Ladentür zu, Leuchtreklame aus – Ab September wird Energie gespart

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zwei Verordnungen zum Energieeinsparen auf den Weg gebracht. Mit den Maßnahmen würde Deutschland zwei bis zweieinhalb Prozent seines Energieverbrauchs einsparen. Kritiker zweifeln bereits jetzt an der Wirksamkeit der „teilweise fraglichen“ Verordnungen.
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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Symbolbild.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times24. August 2022

Ab kommende Woche Donnerstag gelten in Deutschland zahlreiche Vorschriften zum Energiesparen: Ladentüren dürfen nicht dauerhaft offenstehen, Leuchtreklamen müssen ab 22.00 Uhr erlöschen, Denkmäler nicht angestrahlt werden. Am Arbeitsplatz sollen 19 Grad Celcius Raumtemperatur ausreichen, in öffentlichen Gebäuden bleiben die Flure kalt. Weitere Vorschriften sollen am 1. Oktober in Kraft treten.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch zwei Verordnungen auf Basis des Energiesicherungsgesetzes, mit denen schon in dieser Heizperiode, aber auch in den kommenden, Energie eingespart werden soll. Die erste Verordnung gilt ab 1. September für sechs Monate, also bis 28. Februar.

Am Büro-Arbeitsplatz in einem öffentlichen Gebäude wird die Höchsttemperatur von 20 auf 19 Grad Celsius abgesenkt – je nach Art der Tätigkeit gelten andere Höchsttemperaturen, etwa zwölf Grad bei körperlich schwerer Tätigkeit. Medizinische Einrichtungen, Kitas und Schulen sind ausgenommen. Für Arbeitsräume in Unternehmen gelten laut Ministerium die festgelegten Höchstwerte „als Mindesttemperaturwerte“.

Vertragsklauseln in Mietverträgen über eine bestimmte Temperatur sind für die sechs Monate ausgesetzt. Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, sollen dies auch tun dürfen, wie das Wirtschaftsministerium erläuterte.

Private Innen- und Außenpools dürfen nicht mit Gas oder Strom aus dem Netz beheizt werden. Ausnahme: Das Schwimmbad wird für therapeutische Anwendungen genutzt. Pools in Hotels, Freizeiteinrichtungen oder Rehazentren sind nicht betroffen.

Einzelhandel stellt sich auf Verbote ein

Auf Unternehmensseite sind vor allem Einzelhandel und Werbewirtschaft betroffen: Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels ist untersagt, es sei denn, es handelt sich um einen Notausgang oder Fluchtweg. Werbeanlagen – also auch Schaufenster – dürfen von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht beleuchtet sein. Ausgenommen sind etwa Fahrgastunterstände oder Bahnunterführungen.

Der Einzelhandel hat sich bereits auf die Verbote eingestellt. Der Branchenverband HDE startete eine Plakataktion – zu lesen ist „Türen zu, Geschäft offen“. So wollen die Einzelhändler verhindern, dass wegen geschlossener Ladentüren weniger Kunden ins Geschäft kommen.

In öffentlichen Gebäuden sollen Flure, große Hallen oder Technikräume möglichst nicht mehr geheizt werden – ausgenommen sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten. Boiler und Durchlauferhitzer sollen nicht für die Warmwasserbereitung zum Händewaschen genutzt werden. Kalt duschen ist aber nicht vorgeschrieben. Die Beleuchtung öffentlicher Gebäude von außen ist untersagt; brennen darf die Sicherheits- und Notbeleuchtung.

Wirksamkeit der Verordnungen „teilweise fraglich“

Die zweite Verordnung soll zwei Jahre lang gültig sein; vorgesehen ist etwa die Pflicht für Wohnungseigentümer zu einer jährlichen Heizungsprüfung und zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizungen. Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll am 1. Oktober in Kraft treten.

Die Verordnungen stießen innerhalb der Ampelkoalition bereits auf Kritik. Die Wirksamkeit der Verordnungen sei „teilweise fraglich“, sagte der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst. Für Wohnungseigentümer seien sie aufwendig, für Mieter kaum zu beeinflussen. „Fraglich ist zudem, ob Millionen von Heizungen binnen kürzester Zeit optimiert werden können.“

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte nach der Kabinettssitzung, mit den Maßnahmen könnten zwei bis zweieinhalb Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland eingespart werden. Das sei „nicht so viel, als dass wir uns zurücklehnen können“ – das Einsparziel der Bundesregierung im Winter lautet 20 Prozent.

Kabinett beschließt Vorrang für Energietransporte auf der Schiene

Habeck kündigte zudem an, dass Energietransporte auf der Schiene vorübergehend Vorrang vor anderen Gütertransporten und dem Personen-Verkehr haben sollen. „Wir wollen uns so schnell wie möglich aus der Klammer der russischen Energieimporte befreien“, sagte der Bundeswirtschaftsminister. Vorübergehend bedeute das, dass man russisches Gas im Stromsektor auch durch Kraftwerkskohle und Mineralöl ersetzen müsse.

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) fügte hinzu, dass die Binnenschifffahrt bedingt durch das derzeitige Niedrigwasser nur reduzierte Lasten transportieren könne. Die wichtigen Bahntrassen seien zudem auch ohne zusätzliche Energietransporte teilweise bereits über-, zumindest aber stark ausgelastet. „Wir müssen deshalb überlegt und in sorgfältiger Abwägung Transporte priorisieren“, so Wissing. Im Zweifel bedeute das, dass eventuell andere Züge warten müssen. (dl)

(Mit Material von Nachrichtenagenturen)



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