sein müssen. (Az. 1 BvR 469/20 und 1 BvR 470/20)

Nicht geimpfte Kinder sollen vom Kitabesuch ausgeschlossen werden. In Schulen ist das wegen der Schulpflicht nicht möglich, die Schulleitungen sollen aber das Gesundheitsamt informieren. Eltern von nicht geimpften Kindern drohen auch Bußgelder. Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine Unverträglichkeit gegen den Masernimpfstoff mit einem Attest nachgewiesen werden kann. Die Impfpflicht gilt auch für das Personal in Kitas, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen sowie für Bewohner von Flüchtlingsunterkünften.

Abwägung der Rechtsfolgen

Die zuständige Kammer des Verfassungsgerichts wog für ihren Beschluss über die Eilanträge die Folgen der möglichen Entscheidungen gegeneinander ab. Die Karlsruher Richter kamen dabei zu dem Schluss, dass das Interesse einer Kitabetreuung für Kinder ohne Impfung gegenüber der Abwehr infektionsbedingter Risiken für Gesundheit und Leben vieler Menschen zurücktreten müsse.

Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird hinter möglichem Gesundheitsschutz zurückgestellt

Bei einem Erlass der beantragten einstweiligen Anordnungen wären „grundrechtlich geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen“, erklärte das Gericht. Die grundsätzliche Impfpflicht diene dem besseren Schutz vor Maserninfektionen. Die Impfungen sollten auch die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung verhindern. Damit könnten auch Menschen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könnten.

Keine Aussage über Verfassungsmäßigkeit des Infektionsschutzgesetzes

Ziel des Gesetzes sei der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell angehalten sei, erklärte das Verfassungsgericht. Die Nachteile, die im Fall einer späteren Verfassungswidrigkeit des Gesetzes in Hauptverfahren verbunden wären, überwögen in Ausmaß und Schwere nicht die Nachteile, die bei einer vorläufigen Verhinderung eines sich später als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten, hieß es weiter. (afp/al)

 



Eine Buchempfehlung vom Verlag der Epoch Times

Viele bezeichnen ihr berufliches oder soziales Umfeld metaphorisch als „Schlachtfeld“ – doch für die KP China bedeutet es Krieg im wahrsten Sinne des Wortes. Diese Partei, die die Regierung Chinas stellt, vertritt den Grundgedanken der „uneingeschränkten Kriegsführung“: „Einfach ausgedrückt, Schwarzkopf [Oberbefehlshaber der multinationalen Streitkräfte des Golfkriegs] + Soros + Morris [Schöpfer des Morris-Wurm-Computervirus] + bin Laden? Das ist unsere wahre Karte, die wir ausspielen“, so zwei chinesische Oberste, die „Erfinder“ der „Uneingeschränkten Kriegsführung“.

Der Schlüsselpunkt dazu sind nicht unbedingt die unter Waffen stehenden Streitkräfte, sondern die „Generalisierung von Krieg“ für jeden chinesischen Landesbürger. „Uneingeschränkte Kriegsführung“ meint, dass „alle Waffen und Technologien nach Belieben eingesetzt werden können; was bedeutet, dass alle Grenzen zwischen Krieg und Frieden, zwischen militärischer Welt und ziviler Welt aufgebrochen werden.“

Es werden Methoden verwendet, die sich über Nationen hinweg erstrecken und verschiedene Bereiche benutzen. Finanzmärkte, der Handel, die Medien, internationales Recht, der Weltraum und viele mehr sind potenzielle Schlachtfelder. Zu den Mitteln des Kampfes gehören das Hacken von IT-Systemen, Terrorismus, biochemische Kriegsführung, ökologische Kriegsführung, atomare Kriegsführung, elektronische Kriegsführung, die Verbreitung von Drogen, Geheim- und Nachrichtendienste, Schmuggel, psychologische Kriegsführung, Ideologie, Sanktionen und so weiter. Darum geht es im 18. Kapitel dieses Buches.

Hier weitere Informationen und Leseproben.

ISBN Band 1: 978-3-9810462-1-2, Band 2: 978-3-9810462-2-9, Band 3: 978-3-9810462-3-6, Drei Bände 1-3: 978-3-9810462-6-7. Einzeln kostet jeder Band 19,90 Euro (zzgl. 2,70 Euro Versandkosten), alle drei Bände gemeinsam sind im Moment noch zum Sonderpreis von 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands) zu erwerben. Das Buch hat insgesamt 1008 Seiten und über 1200 Stichworte im Indexverzeichnis.

Bestellmöglichkeiten: Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich in unserem neuen Online-Buch-Shop, bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Das Buch gibt es auch als E-Book und als Hörbuch

Das E-Book gibt es in den Formaten PDF, EPUB oder MOBI. Das Hörbuch bieten wir im MP3-Format zum Download an. Einzeln kostet jeder Band 17,90 Euro, alle drei Bände sind im Moment noch zum Sonderpreis von 43,00 Euro zu erwerben. E-Books und Hörbücher sind in unserem neuen Online-Buch-Shop oder direkt beim Verlag der Epoch Times bestellbar – Tel: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion