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Antrag im Abgeordnetenhaus

Berliner Grüne wollen das Tragen von Kopftüchern auch bei der Polizei erlauben

Die Berliner Grünen fordern eine Abschaffung des Neutralitätsgesetzes. Die Abgeordnete Tuba Bozkurt nennt die Regelung ein „faktisches Berufsverbot“.

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Das Kopftuchverbot war Gegenstand zahlreicher Gerichtsverhandlungen in Berlin.

Foto: Jörg Carstensen/Archiv/dpa

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Die Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus beabsichtigt, das Neutralitätsgesetz komplett abzuschaffen. Damit wäre es auch Polizistinnen in der Bundeshauptstadt möglich, während ihres Dienstes ein Kopftuch zu tragen.

Grüne: Gesetz verstärkt den Fachkräftemangel

In der Begründung des Antrags heißt es, das Neutralitätsgesetz behindere „den Zugang von Frauen, die sich für das Tragen eines Kopftuches entschieden haben, zu Berufen im öffentlichen Dienst und macht dies teilweise unmöglich“. Das Festhalten am Neutralitätsgesetz widerspricht nach Ansicht der Grünen einer „liberalen und vielfältigen Gesellschaft“. Die Regelung habe daher „negative Auswirkungen auf die Qualität des Schulwesens, unserer Behörden und Einrichtungen“. Auch verstärke es den Fachkräftemangel.
In dem seit Februar 2005 gültigen Gesetz heißt es unter § 1:
„Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs oder der Polizei beschäftigt sind, dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Das gilt im Bereich der Rechtspflege nur für Beamtinnen und Beamte, die hoheitlich tätig sind.“

Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts

Gegenüber dem „Tagesspiegel“ sagte die Grüne Abgeordnete Tuba Bozkurt, dass diese Regelung „ein faktisches Berufsverbot“ sei. „Hoch qualifizierte Frauen dürfen ihren Beruf nicht ausüben, weil sie ein Kopftuch tragen. Das ist ein Problem“, meint sie.
Um das Kopftuchverbot hatte es diverse Auseinandersetzungen vor Gericht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2015 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches nicht verboten werden dürfe. In der Folge scheiterte das Land Berlin, dass sich gegen das Urteil wendete, mehrfach vor Gericht. Seit 2023 gilt das Verbot für Lehrerinnen nicht mehr, jedoch weiterhin für Polizistinnen und Rechtspflegerinnen.
Nach Angaben eines Sprechers des Abgeordnetenhauses wird über den Antrag in der nächsten Sitzung (22. Mai) beraten.
Nach einem zweijährigen Volontariat arbeitet Oliver Signus seit mehr als 30 Jahren als Redakteur. Seit 2022 schreibt er für Epoch Times. Dabei ist die vielschichtige, abwechslungsreiche Arbeit das tägliche Salz in der Suppe. Als Schwerpunkte haben sich die brisanten Themen unserer Zeit wie das World Economic Forum (WEF) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) herauskristallisiert.

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