Bundestag beschließt „Starke-Familien-Gesetz“

Das "Starke-Familien-Gesetz" wurde vom Bundestag beschlossen. FDP und Linke stimmten dagegen, die Grünen und die AfD enthielten sich.
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Zwei Familien unterwegs auf den Straßen.Foto: iStock
Epoch Times21. März 2019

Der Bundestag hat das sogenannte „Starke-Familien-Gesetz“ von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) auf den Weg gebracht. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstagnachmittag mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen. FDP und Linke stimmten dagegen, die Grünen und die AfD enthielten sich.

Von der Opposition war im Vorfeld unter anderem kritisiert worden, dass wegen des bürokratischen Aufwandes zu wenige bedürftige Familien die Leistungen in Anspruch nehmen würden.

Höherer Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag steigt mit dem neuen Gesetz zum 1. Juli von derzeit 170 auf 185 Euro. Ab dem 1. Januar 2020 soll zusätzliches Einkommen der Eltern die Leistung nur noch zu 45 Prozent mindern – bisher waren es 50 Prozent. Verdienen die Eltern zu viel für den Leistungsanspruch, fällt der Zuschlag nicht sofort weg, sondern läuft allmählich aus.

Auf den Kinderzuschlag haben Familien Anspruch, in denen das Einkommen der Eltern zwar deren eigenen Mindestbedarf deckt, nicht aber den der Kinder. Das heißt, sie drohen wegen der Kinder in Hartz IV abzurutschen. Das Bruttoeinkommen muss mindestens 900 Euro bei Elternpaaren beziehungsweise 600 Euro bei Alleinerziehenden betragen. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum bedingungslosen Kindergeld gezahlt.

Künftig sollen zudem Einkünfte des Kindes wie Unterhaltszahlungen nur noch zu 45 Prozent berücksichtigt werden statt wie bisher vollständig. Laut Bundesregierung profitieren davon rund 100.000 Kinder von Alleinerziehenden. Kinderzuschlag und Wohngeld können Familien erhalten, die mit bis zu 100 Euro nur knapp unter dem Anspruch auf Grundsicherung liegen.

Wer den Kinderzuschlag erhält, wird künftig bundesweit von den Kitagebühren befreit. Laut Familienministerin Giffey werden durch das neue Gesetz rund zwei Millionen Kinder den Zuschlag beanspruchen können. Bislang waren es etwa 800.000. Kritiker monieren, dass die bürokratischen Hürden für die Beantragung des Kinderzuschlags nach wie vor zu hoch seien.

Bildungs- und Teilhabepaket

Wer den Kinderzuschlag bezieht, hat auch Anspruch auf die Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Dazu gehört das Schulstarterpaket, das ab August von 100 auf 150 Euro erhöht wird. Damit soll der Schulbedarf eines Kindes gedeckt werden, etwa ein Schulranzen oder Schreibmaterial.

Zu den Neuerungen gehört ferner ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule oder Kita sowie ein kostenfreies Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Zudem besteht künftig auch Anspruch auf Lernförderung, ohne dass ein Kind unmittelbar versetzungsgefährdet ist. (dts/afp)



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