Der Angriff auf die Unverletzbarkeit der Wohnung kommt ganz harmlos über den Funk-Feuermelder daher

Corona ist gelaufen, der Krieg in der Ukraine tobt. Und Robert Habeck schleicht per Energiekontrolle nachts in die Schlafzimmer der Deutschen? Ein Kommentar.
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Die Klage eines Mieters, der solche vom Vermieter installierten Funkanlagen nicht dulden wollte, wurde von den Gerichten abgewiesen bzw. gar nicht erst zugelassen.Foto: iStock
Von 24. Februar 2023

Dieser Artikel erschien zuerst auf alexander-wallasch.de.

Mehr als die Hälfte der Deutschen sind Mieter. Eine ganze Reihe von ihnen leben in Wohnungen von Wohnungsbauunternehmen, -gesellschaften oder -genossenschaften. Aber auch die Zahl der Einzelvermietungen wächst stetig: „Im Jahr 2019 etwa vermieteten fast 5,2 Millionen Haushalte in Deutschland eine oder mehrere Immobilien. Im Jahr 2000 waren es erst 3,7 Millionen Haushalte“, weiß beispielsweise das Institut der Deutschen Wirtschaft.

Immer mehr dieser Mieter müssen damit rechnen, dass ihnen Anlagen in der Wohnung oder im Miethaus installiert werden, die nicht wenige von ihnen verstören, weil sie Anlass zu einer Beunruhigung geben.

Empfindlicher Eingriff ins Private

Die Rede ist hier von funkferngesteuerten Energieverbrauch-Messeinheiten inklusive Daten sendenden Rauchmeldern, die in jedem Raum installiert und mit einem weiteren zentralen installierten Empfänger im Keller oder Flur kommunizieren, der wiederum diese Daten sammelt, welche dann digital theoretisch von jedem vernetzten Ort der Welt abgefragt werden können.

Hier soll es aber gar nicht um die technischen Details gehen, viele Hausbesitzer wissen längst präzise, womit wir es hier konkret zu tun haben. Vielmehr geht es um die Frage, was so etwas 2023 nach Jahren einer beispiellosen Einschränkung der Persönlichkeits- und Grundrechte und einer Übergriffigkeit im Datenschutz mit den Betroffenen macht und welcher Nutzen hier tatsächlich vorliegen soll, diesen empfindlichen Eingriff ins Private zu gestatten.

Verbunden mit einer Station im Keller

Noch mal zu den Geräten: Diese Sender unter den Decken haben Zehnjahresbatterien. Für den Laien erkennbar sind eine Reihe von Kontroll-LEDs, die sporadisch blinken. Ein Kranz von Sensoren soll laut Hersteller die Abstanderkennung bis fünfzig Zentimeter Entfernung vom Gerät garantieren. Die Fühler arbeiten also mindestens einen halben Meter in den Raum hinein und senden Daten an eine Station im Keller, die wiederum dem Netz Daten aus den Privathaushalten überliefert.

Die früher handelsüblichen Feuermelder kennt fast jeder. Und viele Mieter hatten schon einmal Probleme, so ein Alarm schlagendes Gerät zum Verstummen zu bringen. In ihrer Not haben einige diese Feuermelder schon mit dem Besen von der Decke gefegt und im kommenden Jahr vom Prüfer einen neuen bekommen, zwanzig Euro schwarz in die Hand und schon erledigt.

Jetzt sollen die neuen Funkgeräte den jährlichen Besuch eines Prüfers entbehrlich machen. Aber entbehrlich für wen? Und wer spart hier tatsächlich? Die Mieter müssen von nun an in jeder ihrer privaten Räumlichkeiten ein Gerät hinnehmen, dass sie nicht einfach von der Decke nehmen können, weil damit eine Meldung verbunden ist, wenn das Gerät nicht mehr in seiner speziellen Halterung verankert ist.

Klage eines Mieters gar nicht erst zugelassen

Gemessen am Aufwand sind die Erfolge dieser Rauchmelder zu vernachlässigen. Eine 2020 erstmals veröffentlichte Studie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht“ nennt durchschnittlich 68 Personen, die angeblich bei Bränden pro Jahr vor dem Tod gerettet wurden. Und um das in eine vernünftige Relation zu setzen: Im Jahr 2021 starben laut Statistischem Bundesamt 13.595 Personen in Deutschland durch einen häuslichen Unfall. Das ist die zweihundertfache Anzahl.

Gemessen am Aufwand für den Brandschutz könnte man hier tatsächlich eine 24/7-Kameraüberwachung in deutschen Küchen fordern. Denn von diesen 13.595 Verstorbenen erwischte es eine nicht unerhebliche Anzahl in der Küche.

