Corona-Pandemie: Vorsicht vor falschen Atemschutzmasken

Die Anschaffung einer hochwertigen Atemschutzmaske ist im Vergleich zu der selbstgenähten Stoffmaske oftmals teurer. Andere wollen sich mit der Anfertigung von Stoffmasken etwas zuverdienen. Doch Vorsicht: Für Verkäufer können durch eine irreführende Bezeichnung hohe Strafgebühren fällig werden.
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Zuverlässigen dauerhaften Schutz vor Viren bieten bei ordnungsgemäßer Nutzung nur medizinische Atemschutzmasken der Klassen N 95 und N 99 oder FFP2 und FFP3. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es sich nicht um keine Fälschung oder beispielsweise ein chinesisches Billigprodukt handelt.Foto: iStock
Epoch Times2. April 2020

Aufgrund der unterschiedlichen und oft unklaren Aussagen von Experten zur Nutzung von Atemschutzmasken im Rahmen der Corona-Pandemie, finden Stoffmasken möglicherweise weiterhin Kundschaft. Angefertigt werden sie von Firmen oder Solo-Selbstständigen, die dies aus Hilfsbereitschaft oder als Zuverdienst tun.

Doch Vorsicht: Der Verkauf der Stoffmasken kann, wenn man sie nicht richtig bezeichnet, teuer werden. Denn wenn die Stoffmasken als Mundschutz oder Atemschutz angeboten werden, kann das empfindliche rechtliche Folgen haben. Mund- oder Atemschutz sind nämlich beides Bezeichnungen, die Medizinprodukten vorbehalten sind, die klinisch bewertet und eine CE-Kennzeichnung besitzen.

Verstöße gegen produktspezifische Kennzeichnungspflichten können teuer werden

Wenn Stoffmasken als Mund- oder Atemschutzmasken angeboten werden, stellt dies einen Verstoß gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und gegen das Irreführungsverbot nach Paragraf 4 Absatz 2 des MPG, dar, berichtet „n-tv“. Dies könnte neben einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen auch Straf- und Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Daher sollte bei der Bezeichnung der Stoffmasken auf den Zusatz „Schutz“ verzichtet werden. Alternative Begriffe finden sich zuhauf. Ob nun Mund- und Nasen-Maske, Behelfsmundschutz oder Gesichtsmaske und so weiter. Möglichkeiten gibt es viele.

Es sollte jedoch klar sein, dass man ein Produkt verkauft, das keinen wirklichen Schutz vor einer Infektion mit einem Virus darstellt – also auch nicht vor dem SARS-CoV-2 Virus.

Hinweis auf fehlenden Schutz bei SARS-CoV-2

Daher sollte bei der Produktbeschreibung, wenn sie im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie angeboten wird, unbedingt der Hinweis erfolgen, dass die Maske den Träger nicht wirksam vor COVID-19 oder SARS-CoV-2 schützen kann und es sich nicht um ein medizinisches Produkt handelt.

Zuverlässigen dauerhaften Schutz vor Viren bieten bei ordnungsgemäßer Nutzung nur medizinische Atemschutzmasken der Klassen N 95 und N 99 oder FFP2 und FFP3. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es sich um keine Fälschung oder beispielsweise ein chinesisches Billigprodukt handelt.

Betrügerische Online-Fake-Shops täuschen Verkauf von Atemschutzmasken vor

Aber Vorsicht beim eigenständigen Kauf von Schutzmasken. Es gibt mittlerweile Fake-Shops, die als betrügerisch angelegte günstige Onlineshops Atemschutzmasken anbieten. Sie sind im Regelfall nur wenige Tage online und bieten dort ihre Produkte an.

Zu einer Warenlieferung kommt es nach einer Zahlung mittels Vorauskasse nicht und der Shop verschwindet aus dem Internet. Die Polizei gibt Hinweise dazu, wie man sich vor Betrug schützen kann.




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