Maulkorb-Skandal von Boostedt: Straftaten in drei Jahren verzehnfacht – Bürgermeister ist frustriert

Seit 2015 haben sich die Straftaten in Boostedt verzehnfacht. Die Zahlen wurden selbst dem Bürgermeister verheimlicht. Der Frust der Boostedter Bürgerinnen und Bürger sowie des Bürgermeisters ist groß.
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PolizeiFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times16. März 2019

Hat das Innenministerium in der Gemeinde Boostedt Zahlen unterdrückt oder zumindest geschönt?  Den „Kieler Nachrichten“ liegt eine vorab veröffentlichte Kriminalstatistik vor. Im vergangenen Jahr gab es danach allein in der Landesunterkunft für Flüchtlinge Boostedt 343 Straftaten, darunter 97 Rohheitsdelikte, von denen 84 Körperverletzungen waren.

  • 2018 – 343 Straftaten
  • 2017 – 126 Straftaten
  • 2016 –   69 Straftaten
  • 2015 –  33 Straftaten

2018 registrierte die Polizei für die Gemeinde Boostedt 167 Straftaten. Das sind um 99 mehr als im Jahr 2017. Die Zahl der schweren Diebstähle stieg von 37 auf 64.

Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Torsten Gronau verweist in der „kn-online“ auf die Tatsache, dass vor allem allein reisende Männer ohne Bleibeperspektive besonders anfällig für Straftaten sind:

Die offiziellen Zahlen über die Kriminalitätsbelastung in Boostedt zeigen, dass die von Bürgermeister Hartmut König und der dortigen Bevölkerung geäußerten Sorgen ihren Grund hatten.“

Widersprüchliche Angaben der Gemeinde in Boostedt, der örtlichen Flüchtlingsunterkunft und der Polizei gaben in den vergangenen Monaten immer wieder Anlass zum Nachdenken. 181 Straftaten waren der Polizei gemeldet, der Bürgermeister wusste lediglich von einem Fall sexuellen Missbrauchs eines neunjährigen Mädchens. Bei einer Podiumsdiskussion erklärte ein ehemaliger Polizeibeamter Ende Januar noch:

Boostedt ist das zurzeit friedlichste und sicherste Dorf in Schleswig-Holstein. Es gibt hier keinerlei Straftaten auf der Straße, keinen Vandalismus, keine Raub- und Sexualdelikte.“

Den Einwohnern gegenüber wird abgewiegelt – sie werden nicht informiert

Die Einwohner wurden über diese Zahlen nicht informiert. Auch den Bürgermeister Hartmut König erreichten diese Informationen nicht.  Auf einer Einwohnerversammlung am 19. September 2018, an der Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU), sein Staatssekretär Torsten Geerdts sowie Joachim Gutt von der Landespolizei teilnahmen, wurde bereits über die Straftaten im Raum Boostedt in den letzten Jahren gesprochen. Damals hieß es noch

es gebe keinen besonderen Vorkommnisse, oder gar Auffälligkeiten.“

Gegenüber „Bild“ sagte König:

Wenn die Kriminalität so signifikant ansteigt, hätte ich mir gewünscht, dass man offen und ehrlich die Probleme anspricht und sagt, das muss jetzt gemacht werden. Doch leider klappt es bei der Information überhaupt nicht gut.“

Er ergänzt: „Innenminister Grote hat versprochen, man wolle offen damit umgehen. Aber das wird nicht befolgt.“ Am Mittwoch legte Grote den Sachverhalt vor dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages dar. Er sagte, so „SHZ“:

Wenn er glaubt, dass die Polizei nicht regelmäßig Auskunft gegeben hat, dann ist das vielleicht irgendwo ein Wahrnehmungsproblem.“

Auf den Vorwurf des Bürgermeisters, dass die Polizei nicht über die Straftaten informiere und diese nicht transparent seien, erwiderte Grote, dass nur zweieinhalb Prozent aller Straftaten per Pressemitteilung verbreitet werden.

Und wir werden nicht jede Anzeige öffentlich machen, nur weil Ausländer involviert sind.“

Die Einwohner in Boostedt jedenfalls „haben das Gefühl, man wolle das Thema möglichst klein halten und verheimliche was.“  König weiter:

Bei den Menschen entsteht der Frust: Alle Politiker lügen! Und dann werde ich auch noch in den Topf geworfen. Ich finde das sehr ärgerlich.“

Grote bezeichnet die Vorwürfe, dass die Kriminalitätszahlen verheimlicht wurden, als „abwegig“.  Im Jahr 2017 wurden durchschnittlich 383 Flüchtlinge in der Unterkunft untergebracht, im Jahr 2018 war die Zahl auf durchschnittlich 1104 angestiegen. Das hat auch „Auswirkungen auf die Kriminalitätszahlen“.

Sexueller Straftatbestand regelt Gesetz

Die im Januar 2019 angezeigte Vergewaltigung sei nicht nachgewiesen, gibt Dirk Hundertmark, Sprecher des Innenminsteriums, an. Es handele sich um einen Fall häuslicher Gewalt, für den widersprüchliche Angaben vorliegen: „Bei dem zweiten genannten Vorfall vom Februar 2019 wurde ein neunjähriges Mädchen nach bisherigen Erkenntnissen von einem 33-jährigen Bewohner bedrängt und körperlich angegangen. Zu sexuellen Handlungen ist es nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht gekommen.“

Was eine sexuelle Handlung im Sinne des Gesetzgebers ist, regelt § 223 I StGB:

  1. Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Der Versuch ist strafbar.

Die Kommentar zum Strafgesetzbuch Tröndle/Fischer und Schönke/Schröder – Standardwerke aller Anwälte und Gerichte – regelt im Sinne des § 223 Absatz 1 StGB:

Körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden oder seiner körperlichen Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.“

Die Zahlen der Kriminalstatistik für das Bundesland Schleswig-Holstein veröffentlichte Innenminister Grote auch, meldet „SHZ“. Zusammengefasst sagt diese aus, dass es weniger Einbrüche und weniger Diebstähle für 2018 gab. So wenig Straftaten seien seit fast 40 Jahren nicht mehr registriert wurden. (sua)



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