Familienrichter kippte Maskenpflicht an Schulen: Staatsanwaltschaft fordert Haft

Eine Prozessbeobachterin berichtete unserer Redaktion im Verfahren gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar vom letzten Verhandlungstag in Erfurt (18. August 2023) – vor der Urteilsverkündung. Der Richter ist wegen Rechtsbeugung im Amt angeklagt.
Titelbild
Der angeklagte Familienrichter Christian Dettmar (Mitte) umringt von seinen Verteidigern, Peter Tuppat (Links) und Dr. Gerhard Strate (Rechts).Foto: Max Kittan / Epoch Times
Von 22. August 2023

Mitte Juni begann am Erfurter Landgericht die Verhandlung gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar (60) wegen mutmaßlicher Rechtsbeugung im Amt. Er hob die Corona-Maßnahmen an zwei Weimarer Schulen im April 2021 auf, weil er die Gefahr einer Kindeswohlgefährdung sah.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe Dettmar allein aus persönlichen „sachfremden“ Motiven mit Gutachten eine „unanfechtbare Entscheidung“ herbeigeführt, so der Vorwurf. Um das Wohl der Kinder soll es ihm dabei nicht gegangen sein, wirft man dem dreifachen Vater vor.

Nun also stand der letzte Verhandlungstag vor der Urteilsverkündung an. An ihm nahm Heike Pührer teil. Sie ist Mitgründerin der „Bewegung Zwickau“, einer Bürgerbewegung, die als Montagsdemo gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen entstand und sich nach eigenen Angaben für „Demokratie, in der die Macht vom Volke ausgeht“, einsetzt. Seitdem trifft man sich regelmäßig zu öffentlichen Demonstrationen mit dem Hauptmotto: „Wir müssen reden!“ Hier ihr Bericht aus dem Gerichtssaal:

Für den heutigen Tag waren die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sowie das letzte Wort von Familienrichter Christian Dettmar angekündigt. Nach doppelter Überprüfung der Kleidung und der Person durch Justizbeamte erreichte man den gut gefüllten Gerichtssaal (circa 30 Interessierte inklusive Presse). Gewünscht hatte ich mir einen überfüllten Saal oder eine große Menschenmenge vor dem Gericht.

Das Podium war in gleicher Besetzung, wie wohl auch an den anderen Verhandlungstagen. An der Tonqualität hat sich trotz mehrfacher, auch schriftlicher Beschwerden nichts geändert. Nur wenn der jeweils Sprechende sich entsprechend bemühte, war dieser auch zu verstehen.

Zu Beginn wurden noch fünf Beweisdokumente beziehungsweise -bilder eingebracht, darunter ein Foto vom Schreibtisch, der Kalender des Richters und mehrere Zettel als Kopien. Die Inhalte der Schriftstücke waren von der hinteren Sitzreihe, in der ich saß, schlecht zu erkennen.

Hauptsächlich ging es hier wieder um die „ominöse“ Buchstabenfolge, welche die Anfangsbuchstaben der Familiennamen, für die Herr Richter Dettmar zuständig war, aufzeigte.

Danach stellten die Verteidiger von Dettmar einen erneuten Beweisantrag, drei Gutachter in Sachen Wirksamkeit der Masken und entstandene physische und psychische Schäden bei Kindern einzuholen. Während des gesamten Verfahrens wurde in keiner Weise auf die Motivation für den Urteilsspruch des Richters Herrn Dettmar, nämlich die Kindeswohlgefährdung aller Kinder, eingegangen. Eine inhaltlich falsche Entscheidung wurde damit nicht nachgewiesen.

„Blicke der Richter und Schöffen nach unten gerichtet“

Richter und Schöffen zogen sich zur Beratung zurück. Bis 10:50 Uhr war die Unterbrechung angesagt – tatsächlich ging es erst um 11:35 Uhr weiter. Der Hauptrichter verkündete, dass es technische Probleme gab. Einige Minuten mussten wir noch warten, weil die Protokollantin noch fehlte. Die Blicke der Richter und Schöffen, die derweil im Podium Platz genommenen hatten, waren alle starr nach unten gerichtet.

