Bundesverfassungsgericht billigt umstrittenes Tarifeinheitsgesetz weitgehend

Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe mit.
Titelbild
BundesverfassungsgerichtFoto: Simon Hofmann/Getty Images
Epoch Times11. Juli 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Tarifeinheitsgesetz weitgehend gebilligt. Allerdings muss der Gesetzgeber den Schutz kleiner Spartengewerkschaften nachbessern, damit deren Interessen „nicht einseitig vernachlässigt“ und dem Gesetz „Schärfen genommen werden“, heißt es in dem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichtem Urteil. Zwei der acht Richter trugen das Urteil nicht mit und legten Sondervoten ein.

Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht grundsätzlich, dass in Betrieben mit konkurrierenden Gewerkschaften nur der Tarifvertrag gilt, der mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft ausgehandelt wurde. So soll verhindert werden, dass Spartengewerkschaften wie etwa bei der Deutschen Bahn oder bei der Lufthansa ihre Interessen auf Kosten der Gesamtbelegschaft durchboxen.

Geklagt hatten mehrere kleine Gewerkschaften. Sie sind der Ansicht, dass das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg gebrachte Gesetz unzulässig in ihr Grundrecht eingreift, Tarifverträge abzuschließen. Das Gesetz führt ihrer Ansicht nach zudem zu einem „Arbeitskampfverbot für Kleingewerkschaften“. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion