Doris von Sayn-Wittgenstein erhält Mitgliedsrechte zurück vom Landesschiedsgericht der AfD Schleswig-Holstein

Das Landesschiedsgericht der AfD Schleswig-Holstein hat die Entscheidung des Bundesvorstandes aufgehoben, die ehemalige Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein vorläufig ihrer Mitgliedsrechte zu entheben. Das Parteiausschlussverfahren läuft indes weiter.
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Doris von Sayn-WittgensteinFoto: Carsten Rehder/dpa
Von 8. Januar 2019

Der AfD-Bundesvorstand hat im Dezember ein Parteiausschlussverfahren gegen die 64-Jährige eingeleitet, nachdem die Landtagsfraktion sie zuvor aus der Fraktion ausgeschlossen hatte.

Wie die Politikerin selbst auf Facebook mitteilte, hat das Landesschiedsgericht der AfD Schleswig-Holstein am Sonntag die Entscheidung des Bundesvorstandes aufgehoben, die ehemalige Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein vorläufig ihrer Mitgliedsrechte zu entheben.

Unmittelbarer Anlass für das Vorgehen gegen die Politikerin, der beim Bundesparteitag 2017 nur eine einzige Stimme fehlte, um zur zweiten Bundessprecherin neben Jörg Meuthen gewählt zu werden, war ihr Werben für den Verein „Gedächtnisstätte e.V.“, den 1992 gegründeten Trägerverein einer Vertriebenen-Gedenkstätte in Guthmannshausen. Zudem sei von Sayn-Wittgenstein, so Fraktionschef Jörg Nobis, in diesem seit Jahren Mitglied.

Sammelbecken von Holocaustleugnern und NPD-Funktionären

In der Führungsetage des Vereins wirkten nach Angaben von Verfassungsschutzbehörden prominente Exponenten der extremen Rechten und Personen, die bereits durch Leugnung des Holocaust in Erscheinung getreten waren – beispielsweise die frühere Vereinsvorsitzende Ursula Haverbeck-Wetzel. Es sollen mehrfach personelle Überschneidungen zum 2008 verbotenen „Collegium Humanum“ bestanden haben.

Auch führende Exponenten der rechtsextremistischen NPD, wie der Europaabgeordnete Udo Voigt, oder der frühere Fraktionschef in Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, sollen vor dem Verein aufgetreten sein. Der Verein ist in der Unvereinbarkeitsliste des AfD-Bundesvorstands aufgeführt.

Doris von Sayn-Wittgenstein bestritt, über die Rolle der Extremisten im Zusammenhang mit der Gründung des Vereins im Bilde gewesen zu sein, auch über Auftritte von Frau Haverbeck, Herrn Voigt oder Herrn Pastörs habe sie nichts gewusst. Sie habe die Gedenkstätte nur einmal im Juni 2014 besucht. Revisionistisches, antisemitisches oder fremdenfeindliches Gedankengut sei ihr dabei nicht aufgefallen.

In einer Erklärung auf Facebook äußerte sich von Sayn-Wittgenstein mit den Worten:

„Dass das Gedenken an die eigene Familiengeschichte einen Fall für den Verfassungsschutz darstellen sollte, ist für mich nicht nachvollziehbar. Einen Missbrauch des Gedenkens für demokratiefeindliche Ideologien lehne ich jedoch strikt ab.“

Aussage gegen Aussage

Während der Landesvorstand sich mehrheitlich hinter die Politikerin stellte, gaben sich Fraktionschef Jörg Nobis und der Bundesvorstand der AfD mit ihrer Erklärung nicht zufrieden. Nobis berichtet über die Vorwürfe im Zusammenhang mit der „Gedächtnisstätte“ hinaus auch von der Aussage eines Honorarmitarbeiters der Landtagsfraktion, von Sayn-Wittgenstein habe in einem Gespräch vom November 2018 ihm gegenüber den Holocaust geleugnet.

Der Mitarbeiter, Nobis zufolge ehemaliger Oberstaatsanwalt in Kiel und nicht Parteimitglied, soll in einer eidesstattlichen Erklärung gegenüber dem Bundesvorstand der AfD den entsprechenden Gesprächsinhalt noch einmal bestätigt haben. Allerdings gibt es außer ihm selbst offenbar niemanden, der darüber hinaus noch anwesend war. Doris von Sayn-Wittgenstein selbst weist den Vorwurf zurück und spricht von einer Intrige durch ihre innerparteilichen Gegner.

Das mit drei Volljuristen besetzte Landesschiedsgericht der AfD Schleswig-Holstein hat nun am 6. Januar 2019 den vorläufigen Ausschluss von allen Mitgliedsrechten durch den Bundesvorstand gegen die Vorsitzende der AfD Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, aufgehoben. Insbesondere die vom Bundesvorstand in einer Pressemeldung vom 17. Dezember 2018 in den Raum gestellten „mutmaßlich strafrechtlich relevanten Vorgänge“ sah es nicht als gegeben an, teilt Sayn-Wittgenstein auf ihrem Facebook-Account mit.

Protestversammlung gegen Ausschlussverfahren in Ulm

Am 9. Februar will von Sayn-Wittgenstein zusammen mit weiteren Abgeordneten und ehemals hochrangigen Parteifunktionären der AfD, gegen die ein Parteiausschlussverfahren läuft, im Rahmen einer Veranstaltung in Ulm auftreten. Unter der Moderation des Herausgebers des „Compact“-Magazins, Jürgen Elsässer, wollen unter anderem die ehemalige Vizevorsitzende des rheinland-pfälzischen Landesverbands, Christiane Christen, der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Stefan Räpple und die Berliner Abgeordnete Jessica Bießmann auf einem Podium über das weitere Vorgehen angesichts der geplanten Ordnungsmaßnahmen beraten.



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