Nach dem Eintreffen der Protokollantin wurde der Beschluss verkündet, dass die erneuten Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt wurden. Diese Beweistatsachen seien ohne Bedeutung und könnten die Entscheidung zum Urteil nicht beeinflussen, hieß es. Es ginge bei dieser Verhandlung nur um Rechtsbeugung, also der falschen Vorgehensweise im Verfahren. Die Inhalte der Gutachten seien dabei nicht relevant. Damit wurde die Beweisaufnahme geschlossen.

Vor den Plädoyers der Staatsanwältin und der Rechtsanwälte ging es bis 13:45 Uhr in die Mittagspause. Wie vorher schon angekündigt, hielt die Staatsanwältin ein zweistündiges zähes Plädoyer mittels chronologischer Auflistung von E-Mails, Chatverläufen von WhatsApp und Telegram. Sie bezogen sich auf die Mitarbeit des Familienrichters im sich neu gegründeten Verein KriStA – Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte (www.netzwerkkrista.de).

Die Beweise würden laut Staatsanwältin darlegen, dass sich der Verdacht der willkürlichen Verfahrensweise bestätigt habe. Die Kinder an sich seien dem Richter egal gewesen, es sei ihm nur um mediale Präsenz gegangen, befand sie. Er habe das Verfahren bewusst manipuliert und dabei seine Kompetenzen überschritten. Mit hoher krimineller Energie seien die Verfahren herbeigeführt worden. In ihren Augen sollte damit ein Fanal gegen die staatlichen Maßnahmen gesetzt werden. Weitere Beweise, also E-Mails und Nachrichten, wurden als Nachweis der aktiven Herbeiführung der damaligen Kindeswohlverhandlung herangezogen.

Des Weiteren wurde Herrn Dettmar vorgeworfen, schon seit März 2020 alternativ recherchiert und die damaligen staatlichen Maßnahmen kritisiert sowie die pandemische Lage geleugnet zu haben. Immer wieder betonte die Staatsanwältin den gewünschten Eigennutz des dreifachen Familienvaters und dass nicht das Wohl der Kinder bei seiner richterlichen Entscheidung im Vordergrund gestanden habe. Besonders schwer wiege dabei die Ausdehnung des damaligen Urteils auf die zwei Schulen im Gesamten. Es handle sich dabei um Anmaßung und Überschreitung der Kompetenzen in schwerer Weise.

Die vielen Wiederholungen dienten wohl dazu, die Mutmaßungen der Staatsanwaltschaft als einzige Wahrhaftigkeit in die Köpfe der Richter und Schöffen zu meißeln. Zum Schluss wurde von der Staatsanwaltschaft eine Strafe für den Familienrichter von drei Jahren Haft gefordert.

Kurzes Plädoyer von Verteidiger Strate

Nach einer kurzen Pause begann der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. h.c. Gerhard Strate aus Hamburg mit seinem sehr kurzen Plädoyer. Die von der Staatsanwaltschaft in diesem langen Vortrag gemutmaßten Ziele des Richters Dettmar dementierte er. Auch dass ein Familienrichter sich im Vorfeld Fachwissen über eventuell zu verhandelnde Fälle aneignet und eine gewisse Vorarbeit leiste, sei durchaus in Ordnung. „Die Kindeswohlgefährdung stand aufgrund des staatlich angeordneten Maskenzwangs und den ständigen Tests, bei denen schon damals die Korrektheit der Ergebnisse widerlegt waren, sehr wohl im Vordergrund“, so Strate.