Hier wird die Unverletzbarkeit der Wohnung durch die Hintertür kontaminiert. Und das ist auch kein Kavaliersdelikt, sondern hier geht es um Artikel 13 des Grundgesetzes. Verstörend wirkt hier, dass die Klage eines Mieters, der solche vom Vermieter installierten Funkanlagen nicht dulden wollte, von den Gerichten abgewiesen beziehungsweise gar nicht erst zugelassen wurde.

Unbemerkte Entfernung der Geräte nicht möglich

Aber wie sieht das jetzt konkret aus? Ein aktueller Fall, der alexander-wallasch.de vorliegt, ergibt folgendes Bild: Die Mieter bekamen von ihrem genossenschaftlich organisierten Vermieter ein Schreiben mit wenigen Zeilen ins Haus, welches einen Besuch wegen der Feuermelder ankündigte. Dick unterstrichen lautete da einer von drei Sätzen: „Die Nutzer müssen zu diesem Termin nicht anwesend sein.“

Ohne Vorgespräch, ohne klärende Fragen zu beantworten, ohne eine Erläuterung wurde den Mietern ein IoT-Gateway installiert, das aus einer Anzahl Sendern an der Decke jedes Raumes und einem Empfänger im Keller besteht, der die Daten sammelt und einem digitalen Zugriff rund um die Uhr zur Verfügung stellt.

Auf gleichem Wege können auch Energieverbrauchsdaten abgefragt und gesammelt werden – über entsprechende Zusatzinstallationen. Die Rauchmeldern ähnlichen Sender mit ihren Zehnjahresbatterien sind an Halterungen angedockt, die eine unbemerkte Entfernung der Geräte praktisch unmöglich machen. Der tägliche Fehlalarm bei offener Küchentür und Kochvorgängen ist geblieben, nur dass diese Daten jetzt penibel eingefangen werden.

Von der Energieverbrauchsüberwachung zur Kameraüberwachung?

Theoretisch ist hier alles möglich, Techniknerds werden begeistert sein, alles nur eine Frage der Modifizierung dieser Gerätschaften. Ein Temperaturfühler misst nicht nur die Gefahr eines höchst seltenen Brandes, er könnte so auch die aktuellen Raumtemperaturen melden.

Die Verknüpfung mit dem Energieversorgungssystem reguliert die Innenraumtemperatur, wenn es sich ein Mieter zu warm gemacht hat. Oder die Energieverbrauchsüberwachung stellt fest, dass aktuell runtergefahren werden muss, weil bei Windstille die Habeck-Windräder da draußen nicht genügend Energie produzieren. Das ist keine Dystopie, sondern eine nüchterne Bewertung der aktuellen Überwachungs- und Regulierungsmöglichkeiten.

Die taz und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ haben schon vor eingebauten Kameraüberwachungssystemen gewarnt. Noch geht es hier zwar um die illegale Installation, aber der Staat streckt schon seine Fühler aus und sondiert diskret die Möglichkeiten.

Ausufernde Kontrollmöglichkeiten

Nein, man muss gar kein eingefleischter Skeptiker sein, um von den Argumenten zur Einführung dieser Funkmelder nicht überzeugt zu sein. Häufigstes Argument: Ein Betreten der Wohnung zu Inspektionszwecken könne so vermieden werden. Aber was für eine Form der Bequemlichkeit soll das sein, wenn zwar der Prüfer nicht mehr einmal im Jahr kommt, aber im Gegenzug eine per Grundgesetz aus gutem Grund gezogene Brandmauer hier mit Sprengsätzen bestückt wird, die nur noch drauf warten, dass die Richtigen an der Regierung sind, die Lunte anzustecken?

Nein, Kameras werden offiziell noch keine installiert, jedenfalls dann, wenn nicht jene Installationen vorgenommen wurden, vor denen die taz warnt.

Wohnraum wird knapp? Der Staat macht eine Abfrage, wie viele Räume in welchen Wohneinheiten unbeheizt, also potenziell unbewohnt sind, und schon ist eine saftige Steuer fällig für unbewohnten Wohnraum.

Jetzt gibt es sicher Leser, die sich viel ausführlicher mit diesen neuen Systemen und den gesetzlichen Vorgaben beschäftigt haben. Vielleicht Eigenheimbesitzer, die schon in den kommenden Jahren diese Installationen der Energieverbrauchsmeldung und Funkfeuermelder Folge leisten müssen.

Die Erfahrungen der kommenden Jahre werden genauer zeigen, inwieweit die düsteren Bilder wahr werden oder doch noch von einer Begeisterung für die neuen Funkmelder in jedem Raum übertroffen werden. Aber welche Begeisterung wofür sollte das sein?

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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