Corona-schulfrei: Dienstpflicht für Lehrer – Hausaufgaben für Schüler

Ein Überblick über Regelungen, Empfehlungen und mögliche Lösungen.
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leeres Klassenzimmer.Foto: iStock
Epoch Times13. März 2020

Die flächendeckende Schließung von Schulen und Kitas ab der kommenden Woche stellt Eltern vor enorme Herausforderungen. Sie müssen vor allem in kürzester Zeit die Betreuung ihrer Kinder organisieren – und zwar mindestens bis zum Ende der Osterferien Mitte oder Ende April. Ein Überblick über Regelungen, Empfehlungen und mögliche Lösungen:

Was bedeutet eine Schulschließung konkret?

In den Schulen findet schlicht kein Unterricht mehr statt. Die Kinder und Jugendlichen sollen aber Hausaufgaben und Material bekommen, mit dem sie zu Hause arbeiten müssen. „Es sind keine Ferien“, sagt Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). Es bestehe auch weiter eine Dienstpflicht für Lehrer. Im April stehen allerdings dann in allen Bundesländern die Osterferien an.

Gibt es Sonderregelungen für Prüfungen?

Ja, die Länder arbeiten intensiv an Lösungen etwa für die anstehenden Abiturprüfungen. Grundsätzlich sollen die Prüfungen stattfinden. Das konkrete Vorgehen ist aber jeweils Ländersache.

Die Kultusminister versichern allerorten: Keinem Schüler sollen Nachteile durch die jetzt anstehenden Schließungen entstehen. Deshalb vereinbarten die Minister unter anderem, dass die Länder Abschlüsse auf jeden Fall gegenseitig anerkennen. Zudem soll es Absprachen mit Hochschulen und Arbeitgebern geben, um Fristen für Bewerbungen oder Zulassungsverfahren anzupassen.

Gibt es eine Notbetreuung?

Ja, die Länder sichern eine Notbetreuung für Schüler zu. Allerdings gilt grundsätzlich, dass Kinder zu Hause bleiben sollen. Eltern sollten nicht annehmen, dass ihre Kinder in der Schule schon „irgendwie betreut werden“, betonte Bayerns Kultusminister Piazolo.

Eine Notbetreuung soll es nur für Eltern aus bestimmten Berufsgruppen geben, deren Einsatz für das öffentliche Leben notwendig ist. Dazu gehören etwa Ärzte, Pflegepersonal oder Polizisten. Unterschiede gibt es zum Teil zwischen den Altersgruppen: Bayern will zum Beispiel eine Notbetreuung bis zur Jahrgangsstufe sechs sicherstellen, Niedersachsen bis zum achten Schuljahrgang.

Was können Eltern tun?

Improvisation wird wahrscheinlich das Gebot der Stunde sein. Es werde am Anfang „ein bisschen ruckeln“, räumt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ein. Viele Unternehmen geben ihren Mitarbeitern inzwischen die Möglichkeit, zu Hause zu arbeiten. Alternativen können notfalls auch Urlaub oder Sonderurlaub sein. Diskutiert wird in der Politik auch bereits über finanzielle Hilfen wie Lohnfortzahlungen.

Oma und Opa dürften in vielen Fällen nicht die Lösung für die Betreuung der Kinder sein. Denn durch die drastischen Maßnahmen sollen gerade ältere Menschen vor einer Ansteckung geschützt werden. Helfen könnten dagegen oft andere Familienmitglieder, Freunde oder auch Nachbarn. Auch dabei gilt, was Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gerade mit Blick auf den Schutz von alten und kranken Menschen so ausdrückte: „Da sind unsere Solidarität, unsere Vernunft, unser Herz füreinander auf eine Probe gestellt.“   (afp)

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