Zehn Hafturteile und ein Freispruch nach Gruppenvergewaltigung von Freiburg

Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung von Freiburg hat das Landgericht in der baden-württembergischen Stadt teils mehrjährige Haftstrafen gegen zehn der elf Angeklagten verhängt. Den Haupttäter verurteilte das Gericht zu fünfeinhalb Jahren Haft.
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Es ging um das gewerbsmäßige Verbreiten von Kinderpornografie.Foto: iStock/Wavebreakmedia
Epoch Times23. Juli 2020

Mit zehn teils mehrjährigen Haftstrafen und einem Freispruch ist der Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen im Oktober 2018 in Freiburg zu Ende gegangen. Die Jugendkammer des Landgerichts in der baden-württembergischen Stadt sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass zehn der elf Angeklagten auf unterschiedliche Weise an der Vergewaltigung der Frau in einem Wäldchen nahe einer Freiburger Diskothek im Herbst 2018 beteiligt waren.

Der Hauptangeklagte Majid H. soll wegen Vergewaltigung für fünf Jahre und sechs Monate in Haft. Er führte die alkoholisierte und unter Drogeneinfluss stehende Frau nach Erkenntnis des Gerichts in das Wäldchen nahe der Disko, um ihr eine Tätowierung zu zeigen. Als sie wieder gehen wollte, habe er sie auf den Boden geschubst und vergewaltigt. Danach habe er die Frau allein liegen lassen und die anderen Männer geholt. Es folgten stundenlange Qualen.

Sein Freund Ibrahim M., der der jungen Frau eine Ecstasy-Tablette verkauft hatte, muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Auch er habe die Frau sexuell missbraucht und zudem andere dazu aufgefordert. Auch die anderen jungen Männer, denen das Gericht eine Vergewaltigung der Frau nachweisen konnte, erhielten Haftstrafen zwischen einem Jahr sechs Monaten und vier Jahren. Das Gericht folgte mit dem Strafmaß im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Bewährung wegen unterlassener Hilfeleistung

Zwei der Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen von vier beziehungsweise sechs Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung. Der elfte Angeklagte Mohammad M. wurde von allen Vorwürfen freigesprochen und muss sich nur wegen eines Drogendelikts verantworten. Er hatte der Frau geholfen und ihr zusammen mit ihrer Freundin eine Möglichkeit zur Übernachtung gegeben. Die 18-Jährige bezeichnete ihn in ihrer Aussage als „Retter“.

Der Abend im Oktober 2018 hatte für die 18-Jährige den schlimmen Verlauf genommen, nachdem sie Majid H. in der Diskothek kennen gelernt und eine hochdosierte Ecstasy-Tablette eingenommen hatte. Psychologische Gutachter bescheinigen der Frau, die vorher keine Erfahrungen mit Drogen hatte, während der Vergewaltigung in einem psychose-ähnlichen Zustand gewesen zu sein, der eine Gegenwehr unmöglich gemacht habe.

Sie selbst sprach in ihrer Aussage, die das Gericht in der Urteilsbegründung zitierte, von bloßen „Erinnerungsinseln“. Alle Behauptungen, die Frau habe Sex mit den Männern zwischen 18 und 30 Jahren gewollt, nannte das Gericht „eine Standardeinlassung von Angeklagten bei Vergewaltigungsprozessen“ und nicht glaubhaft. Die junge Frau hat als Folge der Tat mit schweren gesundheitlichen Folgen zu kämpfen.

Die Tat und das Verfahren sorgten bundesweit für großes Aufsehen – auch weil bis auf einen Angeklagten alle ausländische Staatsbürger sind. Das Gericht stellte bei einigen der Angeklagten Flucht- und Gewalterfahrungen in Rechnung, betonte aber auch, dass Vorstrafen bei Einzelnen zur Strafverschärfung geführt hätten.

Chance für einen Neuanfang

„Das Urteil ist für sie eine Chance, noch einmal von vorn anzufangen“, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Auch dem einzigen Angeklagten mit deutschem Pass, Timo B., der zu drei Jahren Haft wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, mahnte er angesichts seiner Vorstrafen, seinem Leben eine andere Richtung zu geben.

Für alle Angeklagten falle die lange Prozessdauer mildernd ins Gewicht, erklärte die Jugendkammer. Der Prozess dauerte fast zwei Jahre und wurde durch den Corona-Lockdown zusätzlich erschwert und verzögert. Wegen der hohen Zahl von Angeklagten und damit Prozessbeteiligten wurde das Verfahren bereits Anfang März ausgesetzt, nachdem sich einer der Anwälte wegen Corona-Verdachts in Quarantäne begeben hatte. Erst im Mai wurde das Verfahren unter Corona-Bedingungen in einem Kirchengemeindesaal in Freiburg wieder aufgenommen. (afp/sua)



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