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Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Finanzierung von Parteien

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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Symbolbild.

Foto: ULI DECK/dpa/AFP via Getty Images

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Lesedauer: 3 Min.

Wenn der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag und Mittwoch in der Messe Karlsruhe zusammentritt, beginnt der lang erwartete und mehrmals verschobene nächste Schritt in einem komplizierten Verfahren. Es geht um die Finanzierung der politischen Parteien. Nach Karlsruhe zogen die Bundestagsfraktionen von FDP, Linken und Grünen. (Az. 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18)
216 Abgeordnete reichten einen Normenkontrollantrag gegen eine im Juni 2018 mit den Stimmen von Union und SPD beschlossene Neuregelung ein. Dabei ging es um höhere staatliche Zuschüsse für Parteien. Diese sind von ihren Stimmenanteilen in den Parlamenten von Bund und Ländern abhängig.
Es gibt eine gemeinsame Obergrenze, die mit der Neuregelung auf 190 Millionen für alle Parteien angehoben wurde. Alle Parteien zusammen bekommen dadurch also insgesamt 25 Millionen Euro mehr.
Die Oppositionsfraktionen von FDP, Linken und Grünen befürchten, dass diese Maßnahme das Vertrauen in die Politik erschüttern könnte. Sie kritisierten eine mangelnde und nicht stichhaltige Begründung – SPD und Union sprachen vor allem von den gestiegenen Kosten durch die Digitalisierung – und außerdem, dass die Regelung im Schnellverfahren durchgedrückt worden sei.

„Gesetz ist im Hauruckverfahren entstanden“

Die Begründung der großen Koalition falle „kläglich“ aus, das Gesetz sei „im Hauruckverfahren“ entstanden, erklärten die Grünen bei der Einreichung des Normenkontrollantrags im September 2018. Linken-Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte sagte: „Gerade, weil Parteien hier über die eigene Finanzierung entscheiden, ist die detaillierte Begründung dieser Maßnahme so wichtig.“
FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann erklärte, dass das Vorgehen der großen Koalition „gegen die politische Hygiene“ und „unserer festen Überzeugung nach, gegen die Verfassung verstößt.“ Die Fraktionen wollen in Karlsruhe erreichen, dass die Neuregelung wegen Verstößen gegen Artikel 21 des Grundgesetzes, in dem es um die politischen Parteien geht, für nichtig erklärt wird.
Neben dem Antrag der drei Fraktionen muss sich der Zweite Senat auch noch mit einem Organstreitverfahren der AfD-Fraktion befassen. Eigentlich wollten sich 30 AfD-Abgeordnete der Klage der anderen Fraktionen nachträglich anschließen und wandten sich darum ans Bundesverfassungsgericht. Dieses lehnte den Beitritt der AfD-Abgeordneten aber ab.
Dennoch verhandelt das Gericht am Dienstag und Mittwoch über einen Antrag der AfD, und zwar in einem Organstreitverfahren. Die Fraktion sehe ihre Rechte verletzt und beklage, dass nicht genügend Zeit geblieben sei, um sich auf die Beratung des Gesetzes vorzubereiten und öffentlichen Druck zu organisieren, teilte es mit.
Das Verfassungsgericht wollte ursprünglich schon im Januar verhandeln, der Termin musste wegen der Coronapandemie aber zweimal verschoben werden. Verhandelt wird nun in einer Messehalle in Rheinstetten bei Karlsruhe, wo mehr Platz ist als im eigentlichen Gerichtsgebäude. (afp/dl)

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