Eingesperrt und gequält: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Misshandlungen in Flüchtlingsunterkunft Burbach

Wegen Misshandlungen in der nordrhein-westfälischen Flüchtlingsunterkunft Burbach hat die Staatsanwaltschaft Siegen Anklage erhoben.
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Flüchtlinge und Migranten in Deutschland. 15. November 2016.Foto: CHRISTOF STACHE/AFP/Getty Images
Epoch Times22. März 2017

Zweieinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Misshandlungsskandals in der nordrhein-westfälischen Flüchtlingsunterkunft Burbach hat die Staatsanwaltschaft Siegen Anklage erhoben.

Dies bestätigte ein Sprecher der Behörde am Dienstag, ohne weitere Einzelheiten zu nennen. Nach Vorabinformationen der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ vom Mittwoch richtet sich die beim Landgericht Siegen eingegangene Anklage gegen 38 Angeschuldigte.

Neben 35 Mitarbeitern des damaligen Heimbetreibers European Homecare beziehungsweise des zuständigen Wachdiensts gehören auch ein ehemaliger Polizist aus Rheinland-Pfalz sowie zwei Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg zu den Angeschuldigten, wie die „WAZ“ berichtete. Den beiden Regierungsbediensteten werde Freiheitsberaubung durch Unterlassen in 13 Fällen vorgeworfen.

Nach Informationen der Zeitung sollen die beiden Mitarbeiter der Bezirksregierung bereits Anfang Juni 2014 davon gewusst haben, dass Flüchtlinge in der Burbacher Einrichtung in einem „Problemzimmer“ von Wachleuten eingesperrt und gequält worden seien. Erst im September 2014 waren Handyfotos öffentlich geworden, die Misshandlungen von Flüchtlingen in der ehemaligen Siegerlandkaserne zeigten.

Wachleute sollen ihre Schutzbefohlenen auf eine mit Erbrochenem verschmutzte Matratze gezwungen und mit dem Fuß im Nacken ihrer Opfer posiert haben. Die Bilder lösten bundesweit Entsetzen aus.

Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen in Burbach bereits ab Ende 2013 wiederholt Flüchtlinge in dem „Problemzimmer“ eingesperrt worden sein, wie es in dem „WAZ“-Bericht hieß. 59 Fallakten seien in die Anklage eingegangen, in 65 Fällen dauerten die Ermittlungen noch an. Die Freiheitsberaubung habe teilweise über mehrere Tage angedauert, in mehreren Fällen soll Gewalt angewandt worden sein.

Über die Zulassung der Anklage muss nun das Siegener Landgericht entscheiden. Das Gericht war am Dienstag für eine Stellungnahme zu dem „WAZ“-Bericht zunächst nicht zu erreichen. (afp)



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