BVerwG Leipzig: Abschiebung eines mutmaßlichen Gefährders aus Niedersachsen ausgesetzt

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Nach derzeitigem Erkenntnisstand, bestünden "ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der Abschiebung.Foto: Istock
Epoch Times25. Juni 2019

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Abschiebung eines mutmaßlichen Gefährders aus Niedersachsen ausgesetzt. Es gebe „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Anordnung, teilte das Gericht in Leipzig am Dienstag mit. Gegen den in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Mann wurde im April die Abschiebung in die Türkei angeordnet. Begründung dafür war, dass von ihm eine terroristische Gefahr ausgehe.

Laut den Sicherheitsbehörden gab es zwar noch keinen konkreten Plan für einen Terroranschlag. Dennoch gehe wegen seiner radikalen religiösen Einstellung und seiner Sympathie für den Islamischen Staat ein „beachtliches Risiko“ für eine Beteiligung an einem Anschlag aus. Wegen der hohen Gewaltbereitschaft des Mannes aus Göttingen sei zu befürchten, dass er eine gravierende Straftat verübe, die eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik darstelle.

Ernstliche Zweifel

Dagegen erklärte das Bundesverwaltungsgericht, nach derzeitigem Erkenntnisstand, bestünden „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Abschiebung. Die Gründe für die Abschiebung seien nicht ausreichend, um eine besondere Gefahr für die Bundesrepublik zu belegen. Sie trügen nicht die Bewertung, ob seine Hinwendung zum extremistischen Islam bereits einen Grad erreicht habe, der die Prognose einer Beteiligung an einem Anschlag rechtfertige.

Sollten sich durch neue Erkenntnisse für die Gefahrenprogonose erhebliche Tatsachen ändern, könne die Aussetzung der Abschiebung wieder aufgehoben werden. (afp)



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