Den zweiten Teil begann Rechtsanwalt Peter Tuppat, der zweite Verteidiger des Familienrichters, damit, dass ein Freispruch zwingend erforderlich sei. Die Vehemenz der Staatsanwaltschaft, den Richter zu verfolgen, ohne die inhaltlich richtige Einschätzung des Richters einzubeziehen, sei erschütternd. Schließlich ginge es Herrn Dettmar um die Gesundheit und das Wohl unserer Kinder. Die hier vorgetragene Geschichte mit „hätte“, „könnte“ und so weiter hielte dabei nicht stand und seien nur Mutmaßungen.

Die Durchsuchungswelle (acht oder neun Hausdurchsuchungen) in diesem Fall sei ohne jegliche Verhältnismäßigkeit von der Staatsanwaltschaft gestattet worden. Weiter ging es mit der Aussage: „Wenn Rechtssuchende keine Vertreter mehr finden, dann sind wir am Ende des Rechtsstaates!“ Und: „Wenn das Rechtsbeugung sein soll, ist die Richterschaft obsolet!“

In diesem Verfahren spiele es, so Tuppat, keine Rolle, wie es um das Wohl unserer Kinder stehe, genau das greife keiner auf! „Die Entscheidung des Richters Dettmar waren, im Nachhinein durch Studien belegbar, alle richtig.“ Wenn es Herrn Dettmar um sein Ego gegangen wäre, hätte er die derzeit „politisch korrekte Meinung“ vertreten.

Tuppat schloss sein Schlussplädoyer mit dem Thüringer Richtereid, wohl als Erinnerung wie auch Mahnung: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaats Thüringen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

Im Schlusswort schloss sich Dettmar den vorangegangenen Ausführungen seiner Verteidiger vollumfänglich an. Vor dem damals gesprochenen Urteil habe er recherchiert, nachgedacht und geprüft. Es ginge ihm nicht um einen persönlichen Vorteil, sondern um das Wohl der Kinder. Seine damalige Entscheidung habe er nach innerer Überzeugung getroffen und er bitte dies zu würdigen.

„Politisches Paradebeispiel soll geschaffen werden“

Meine persönlichen Eindrücke zur Verhandlung: Die anfänglich häufigen und in die Länge gezogenen Pausen drückten sehr auf die Gemüter. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft war zu ausgedehnt, oft wiederholend und ermüdend.

Die Staatsanwältin schien höchst befriedigt darüber, gewisse Nachweise an Schriftverkehr vorlegen zu können, um Richter Dettmar „überführen“ zu können. Peinlichst genau schienen E-Mail-Nachrichten, Chatverläufe, Kalendereinträge und so weiter auf die „ominöse“ Zuständigkeitsbuchstabenfolge durchforstet worden zu sein (den Familienrichtern sind bestimmte Anfangsbuchstaben der Familien zugeordnet, für die sie zuständig sind).

Für mich ist offensichtlich, dass ein politisches Paradebeispiel geschaffen werden muss, auch um andere abzuschrecken. Ich wünschte mir solch ein peinlich genaues Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Fällen wie von Olaf Scholz in Sachen Cum-Ex und Wirecard, Ursula von der Leyen in Bezug auf Impfstoff-Deal oder Klärung des Nordstream-2-Anschlages.

Wie viele Mörder, Vergewaltiger oder Nötiger bleiben unbestraft, weil eine (gerechte) Verurteilung dem politischen Regierungsnarrativ nicht entspricht? Der Richter Christian Dettmar stellte sich mit den Möglichkeiten seines Amtes schützend vor unsere Kinder und gegen die staatlich erlassenen Maßnahmen, welche belegbar durch Studien kaum bis keine Wirkungen erzielten.

Er stellte sich vor die Kinder, weil sie das schwächste Glied unserer Gesellschaft und damit schutzbedürftig sind. Wieso stehen nicht die Verantwortlichen vor Gericht, welche mit Übereifer und Vorsatz Maßnahmen festlegten, und die, welche diese Maßnahmen ohne zu hinterfragen durchsetzten und flächendeckend den Menschen Schaden zugefügt haben und immer noch zufügen?

Ich erwarte für Herrn Dettmar am Mittwoch, 09:00 Uhr einen Freispruch.



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