Justizministerium lehnt Pläne für Überwachung von radikalisierten Kindern ab

Bisher darf der Verfassungsschutz zwar Infos über radikalisierte Kinder speichern, ein Eintrag im Nachrichtlichen Informationssystem ist aber nicht erlaubt. Das Bundesjustizministerium will dies auch nicht ändern.
Titelbild
Ein Junge aus Jemen mit einer Kalashnikow – er wurde von Kämpfern der Huthi in der Hauptstadt Sanaa rekrutiert.Foto: MOHAMMED HUWAIS/AFP/Getty Images
Epoch Times27. März 2019

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stößt mit seinem Vorhaben, dem Verfassungsschutz künftig auch die Speicherung von Informationen über radikalisierte Kinder zu gestatten, beim Bundesjustizministerium auf Widerstand.

Das Haus von Justizministerin Katarina Barley (SPD) wolle den Gesetzentwurf nicht mittragen und von einer tiefergehenden juristischen Bewertung der einzelnen Regelungen absehen, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppeunter Berufung auf Regierungskreise.

Das Ressort von Barley sehe den Umfang von Überwachungsmaßnahmen deutlich überschritten, mit denen das Bundesamt für Verfassungsschutz künftig ausgestattet werden solle. Auch sehe das Ministerium keine Stärkung der im Koalitionsvertrag vereinbarten parlamentarischen Kontrolle des Nachrichtendienstes.

Bislang ist es dem Verfassungsschutz nicht erlaubt, Infos über radikalisierte Kinder zu speichern. Sachverhalte, bei denen es um Kinder geht, dürfen zwar jetzt schon in den Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) festgehalten werden. Ein Eintrag im Nachrichtlichen Informationssystem (NADIS) ist aber nicht erlaubt.

Vor drei Jahren hatte die große Koalition die Altersgrenze für die Überwachung von 16 auf 14 Jahre abgesenkt. Jetzt soll nach dem Willen Seehofers auch diese Barriere fallen. (dpa)



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