Kindesmissbrauch: Große Koalition einigt sich auf härtere Strafen

Die große Koalition hat sich nach Angaben der Union auf letzte Details des neuen Gesetzes gegen sexuellen Kindesmissbrauch verständigt.
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Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times6. März 2021

„Die Einigung auf diesen wichtigen Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Deutschland“, erklärte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) am Freitag (5. März) in Berlin. Das Gesetz sei „ein klares Signal, dass der Rechtsstaat Sexualstraftaten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf ansagt“.

Dem ursprünglich von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zufolge soll Kindesmissbrauch künftig als Verbrechen und damit mindestens mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch die Strafen für Kinderpornografie werden erheblich angehoben.

Nach Angaben der Unionsfraktion wurde bei den abschließenden Beratungen der Koalition vereinbart, dass bei besonders schweren Sexualstraftaten gegen Kinder künftig auch ein dauerhafter Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis möglich sein soll.

Zudem solle es nun doch bei der Bezeichnung „sexueller Missbrauch“ bleiben. Lambrecht hatte den Begriff der „sexualisierte Gewalt“ vorgeschlagen. Mit der Neuregelung sollen auch der Erwerb, der Besitz und das „Inverkehrbringen“ von Kindersexpuppen unter Strafe gestellt werden sollen.

Für die Verfolgung von Straftaten gegen Kinder müssten Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit gestärkt werden, fügte Frei hinzu. Ermittler sollten in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornografie künftig wesentlich besser Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen können.

Lambrecht hatte den Gesetzentwurf nach einer Reihe von Missbrauchsfällen im vergangenen Jahr vorgelegt. Die Union strebt nun eine Beschlussfassung des Bundestages noch im März an.

Weitere Verbesserungen habe das Bundesjustizministerium für andere Gesetzentwürfe zugesagt, sagte Frei weiter. So sollten in Kürze die Durchsuchungen zur Nachtzeit so erleichtert werden, dass Straftäter bei offenem Rechner erwischt werden können. Außerdem solle die Strafbarkeit von Kinderpornografie-Plattformen verschärft werden.

Zugesagt habe das Bundesjustizministerium auch, als nächstes einen Vorschlag zur Strafbarkeit von „Missbrauchshandbüchern“ vorzulegen, sagte Frei weiter. „Diese widerlichen Machwerke erläutern Interessenten, wie Kinder angelockt und möglichst ohne Verdacht auf sich selbst zu lenken missbraucht werden können.“ (afp)



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