Beamte haben bestimmte Rechte und Pflichten – Bundesverfassungsgericht bestätigt Streikverbot für Beamte

Beamte dürfen in Deutschland auch weiterhin nicht streiken, bestätigte das Bundesverfassungsgericht und wies die Verfassungsbeschwerden von vier beamteten Lehrern zurück.
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Beamte dürfen nicht streiken - also auch keine Lehrer und verbeamtete Angestellten in der Bildung und Erziehung.Foto: iStock
Epoch Times12. Juni 2018

In Deutschland dürfen Beamte weiterhin nicht streiken. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte in einem am Dienstag verkündeten Urteil dieses Streikverbot. Das höchste deutsche Gericht wies dabei die Verfassungsbeschwerden von vier beamteten Lehrern zurück, die ein Streikrecht für Beamte durchsetzen wollten. Während Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Entscheidung begrüßte, zeigten sich mehrere Gewerkschaften enttäuscht.

Die Verfassungsrichter stuften das aus dem Grundgesetz abgeleitete Streikverbot für Beamte als verfassungsgemäß ein. Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, weil ihr grundlegende Bedeutung für das gesamte Berufsbeamtentum in Deutschland beigemessen wurde.

Das Streikverbot sei „untrennbar mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des Berufsbeamtentums in Deutschland verknüpft“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Das Beamtenverhältnis besteht nach Auffassung des Verfassungsgerichts aus Rechten und Pflichten. Ein „Rosinenpicken“ lässt dieses Verhältnis demnach nicht zu. Ein Streikrecht für Beamte würde „eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses“ auslösen.

Streikverbot gilt ohne Ausnahmen

Die Verfassungsrichter machten darüber hinaus deutlich, dass das Streikrecht auch nicht Teilen der Beamtenschaft zugesprochen werden könne. Ein Streikrecht sei auch nicht den Beamten zuzuerkennen, „die keine hoheitlichen Aufgaben im engeren Sinne wahrnehmen“, hob Voßkuhle hervor. Als Beamte mit hoheitlichen Aufgaben gelten etwa Polizisten.

Die vier klagenden Lehrer hatten an Streiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen und waren dafür disziplinarrechtlich geahndet worden. Sie beriefen sich auf die im Grundgesetz festgeschriebene Koalitionsfreiheit, aus der das Streikrecht für Gewerkschaften und Arbeitnehmer abgeleitet wird. Das Verfassungsgericht bestätigte, dass diese Freiheit für Beamte beschränkt werden darf.

Die Kläger bauten zudem auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zum Streikrecht türkischer Beamter. Das Gericht sah die Koalitionsfreiheit und damit das Streikrecht als ein Menschenrecht an, das Beschäftigten nicht einfach mit Verweis auf einen Beamtenstatus abgesprochen werden könne.

Das Bundesverfassungsgericht stufte jedoch das weit gefasste Streikverbot für Beamte in Deutschland auch als vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ein. Die Konvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stünden einem Streikverbot für Beamte nicht entgegen, sagte Voßkuhle.

Seehofer begrüßte das Urteil

Bundesinnenminister Seehofer begrüßte das Urteil. Damit werde die Auffassung der Bundesregierung „vollumfänglich bestätigt“, erklärte er. Das Streikverbot für alle Beamten sei „für eine leistungsfähige, stabile Verwaltung unverzichtbar“. Der Vorsitzende des Beamtenbunds, Ulrich Silberbach, erklärte, die Verfassung garantiere mit dem Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen „in einem ausbalancierten Verhältnis von Rechten und Pflichten ganz bewusst einen streikfreien Raum“.

Andere Gewerkschaften reagierten dagegen enttäuscht. „Das ist ein schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“, erklärte GEW-Chefin Marlis Tepe. Das Gericht schreibe die bisherige Rechtsprechung fest und mache damit „einen Rückschritt ins vergangene Jahrhundert“.

Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Elke Hannack, kritisierte, es sei für den DGB „nicht nachvollziehbar“, dass einer gesamten Gruppe das Streikrecht verweigert werde, ohne nach zu erfüllenden Aufgaben zu differenzieren. (afp)



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