„Versehentlich“ nicht angegeben – Baerbock meldet Nebeneinkünfte von 2018 bis 2020 nach

Grünen-Kanzlerkandidatin Baerbock hat dem Bundestag Nebeneinkünfte aus den Jahren 2018 bis 2020 nachgemeldet. Sie hatte diese "versehentlich" nicht angegeben.
Epoch Times19. Mai 2021

Die Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat dem Bundestag Einkünfte aus den Jahren 2018 bis 2020 nachgemeldet. Das berichtet „Bild“. Bei den Beträgen handelt es sich demnach um Sonderzahlungen zwischen 17.500 und 37.000 Euro.

Das Geld habe Baerbock als Parteichefin der Grünen erhalten und „versehentlich“ nicht gemeldet, zitiert „Bild“ eine Sprecherin. Die entsprechenden Selbstauskünfte auf der Webseite des Bundestags wurden bereits am 14. Mai 2021 aktualisiert.

„Frau Baerbock hat im März 2021 entsprechende Sonderzahlungen für die Jahre 2018 bis 2020 eigenständig nachträglich der Bundestagsverwaltung gemeldet, nachdem ihr und der Bundesgeschäftsstelle der Partei aufgefallen war, dass dies versehentlich noch nicht erfolgt war“, sagte die Sprecherin zu „Bild“. Die „Bild“ spricht von 54.500 Euro, die nachgemeldet wurden.

Sonderzahlungen üblich

„Frau Baerbock wurde nicht durch die Verwaltung des Bundestages dazu aufgefordert.“ Baerbock erhält laut Finanz- und Ehrenordnung des Grünen-Vorstandes für den Parteivorsitz kein Gehalt, weil sie gleichzeitig ein Bundestagsmandat innehat.

Die Sonderzahlungen seien gleichwohl üblich, sagte die Sprecherin. Wie alle Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen „erhalten auch Parteivorsitzende regelmäßige Jahressonderzahlungen zu Weihnachten“.

Zudem werden mögliche Sonderzahlungen gezahlt, „wie sie etwa in Jahren erfolgreicher Wahlkämpfe (Europawahlkampf 2019) oder 2020 als coronabedingte Sonderzahlung an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gingen“, sagte die Sprecherin der „Bild“.

Was Nebeneinkünfte angeht: Baerbock kritisierte am 9. März 2021 Unionspolitiker, da diese sich Zusatzverdienste im Rahmen der Maskenaffäre gesichert hatten. „Es ist seit Jahren – um nicht zu sagen Jahrzehnten – offensichtlich Usus bei etlichen Abgeordneten dieser beiden Parteien, dass es zum Mandat dazugehört, darüber auch reichlich Nebeneinkünfte beziehen zu können.“ (dts/ks)



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