Mehrere Bundesländer wollen Maßnahmen verlängern – und verschärfen

Neben Bayern planen nun auch weitere Bundesländer eine Verlängerung der Corona-Regeln über den 20. März hinaus.
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Eine Gesichtsmaske im Auto. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times15. März 2022

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Mehrere Bundesländer wollen bestehende Corona-Beschränkungen noch bis zum 2. April verlängern. Eine solche Übergangszeit ist Bestandteil eines Entwurfs der Bundesregierung, der ab dem 20. März generell weniger allgemeine Corona-Regeln vorsieht.

In Bayern beschloss das Kabinett am Dienstag, dass es bis 2. April bei bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und Maskenpflichten auch in Schulen oder im Handel bleiben soll. Auch Baden-Württemberg will die Übergangsfrist nutzen, wie Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart ankündigte. Thüringen will von der Übergangsregelung Gebrauch machen, wie ein Regierungssprecher am Dienstag in Erfurt sagte. Das sei vom Kabinett so beschlossen worden.

Auch Berlin und Hamburg nutzen die Übergangsfrist

Mecklenburg-Vorpommern hatte einen solchen Schritt bereits angekündigt. Auch die Stadtstaaten Berlin und Hamburg werden ihre aktuell geltenden Corona-Maßnahmen bis Anfang April beibehalten. Wie die beiden Senate am Dienstag nach Sitzungen erklärten, wollen sie die im derzeit diskutierten Entwurf des neuen Bundeinfektionsschutzgesetzes vorgesehene entsprechende Übergangsfrist nutzen.

In Berlin wird die Übergangsfrist abweichend bereits am 31. März enden, wie die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag in der Hauptstadt sagte. Ab 1. April würden dann in Berlin nach jetzigem Beratungsstand alle Coronabeschränkungen bis auf die im Infektionsschutzgesetz noch enthaltenen Maßnahmen wegfallen, sagte Giffey weiter. Eine genauere Aussage sei derzeit wegen der noch nicht abgeschlossenen Beratungen nicht möglich. Der Senat werde darüber am Samstag in einer Sondersitzung sprechen, wenn die Bundesregelung vorliege.

In Niedersachsen will die Landesregierung im Laufe der Woche eine Übergangsverordnung vorstellen, die bis 2. April gelten soll.

Auch Nordrhein-Westfalen plant nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur, die mögliche Übergangsregelung bis zum 2. April zu nutzen. Mit einer konkreten Entscheidung der CDU/FDP-Landesregierung wird aber erst gerechnet, wenn der Bundestag über das künftige Infektionsschutzgesetz abgestimmt hat. Erwartet wird unter anderem, dass in NRW die Maskenpflicht in Schulen weiter gelten soll.

„Maßnahmen-Verlängerung plus Hotspot-Regelung“

Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Entwurf sieht eine zweiwöchige Übergangszeit vor, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder Zugangsregeln wie 2G und 3G bis 2. April bestehen bleiben – ausgenommen etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen. Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu besiegeln.

Lauterbach ermunterte die Länder, die Übergangsfrist zu nutzen. Anschließend könnten sie auf die geplanten Regelungen für Regionen mit hoher Inzidenz setzen. „Die Länder müssen es anpacken. Das haben jetzt einige Länder, zum Beispiel Brandenburg, auch getan. Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen“, sagte er in der ARD.

Die saarländische Landesregierung verlängerte die aktuelle Verordnung vorerst bis zum 31. März. Dies sei vorsorglich geschehen, um auf die möglichen Änderungen des Bundesgesetzes kurzfristig reagieren zu können, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit.

Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Die Ampel-Koalition bessert zudem beim Infektionsschutzgesetz noch einmal nach. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben) unter Berufung auf Koalitionskreise. Auf Druck von SPD und Grünen soll sich die Koalition demnach bei den Verhandlungen über das Infektionsschutzgesetz darauf geeinigt haben, dass nach dem Auslaufen der bisherigen Maßnahmen am 19. März die Maskenpflicht künftig in mehr Bereichen als bisher geplant gelten kann.

So soll die Pflicht zum Tragen einer Maske nicht nur in Kliniken, Pflegeheimen und dem öffentlichen Personenverkehr möglich sein, sondern auch in Arztpraxen, in Tageskliniken, in Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt.

Die FDP wehrt sich allerdings weiter dagegen, dass auch im Einzelhandel weiterhin eine Maskenpflicht verordnet werden kann. Auch in Zahnarzt-, Hebammen- oder Physiotherapeutenpraxen soll es künftig keine Maskenpflicht mehr geben. (dpa/dts/afp/mf)



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