Griechenland: BAMF lehnt Großteil der Familiennachzug-Anträge ab

Im letzten Jahr wurden 72 Prozent der Anträge auf Familiennachzug aus Griechenland abgelehnt. Trotz Dublin-Verfahren befindet sich die Flüchtlings- und Migrationspolitik weiter in der Sackgasse.
Titelbild
Flüchtlinge und Migranten beim Überqueren der Ägäis nahe der griechischen Insel Lesbos am 25. Oktober 2015.Foto: ARIS MESSINIS / AFP / Getty Images
Epoch Times27. Januar 2020

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im vergangenen Jahr die Anträge auf Familiennachzug von Migranten und Flüchtlingen aus Griechenland zum größten Teil abgelehnt.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Online-Ausgaben) berichten. Von 747 Anträgen zwischen Juni und Dezember wurden demnach 539 negativ beschieden.

Die Ablehnungsquote lag in diesem Zeitraum bei 72 Prozent, zwischen Januar und Mai 2019 hatte sie sogar 75 Prozent betragen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Quote der Ablehnungen damit deutlich gestiegen: 2018 wurden 59 Prozent der Aufnahmeersuchen zurückgewiesen.

„Diese Ablehnungen führen dazu, dass die Geflüchteten weiter in miserablen Zuständen in den sogenannten Hotspots an der EU-Außengrenze in Griechenland oder anderen Lagern ausharren müssen“, sagte die Linken-Abgeordnete Gökay Akbulut den Funke-Zeitungen.

„Gerade in der derzeitigen Diskussion um die Aufnahme von Flüchtlingen aus den Hotspots in Griechenland sollte das BAMF bei Dublin-Familienzusammenführungen alle rechtlichen Möglichkeiten einer Aufnahme ausschöpfen und nicht wie bisher eine Blockadehaltung einnehmen.“

Noch immer befinden Tausende Migranten auf den griechischen Inseln, darunter auch unbegleitete Kinder und Jugendliche. Weil die Lager überfüllt sind, leben zurzeit viele der Migranten in Zelten und selbstgebauten Hütten. Hilfsorganisationen beschreiben die Situation als dramatisch.

Migrationspolitik in der Sackgasse

Nach der sogenannten Dublin-Verordnung der Europäischen Union kann ein Mitgliedstaat einen Antrag auf Übernahme des Asylverfahrens stellen, wenn der Flüchtling oder Migrant Angehörige in dem jeweils anderen EU-Staat hat. Der Zusammenhalt der Familien und der Schutz von Kindern genießt im EU-Asylrecht besonderen Schutz. In der Praxis findet das offenbar wenig Anwendung.

Zurzeit befindet sich die EU-Flüchtlings- und Migrationspolitik nach wie vor in einer Sackgasse. Im Nachgang der Flüchtlingskrise 2015 hatte die EU-Kommission zwar eine Reform des EU-Asylsystems vorgelegt. Doch in einem der wichtigsten Punkte – der EU-internen Umverteilung von Flüchtlingen – konnten sich die EU-Staaten bislang immer nicht noch einigen.

Einige osteuropäische Mitgliedsländer sperren sich weiter gegen eine Reform der Dublin-Verordnung, die regelt, in welchen EU-Mitgliedsland Ankömmlinge Asyl beantragen müssen. (dts/nh)



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