Hamburger Bürgerschaft erklärt die Stadt zum Corona-Hotspot

Maßnahmen gegen eine Corona-Infektion entfallen durch das geänderte Infektionsschutzgesetz weitgehend. Doch nicht in Hamburg - trotz weiter sinkender Inzidenzen.
Blick in den Großen Festsaal im Rathaus während einer Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft.
Blick in den Großen Festsaal im Rathaus während einer Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft.Foto: Jonas Walzberg/dpa
Epoch Times30. März 2022

An dieser Stelle wird ein Podcast von Podcaster angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um den Podcast anzuhören.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat die Hansestadt zum Corona-Hotspot erklärt. Ein entsprechender Antrag der rot-grünen Regierungsmehrheit wurde am Mittwoch mit Unterstützung der Linken angenommen.

Im Gegensatz zu den Nachbarländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein und den meisten anderen Bundesländern sollen so Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Einzelhandel über den kommenden Samstag hinaus bis Ende April beibehalten werden.

SPD und Grüne verwiesen hingegen trotz laut Robert Koch-Institut bundesweit zweitniedrigster Sieben-Tage-Inzidenz in Hamburg auf eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems. Aktuell sei erneut eine „außerordentlich hohe und zunehmende Anzahlen von täglichen Neuinfektionen zu beklagen“, heißt es in dem Beschluss, der zu der Feststellung kommt, „dass in der Freien und Hansestadt Hamburg durch eine epidemische Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht.“

Laut dem von der Bundesregierung gegen den Widerstand der Länder geänderten Infektionsschutzgesetz ist dies die Voraussetzung, um weitergehende Corona-Maßnahmen beizubehalten.

Neben der Maskenpflicht wird auch die 2G-plus-Regel für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativen Test bei Tanzveranstaltungen beibehalten – getanzt werden darf unter 2G plus aber weiter maskenlos. In den Schulen soll die Maskenpflicht generell weiter gelten – allerdings sollen Schüler und Lehrer die Masken an ihren Arbeitsplätzen ab Montag im Unterricht abnehmen dürfen.

Eigentlich sind laut Infektionsschutzgesetz ab Sonntag Maskenpflichten in Deutschland nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen, Bussen und Bahnen. Maskenpflichten oder 2G- und 3G-Zutrittsregeln in Geschäften, Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind dagegen nicht mehr möglich, es sei denn, das jeweilige Landesparlament stellt für eine Region eine besonders kritische Corona-Lage fest. Von dieser Hotspot-Regel hatte bis dato nur Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch gemacht. (dpa/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion