„Bundeskinderteilhabegesetz“: Kinder aus armen Familien sollten rechtlichen Anspruch auf Förderung bekommen

Um Kinder aus armen Familien besser unterstützen zu können, sollte laut einer Studie der Heinrich-Böll-Stiftung und des Deutschen Kinderhilfswerks ein "Bundeskinderteilhabegesetz" erlassen werden.
Titelbild
Mädchen beim Malen (Symbolbild).Foto: STEPHANE DE SAKUTIN/AFP/Getty Images
Epoch Times13. Mai 2017

Um Kinder aus armen Familien besser unterstützen zu können, sollte laut einer Studie ein „Bundeskinderteilhabegesetz“ erlassen werden.

Laut der Untersuchung der Heinrich-Böll-Stiftung und des Deutschen Kinderhilfswerks, über die der „Spiegel“ berichtet, haben schätzungsweise 15 bis 20 Prozent der Jungen und Mädchen eines Jahrgangs aufgrund der Armut ihrer Eltern „merklich schlechtere soziale Teilhabe- und Verwirklichungschancen“.

Ein besonderer rechtlicher Anspruch auf Förderung könnte diesen Kindern ermöglichen, an Sport, Musik und Kultur teilzunehmen.

Um die Kommunen nicht zu überfordern, sollte der Bund laut Studie das Vorhaben mitfinanzieren. Dafür wäre eine Änderung von Artikel 104a des Grundgesetzes nötig.

Die Grünen unterstützen diese Vorschläge. „Die Studie zeigt gute Wege für den Bund auf, konkret für Verbesserungen zu sorgen. Wir dürfen nicht länger zusehen, wie sich Armut und fehlende Chancen in Deutschland vererben“, sagte Franziska Brantner, familienpolitische Sprecherin der Grünen. (dts)



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