BVG dürfen Bußgeld bei Maskenverstoß wegen „Vertragsbruchs“ verhängen

Das Sicherheitspersonal der Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) hat nun die Befugnis, ein Bußgeld von 50 Euro zu verhängen, wenn gegen die Maskenpflicht in Bus und Straßenbahn verstoßen wird.
Titelbild
Eine junge Reisende mit Gesichtsmaske.Foto: iStock
Epoch Times7. Juli 2020

„Die Bereitschaft, Maske zu tragen, hat sehr nachgelassen, als den Menschen klar wurde, dass es gar keine Kontrolle durch die BVG selbst gibt“, sagte Petra Nelken, Sprecherin der BVG, dem Nachrichtenportal Watson. Deswegen hat die BVG nun beschlossen: „Wir schreiben die Maskenpflicht in unsere Nutzungsbedingungen rein, so, wie andere Verhaltensregeln ja auch, zum Beispiel, dass man nicht rauchen darf“, so Nelken.

Die BVG geht davon aus, dass es meistens bei einer Verwarnung bleibt, wenn Menschen lediglich vergessen hätten, die Maske aufzusetzen. Aber:

„Wenn die BVG-Mitarbeiter es jetzt mit einem Überzeugungstäter zu tun haben, der wirklich keine Maske tragen will, können sie sagen: ‚Das ist ein Vertragsbruch und kostet 50 Euro.'“ Beim Kauf einer Fahrkarte gehe jeder Gast einen Vertrag mit ihnen ein und habe sich dementsprechend an die Nutzungsbedingungen zu halten, so Nelken.

Berlin ist bisher das erste Bundesland, das ein Bußgeld gegen die Verletzung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr verhängt. Durchführen werden die Kontrollen jedoch nur BVG-Sicherheitsleute, nicht die Busfahrer. „Es wäre unfair, das auf die Busfahrer abzuwälzen“, so Nelken.

Zudem sollten Busfahrer auch keinen ausufernden Konflikten mit Fahrgästen ausgeliefert werden. „Es gibt natürlich einen kleinen Anteil an Menschen, die lieber Aluhütchen als Masken tragen und bei dem Thema durchaus sehr aggressiv werden.“ Diese Wut sollten die Fahrer nicht austragen müssen. Die Sicherheitsleute hingegen wären entsprechend geschult und hätten einen schnellen Kontakt zur Polizei. Daher falle die Kontrolle in Zukunft auch in deren Aufgabenbereich. (dts/sua)



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