300 Euro für alle Beschäftigten: Pauschale kommt – Und für Nichtbeschäftigte?

Eine Einmalzahlung von 300 Euro soll helfen, die hohen Energiekosten aufzufangen. Im September kommt das Geld bei den meisten aufs Konto. Doch lange nicht alle bekommen die volle Summe – oder überhaupt was ab.
Wie können Bürgerinnen und Bürger weiter entlastet werden?
Eine Einmalzahlung vom Staat soll helfen, die hohen Energiekosten aufzufangen.Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times30. August 2022

Die Bundesregierung streitet heftig über das nächste Entlastungspaket wegen der hohen Preise. Dabei sind die schon beschlossenen Hilfen noch nicht einmal vollständig ausgezahlt. Im September bekommen Millionen Beschäftigte eine staatliche Finanzspritze aufs Konto. Doch wie viel bleibt von den 300 Euro Energiepreispauschale wirklich übrig? Kann sie die Preissteigerungen auch nur ansatzweise ausgleichen? Und was ist mit den vielen Millionen Bundesbürgern, die keine Beschäftigung haben?

Bereits im März – der russische Krieg in der Ukraine war gerade einen Monat alt – beschloss die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP die Einmalzahlung. Gerne hätte man das Geld, so heißt es aus Koalitionskreisen, einfach an alle ausgezahlt. Doch dafür gibt es keinen simplen Weg, weil nicht alle Steuern zahlen oder anders vom Staat zu erreichen sind. So gab es einen Kompromiss: Beschäftigte bekommen das Geld mit der Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber. Offiziell heißt es nun, das Geld solle „diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen.“ Also Leute, die mit Auto oder Bahn zur Arbeit fahren und deshalb höhere Kosten haben.

Wie genau funktioniert die Energiepreispauschale?

Anspruch auf die 300 Euro haben alle, die in Deutschland leben und arbeiten oder Grenzpendler sind: Angestellte, Auszubildende, Beamte, Soldaten, Vorstände, Minijobber oder Aushilfskräfte. Auch Arbeitnehmer in Altersteilzeit bekommen Geld. Die Pauschale wird in der Regel mit dem September-Gehalt gezahlt. Bei Selbstständigen wird die Steuer-Vorauszahlung vom 10. September gesenkt. Wer Anfang des Jahres noch beschäftigt war, jetzt aber arbeitslos ist, bekommt das Geld ohne besonderen Antrag über die Steuererklärung.

Warum muss man darauf Steuern zahlen?

Die 300 Euro werden brutto ausgezahlt. Es werden Lohn- und Einkommensteuer abgezogen, aber keine Sozialversicherungsbeiträge. Damit will die Ampel eine soziale Staffelung erreichen: Menschen mit wenig Einkommen bekommen mehr Geld raus als Topverdiener.

Wie viel bleibt dann für wen übrig?

Im Durchschnitt 193 Euro, sagt das Finanzministerium. Nur Arbeitnehmer, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag von rund 10.000 Euro bleiben, bekommen die vollen 300 Euro. Bei Spitzenverdienern dagegen bleiben nach Berechnung des Steuerzahlerbunds nur rund 180 Euro übrig – etwa Singles mit Steuerklasse eins und 72.000 Euro Jahresgehalt. Wer wegen seines hohen Einkommens den Reichensteuersatz bezahlt, bekommt noch weniger raus.

Ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45.000 Euro erhält 216,33 Euro Pauschale. Bei 15.000 Euro Jahresgehalt erhielte derselbe Arbeitnehmer 248,83 Euro. Ist er in Steuerklasse drei, bleibt er unter dem Grundfreibetrag und bekommt die vollen 300 Euro.

Wer geht leer aus?

Alle, die keine steuerpflichtigen Einkünfte haben. Vor allem viele Rentner, aber auch Studenten – sofern sie nicht mindestens einen Minijob haben. Aufpassen muss, wer sich pro forma zum Beispiel von den eigenen Kindern als Babysitter anstellen lässt. Voraussetzung für die Pauschale sei, dass so ein Dienstverhältnis „ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird“, heißt es.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung fürchtet, dass die Pauschale überschuldeten Menschen bei einer Lohn- oder Kontopfändung direkt wieder weggenommen wird. Das Finanzministerium stellt klar: Die Pauschale sei von einer Lohnpfändung nicht betroffen, da es sich rechtlich nicht um einen Arbeitslohn handele. Zu Kontopfändungen gab es zunächst keine Angaben.

Besteht die Gefahr, dass manche doppelt kassieren?

Das könnte Leuten passieren, die angestellt sind und nebenbei freiberuflich arbeiten – behalten dürfen sie die doppelte Pauschale aber nicht. Das Finanzamt soll in solchen Fällen korrigierend eingreifen. Außerdem müssen Minijobber ihrem Arbeitgeber bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Was kostet das Ganze den Bund?

Die Pauschale selbst erzeugt nach offiziellen Angaben Kosten von 13,8 Milliarden Euro. Allerdings kassiert der Staat auch 3,4 Milliarden Euro dadurch, dass die Beschäftigten auf die Pauschale Lohn- und Einkommensteuer sowie in einigen Fällen Solidaritätszuschlag zahlen. Unterm Strich bleiben Kosten von 10,4 Milliarden Euro.

Reicht das Geld, um den Preisanstieg auszugleichen?

Nein, das ist inzwischen klar. Gas-, Strom- und Spritpreis sind in den vergangenen Monaten explodiert. Allein beim Strom zählte das Vergleichsportal Verivox für August, September und Oktober 123 Preissteigerungen von Grundversorgern, die für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt jährliche Mehrkosten von mehr als 300 Euro bedeuten. Beim Gas fallen die Erhöhungen noch saftiger aus, dazu kommt die staatliche Gasumlage.

Was ist denn dann zusätzlich geplant?

Die Bundesregierung arbeitet an einem weiteren Entlastungspaket, von dem laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auch Rentner profitieren sollen. In Regierungskreisen erwartet man aber, dass dieses Bündel nicht ganz so üppig ausfällt wie das letzte mit Einmalzahlungen, 9-Euro-Ticket und Steuersenkungen. Es ist wahrscheinlich, dass gezielt Bevölkerungsgruppen mit wenig Geld entlastet werden. Für das kommende Jahr plant Finanzminister Christian Lindner (FDP) dann eine Steuerreform, von der alle Steuerzahler profitieren sollen. (dpa/mf)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion