Rückzieher des Verfassungsschutzes
Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ausgesetzt – AfD sieht Teilerfolg
Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD bis zum Urteil im Eilverfahren nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“. Mittlerweile wurden 17 Seiten aus dem Gutachten des Verfassungsschutzes geleakt. Darin enthalten sind Aussagen führender Politiker der Partei der vergangenen Jahre.

Tino Chrupalla und Alice Weidel (AfD-Vorsitzende) bezeichneten die Stillhaltezusage als „Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz“.
Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images)
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung bezeichnen. Wie Epoch Times berichtete, gab die Behörde im Rechtsstreit mit der Partei eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Diese beinhaltet auch eine Aussetzung der Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Derzeit ist es unklar, wann das zuständige Verwaltungsgericht in Köln über den Eilantrag entscheidet.
AfD will sich mit allen juristischen Mitteln wehren
Die AfD sieht die Entwicklung als Teilerfolg. Die Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla schreiben auf der Internetseite der Partei: „Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Und das Bundesamt hat bis zu der eigentlichen gerichtlichen Entscheidung eine entsprechende Stillhaltezusage abgegeben, die Alternative für Deutschland nicht weiter als ‚gesichert rechtsextrem‘ zu bezeichnen. Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen.“
Der Verfassungsschutz hat ein 1108-seitiges Gutachten vorgelegt, mit dem er die verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD auf Bundesebene belegen will. Die Plattform „Frag den Staat“ hat Auszüge aus dem Gutachten geleakt, das als Grundlage für die Einstufung „gesichert rechtsextrem“ der Bundespartei dient. 17 Seiten sind auf dem Portal veröffentlicht.
Neben einigen namentlich nicht gekennzeichneten Postings aus sozialen Netzwerken besteht die Liste aus Aussagen des Bundesvorstands, darunter der beiden Führungsköpfe Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die Zusammenstellung umfasst Äußerungen der vergangenen vier Jahre.
Untergliederung in vier Bereiche
Der Verfassungsschutz hat die gesammelten Aussagen der AfD-Politiker in vier Bereiche untergliedert.
„Ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen und Positionen“: Die AfD spreche von einer „Umvolkung“. Genannt ist hier als Beweis ein Tweet aus dem Jahr 2023 des damaligen AfD-Bundesvorstandsmitglieds und Mitglieds des Europäischen Parlaments, Maximilian Krah zu einer Aussage von Katrin Göring-Eckardt: „12 Millionen will sie ins Land holen. Und ja: Dieser grüne Generalplan bedeutet Umvolkung! Zudem gibt sie zu, dass es nicht um Asyl, sondern Bevölkerungspolitik geht.“
Auch die Bundessprecherin Alice Weidel findet Erwähnung. In einem ebenfalls aus dem Jahr 2023 stammenden Auszug aus einem Interview mit „Compact TV“, äußerte sie sich zu den Unruhen in Frankreich.
Vergleichbare Probleme seien in Deutschland angesichts der Migration aus „dem kulturfremden Kontext“ auch möglich: „Natürlich ist das bei uns möglich, weil dadurch die Parallelgesellschaften gefördert wurden, wenn sie einfach zu … einen zu großen Influx haben von Menschen aus einem kulturfremden Kontext, aus gewaltbereiten Kulturen, so Messerkriminalität zum Beispiel. Es ist uns in unserer Kultur völlig unbekannt. Das gab es nicht. Das Phänomen gibt es bei uns nicht. Das gibt es in den Kulturkreisen in Afrika und im Nahen Osten, um es mal ganz klar zu sagen. Und wenn sie diese Leute aus gewaltbereiten Gesellschaften in ihr Land lassen, die auf eine freiheitlich … Ich sag jetzt mal eine gleichberechtigte –
Frauen und Männer sind gleichberechtigt – auf eine Gesellschaft stoßen, die diese Werte teilt. Ja, dann kommt es zu einem Clash, Clash of Cultures.“
Frauen und Männer sind gleichberechtigt – auf eine Gesellschaft stoßen, die diese Werte teilt. Ja, dann kommt es zu einem Clash, Clash of Cultures.“
Warnung vor einem „Kalifat“ in Deutschland sei islamfeindlich
Des Weiteren hat der Verfassungsschutz fremden- und islamfeindliche Zitate gesammelt. So lasse sich die Behauptung der AfD, dass Messerangriffe, Gruppenvergewaltigungen und Gewalt gegen Frauen unter Deutschen nicht vorkämen und ein „importiertes“ Phänomen seien, mit einem Blick in die Kriminalstatistik widerlegen.
Auch fordere die Partei, dass jährlich mindestens eine halbe Million Menschen Deutschland verlassen müssten. Der Ruf nach „Remigration“ sei eine Parole der extrem rechten „Identitären Bewegung“. Der Verfassungsschutz vergleicht einige frühere Wahlplakate mit denen der verfassungsfeindlichen NPD, deren Verbotsversuch 2017 endgültig vor dem Bundesfassungsgericht gescheitert war. Teilweise sei die Werbung der AfD kaum von der NPD zu unterscheiden.
Die Warnung der AfD davor, dass Deutschland drohe, ein „Kalifat“ zu werden, deuteten die Verfassungsschützer als islamfeindliche Behauptung.
Der Verfassungsschutz sieht ebenfalls als Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei, dass der AfD-Bundesvorstand die etablierten Parteien für Verfassungsfeinde hält und argumentiere, sie würden von anderen Mächten gelenkt. So zitiert der Bericht den Bundessprecher Stephan Brandner: „Die Verfassungsfeinde sitzen in den Altparteien.“ 2023 hatte Bundessprecher Tino Chrupalla Politiker von CDU und Grünen, namentlich Friedrich Merz, Norbert Röttgen und die damalige Außenministerin Annalena Baerbock als „Vasallen Amerikas“ bezeichnet. Der Begriff „Vaterlandsverräter“, den die AfD in Bezug auf die CDU benutzte, sei ein klassischer Kampfbegriff der extrem Rechten.
Es fehlt die verfassungsrechtliche Einordnung
„Frag den Staat“ schreibt, es sei unklar, ob das restliche Gutachten den 17 Seiten entspreche.
Da das Gutachten schutzbedürftige Quellen enthalte, ist es laut Innenministerium bisher nicht veröffentlicht worden. Auch enthielten die geleakten Seiten zwar Belege, es fehlten jedoch verfassungsrechtliche Einordnungen. Diese seien eine wichtige Grundlage für ein mögliches Verbot. Es müsse ausreichend begründet werden, dass die AfD bestimmte Bevölkerungsgruppen entrechten möchte und dem Demokratieprinzip entgegenstehe.
Nach einem zweijährigen Volontariat arbeitet Oliver Signus seit mehr als 30 Jahren als Redakteur. Seit 2022 schreibt er für Epoch Times. Dabei ist die vielschichtige, abwechslungsreiche Arbeit das tägliche Salz in der Suppe. Als Schwerpunkte haben sich die brisanten Themen unserer Zeit wie das World Economic Forum (WEF) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) herauskristallisiert.
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