Kinderzuschlag: 1,5 Millionen Kinder gehen wohl leer aus

Familien mit sehr kleinen Einkommen, die kein Bürgergeld beziehen, können einen Kinderzuschlag beantragen. Dieser erreicht aber nur jedes dritte berechtigte Kind.
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Den Kinderzuschlag erhält letztendlich nur jedes dritte berechtigte Kind.Foto: Christian Charisius/dpa/dpa
Epoch Times21. Februar 2023

Der Kinderzuschlag erreicht nach Angaben der Bundesregierung schätzungsweise nur etwa jedes dritte anspruchsberechtigte Kind. Das geht aus einer Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Demnach wurde die Leistung im Dezember für knapp 800.000 Kinder ausgezahlt. Das Ministerium schätzt, dass das rund 35 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder sind. Einschränkend wird hinzugefügt, dass „allerdings keine Erhebungen und auch keine verlässlichen und belastbaren Schätzungen“ zur Anzahl der Fälle vorlägen, die ihren Anspruch nicht wahrnähmen.

„1,5 Millionen Kinder, die einen Anspruch hätten, gehen leer aus und verbleiben in der verdeckten Armut“, kommentierte die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Heidi Reichinnek, die Zahlen. In einem reichen Land wie Deutschland sei das ein Skandal. Sie forderte, den Zugang zum Kinderzuschlag, wie während Corona, durch eine vereinfachte Einkommensprüfung zu erleichtern, die Beratung zu verbessern. Zudem solle man „ordentlich die Werbetrommel rühren“.

Der Kinderzuschlag ist für Familien mit sehr kleinen Einkommen gedacht, die aber kein Bürgergeld beziehen. Ab 600 Euro brutto bei Alleinerziehenden und 900 Euro bei Paaren kann die Leistung zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden. Sie beträgt monatlich maximal 250 Euro pro Kind – je höher das Einkommen, desto weniger.

Viele Familien wissen gar nicht, dass sie Anspruch darauf haben. Auf dieses Problem hatte auch das Familienministerium immer wieder hingewiesen. Die Ampel plant, den Kinderzuschlag und andere staatliche Leistungen für Kinder künftig in der sogenannten Kindergrundsicherung zusammenzuführen. (dpa/mf)



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