Bundesverfassungsgericht billigt Masernimpfpflicht endgültig

Seit März 2020 gilt in Deutschland die Impfpflicht für Masern in Kitas und Schulen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese endgültig gebilligt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßt das Urteil, viele Eltern dürften hingegen enttäuscht sein.
Mit einer Impfpflicht sollen Masern in Deutschland ausgerottet werden - ob diese jedoch verfassungskonform ist, klärt heute das Bundesverfassungsgericht.
Ein Impfpass mit Eintrag für eine durchgeführte Masern-Impfung.Foto: Marius Becker/dpa
Epoch Times18. August 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020 geltende Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen endgültig gebilligt. Wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe bekannt gab, lehnte es mehrere dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden von Eltern ungeimpfter Kitakinder als unbegründet ab. Diese hatten sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen gerichtet. Bereits im Mai 2020 hatte es die Impfpflicht in einem vorgeschalteten Eilverfahren vorläufig bestätigt.

Unter anderem ging es um das Verbot, Kinder in bestimmten Einrichtungen zu betreuen. Die Zurückweisung erfolge allerdings mit der Maßgabe einer „verfassungskonformen Auslegung“, die an die zur Durchführung der Masernimpfung im Inland verfügbaren Impfstoffe anknüpfe, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit.

Einschränkungen bei Kombinationsimpfstoffen

So gibt es zum Beispiel Einschränkungen, wenn wie derzeit in Deutschland ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen. Die Pflicht, eine Masernimpfung auf- und nachzuweisen, gilt in diesem Fall nur dann, wenn es sich um Kombinationsimpfstoffe handelt, die keine weiteren Impfstoffkomponenten enthalten als die gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken.

„Sowohl die Eingriffe in das Elternrecht als auch die in die körperliche Unversehrtheit sind unter Berücksichtigung der verfassungskonformen Auslegung verfassungsrechtlich gerechtfertigt“, erklärte das Gericht in Bezug auf die entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz. Der Gesetzgeber habe dem Schutz der durch eine Maserninfektion gefährdeten Menschen „ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht“ Vorrang vor den Interessen der Kläger und ihrer Kinder eingeräumt (Beschluss vom 21. Juli 2022, 1 BvR 469/20, 1 BvR 472/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 470/20). Die Folgen bei Nichtbeachtung seien diesen „zuzumuten“.

Die Masernimpfpflicht war zum 1. März 2020 eingeführt worden. Damit wollten die Behörden den Schutz gegen die Virusinfektion verbessern. Für Kinder ab einem Jahr ist der Besuch von Kitas oder einer Tagesbetreuung seither nur noch mit Impf- oder Immunitätsnachweis möglich. Dagegen klagten viele Eltern betroffener Kinder. Die Masernimpfpflicht gilt grundsätzlich auch in Schulen.

Ein Ausschluss von ungeimpften Kindern ist dort wegen der gesetzlichen Schulpflicht aber nicht möglich. Die Schule informiert die Gesundheitsämter, es drohen Bußgelder für Eltern.

Lauterbach begrüßt Urteil zur Masern-Impfpflicht

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, mehrere Beschwerden gegen die Masern-Impfpflicht abzuweisen. „Der Beschluss des Verfassungsgerichts ist eine gute Nachricht für Eltern und Kinder“, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag. Eine Masernerkrankung sei lebensgefährlich – für die Erkrankten und ihr Umfeld.

„Es ist deshalb Aufgabe des Staates, Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kita oder Schule zu vermeiden.“ Wer dort betreut oder unterrichtet werde und wer dort arbeite, müsse nachweislich vor einer Maserninfektion geschützt sein. „Und für alle anderen ist die Masernimpfung ein Gebot der Vernunft“, so Lauterbach.

Viele kritische Eltern, einschließlich derer, die eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hatten, dürften über die Entscheidung enttäuscht sein. Sie dürften eine Masern-Impfpflicht wegen mehrerer Gründe weiterhin für unverhältnismäßig halten. (afp/dts/mf)



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