Abzocke durch die Hintertür – EU first, Deutschland zahlt

Wenn der Europäische Währungsfonds kommt, könnte er das Haushaltsrecht des Bundestages aushebeln, fürchtet Dirk Meyer in der "Jungen Freiheit".
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Wegweiser in den Bergen.Foto: iStock
Epoch Times8. Februar 2018

Als ein Projekt von SPD, CDU und CSU wird die Entwicklung des Europäischen Währungsfonds EWF bezeichnet. Dieser gilt, so schreibt Dirk Meyer in der Printausgabe von die „Junge Freiheit“, als ‚die Einrichtung eines Quasi-EU-Finanzministeriums mit derzeit noch beschränkten Aufgaben‘. Bisher galt der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM, über den die EU im Dezember beschloss, ihn in einen Europäischen Währungsfonds EWF weiterzuentwickeln (hier der Text).

Der ESM wurde durch einen zwischenstaatlichen Vertrag 2012 gegründet (hier der Text), er hatte ein Stammkapital der EU-Staaten von 700 Milliarden Euro. Deutschland haftet mit 27,1 Prozent, danach folgen Frankreich mit 20,4 Prozent, italien mit 17,9 Prozent und Spanien mit 11,9 Prozent. Alle anderen Staaten liegen unter 5 Prozent.

Die Regel „Wer bezahlt, der bestimmt“ führte dazu, dass die nationalen Finanzminister der EU-Staaten über Hilfsprogramme, Auszahlungen usw. entschieden. Der deutsche Finanzminister ist dabei gemäß dem Grundgesetz an die Zustimmung des Bundestages gebunden.

Veränderungen des ESM zum Europäischen Währungsfonds

Bereits 2010 äußerte sich der damalige Chefvolkswirt der EZB, Otmar Issing, zum geplanten EWF in der FAZ:

Statt eines Fonds brauchen wir Strafen für die Sünder“

Im Entwurf des Koalitionsvertrages von Union und SPD vom 5. Februar steht in Zeile 155 bis 162:

„Wir wollen die EU finanziell stärken, damit sie ihre Aufgaben besser wahrnehmen kann. Dafür werden wir bei der Erstellung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens Sorge tragen. Dabei befürworten wir auch spezifische Haushaltsmittel für wirtschaftliche Stabilisierung und soziale Konvergenz und für die Unterstützung von Strukturreformen in der Eurozone, die Ausgangspunkt für einen künftigen Investivhaushalt für die Eurozone sein können. Wir sind zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit. Wir wollen einen Haushalt, der klar auf die Aufgaben der Zukunft mit europäischem Mehrwert ausgerichtet ist.“

Und weiter in Zeile 170 – 176:

„Wir wollen fiskalische Kontrolle, wirtschaftliche Koordinierung in der EU und der Eurozone sowie den Kampf gegen Steuerbetrug und aggressive Steuervermeidung vorantreiben. Die dazu aus den Mitgliedstaaten und von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge werden wir prüfen. Den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wollen wir zu einem parlamentarisch kontrollierten Europäischen Währungsfonds weiterentwickeln, der im Unionsrecht verankert sein sollte. Die Rechte der nationalen Parlamente bleiben davon unberührt.“

Kann das funktionieren?

Mit der neuen Entwicklung zum EWF gelte EU-Recht, das bedeute nach Ansicht von Dirk Meyer gleichzeitig eine Entmachtung des Bundestages. Denn dann hätten nicht mehr die Finanzminister der EU-Staten, sondern der EU-Ministerrat als EU-Gremium das letzte Wort. Die „Junge Freiheit“ schreibt:

Ein EU-Finanzminister würde die Aufsicht führen, und der EWF wäre dem EU-Parlament rechenschaftspflichtig.“

Weiterhin wurde das Prinzip der Einstimmigkeit aufgeweicht zu Gunsten einer qualifizierten Mehrheit von 85 Prozent. Bei besonders eiligen Entscheidungen kann der EU-Ministerrat mit einer sogenannten „doppelten Mehrheit“ entscheiden, d.h., 55 Prozent der Mitgliedsstaaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung entsprechen, müssten zustimmen.

Ein feines Detail

Im neuen EWF sollen zukünftig „Stabilitätshilfen bereitsgestellt werden, ‚wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt oder seiner Mitglieder unabdingbar ist'“ (Zitat aus „Junge Freiheit“). Das feine Detail darin ist das Wörtchen „oder“. Im Vertrag des Europäischen Stabilitätsfonds stand das Wörtchen „und“ an dieser Stelle.

Das hieße, dass das Interesse aller EU-Staaten zugunsten eines seiner Mitglieder – z.B. Griechenland oder Italien – zurückgestellt werden kann. Braucht Griechenland also ein viertes Rettungsprogramm, könnte dieses genehmigt werden.

Der EWF als Ausfallfonds

Der neu geplante Europäische Währungsfonds soll als Ausfallfonds für den Bankenabwicklungsfonds dienen. Dieser umfasst 2024 – lt. Planung – nur ein Prozent des Wertes (55 Milliarden Euro) aller Kreditinstitute (Bankenunion). Eine größere Bankenkrise würde wahrscheinlich automatisch den Ausfallfonds aktivieren.

In einer Bankenkrise gilt eine Eilbedürftigkeit, nach der binnen zwölf Stunden nach Antragstellung zu entscheiden ist. Das heißt, dass die nationalen Parlamente in der Kürze der Zeit kaum berücksichtigt werden können. (ks)

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